Beiträge von david1978

    Hab ich hier alles bedacht?


    1. Es fällt keine Mehrwertsteuer an ???
    Eine 10 EUR Münze kostet 10 EUR und kann jederzeit Problemlos in EUR zurückgetauscht werden?
    Kein Risiko also, oder!?


    2. Sie müssen aus Deutschland sein um hier als Zahlungsmittel zu gelten, die Prägung ist egal?


    3. Ich habe gehört das der Silberanteil möglicherweise geändert werden könnte, wenn der Materialpreis weiter steigt.
    Derzeit haben alle deutschen 10 EUR Silbermünzen 925/1000 Silber und wiegen 18 Gramm?
    Der Silberanteil beträgt 16,65 Gramm?
    Momentan kann man demnach keine Prägung mit weniger Silberanteil erwischen, weil alle 10 EUR Silbermünzen vom Wert her einheitlich sind!?



    Gibt es sonst noch irgendwas zu beachten?


    Danke schonmal im voraus.


    Gruss

    Eigentlich ist die Sache ganz einfach, der Treadstarter hat jetzt 2 Möglichkeiten (je nach Nervenkostüm).


    1. Nichts machen, vielleicht kommt was vom Verkäufer, vielleicht auch nicht.
    2. Bereit erklären zu löschen.


    Möglichkeit 2 wäre sogar taktisch Klug, da eBay seit ein paar Wochen nichts mehr löscht.


    Wenn Du Dich bereit erklärst zu löschen, fällt der Klagegrund weg.

    Wie schon vorher gesagt wird es interessant wie zukünftig geurteilt wird, da in diesem Fall eBay der Störer des Rechtsfriedens ist.

    Zitat

    Mit welcher Begründung? Der Verkäufer sollte die Füße still halten. Entweder bekommt er eine Abmahnung wegen irreführender Werbung oder es gibt im Gericht evtl. ein neues Urteil (wie oben beschrieben Punkt 2) und er hat den Vertrag nicht richtig erfüllt.


    Nicht alles durcheinander werfen.


    Ein Gericht urteilt über das was beantragt wird.


    Klagen kann jeder der meint einen Anspruch zu haben (Klageantrag, Begründung, Beweise und ab ans zuständige Gericht).


    Ich denke mal der Verkäufer wird, wenn er es durchzieht, eine strafbewährte Unterlassungserklärung anstreben (hat er dem Treadstarter ja so angekündigt).


    Wenn die Bewertung unwahre Tatsachenbehauptungen enthält, wird das Gericht urteilen solche Bemerkungen zu unterlassen.


    War die Klage gerechtfertigt zahlt der Treadstarter alle Anwalts- und Gerichtskosten.


    Kann der Verkäufer einen Schaden nachweisen, können auch Schadensersatzansprüche dazukommen (zB. weniger Verkäufe wegen der Bewertung, sowas lässt sich aber ehr schlecht beweisen)


    Und um hier mal einen Irrglauben zu beseitigen, keiner muss hier 5000 EUR zahlen, dass ist ein vorläufiger Streitwert, damit man eine vorläufige Größe hat, an der auch Anwalts- und Gerichtskosten berechnet werden können.


    Eine Abmahnung ist wieder eine ganz andere Baustelle.


    Abmahnen kann nur ein Mitbewerber oder ein Verein (zB. Verbraucherzentrale), wenn ein wettbewerbsrechtlicher Verstoß vorliegt.


    Das ein bestimmter Versicherer die Versicherung übernehmen soll kann natürlich vertraglich vereinbart werden, allerdings ist das bei eBay-Auktionen wohl ehr unüblich.

    Interessant ist aber noch, dass eBay vor einigen Wochen seine Bewertungsgrundsätze geändert hat und man keine Bewertungen mehr zurückziehen kann.

    Interessant darf da die zukünftige Rechtssprechung beobachtet werden, da eBay ja dann der Störer des Rechtsfriedens ist, wenn der Käufer die Bewertung löschen will, eBay es aber nicht macht.

    Das mit den 5001 EUR ist anders gemeint.


    Man macht das u.a. wegen der Gerichtszuständigkeit.


    Bis 5000 EUR Streitwert ist Amtgericht, ab 5000,01 EUR ist das Landgericht zuständig.


    Amtsgericht = kein Anwaltszwang


    Landgericht = Anwaltszwang


    Wenn Du vorm Landgericht ohne Anwalt auftauchst wirst Du juristisch behandelt, wie wenn Du nicht anwesend wärest.


    Anwaltskosten berechnen sich nachdem Streitwert, so kommst Du schnell auf über 1000 EUR nur um Dich erstmal zu verteidigen (wenn die Klage ungerechtfertigt war und der Kläger Zahlungsfähig ist bekommst Du die Kohle wieder).


    Klage erheben kann im Zivilrecht grundsätzlich erst mal jeder, der meint einen Anspruch gegen natürliche oder juristische Personen zu haben.


    Deswegen wäre ich auch vorsichtig mit: Der klagt eh nicht.


    Wenn er seinen Vertragsbestandteil ordnungsgemäß erfüllt hat und sich sowas nicht gefallen lässt hast Du das Problem, nicht irgendwelche User im Forum oder ein Anwalt der Dir empfohlen hat die Sache zu ignorieren.


    Der !!gewerbliche!! Verkäufer haftet übrigens bei ebay immer, Gefahrenübergang ist bei Übergabe an der Endkunden.


    Wenn die 25 EUR Versandkosten vor dem Kauf bekannt waren sind sie Vertragsbestandteil und wurden vom Käufer akzeptiert.


    Wie der Verkäufer Verluste/ Schäden finanziert dürfte Dir doch eigentlich egal sein, einige Verkäufer legen den Risikoanteil zurück und zahlen solche Sachen dann selbst ohne Versicherung oder haben eine andere Versicherung.


    Außerdem sind Versandkosten ja nicht nur das, was man an DHL bezahlt.