Das mit den 5001 EUR ist anders gemeint.
Man macht das u.a. wegen der Gerichtszuständigkeit.
Bis 5000 EUR Streitwert ist Amtgericht, ab 5000,01 EUR ist das Landgericht zuständig.
Amtsgericht = kein Anwaltszwang
Landgericht = Anwaltszwang
Wenn Du vorm Landgericht ohne Anwalt auftauchst wirst Du juristisch behandelt, wie wenn Du nicht anwesend wärest.
Anwaltskosten berechnen sich nachdem Streitwert, so kommst Du schnell auf über 1000 EUR nur um Dich erstmal zu verteidigen (wenn die Klage ungerechtfertigt war und der Kläger Zahlungsfähig ist bekommst Du die Kohle wieder).
Klage erheben kann im Zivilrecht grundsätzlich erst mal jeder, der meint einen Anspruch gegen natürliche oder juristische Personen zu haben.
Deswegen wäre ich auch vorsichtig mit: Der klagt eh nicht.
Wenn er seinen Vertragsbestandteil ordnungsgemäß erfüllt hat und sich sowas nicht gefallen lässt hast Du das Problem, nicht irgendwelche User im Forum oder ein Anwalt der Dir empfohlen hat die Sache zu ignorieren.
Der !!gewerbliche!! Verkäufer haftet übrigens bei ebay immer, Gefahrenübergang ist bei Übergabe an der Endkunden.
Wenn die 25 EUR Versandkosten vor dem Kauf bekannt waren sind sie Vertragsbestandteil und wurden vom Käufer akzeptiert.
Wie der Verkäufer Verluste/ Schäden finanziert dürfte Dir doch eigentlich egal sein, einige Verkäufer legen den Risikoanteil zurück und zahlen solche Sachen dann selbst ohne Versicherung oder haben eine andere Versicherung.
Außerdem sind Versandkosten ja nicht nur das, was man an DHL bezahlt.