Beiträge von webeha
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hallo, ich habe das thema ebenfalls auf dem tisch . . . jedoch leicht geänderte rahmendaten:
- GmbH (100% gesellschafterGF und beratend tätig),
- hohe einnahmen bei relativ wenig kosten
- somit hohes bank"guthaben"option 1:
- gmbh kauft gold&silber (EM) und hält es
- somit umgeht man die gefahr etwaiger wertverluste des cash
- bei verkauf der EM wird natürlich eine steuer auf etwaigen veräußerungsgewinn anfallenoption 2:
- gmbh gibt GF ein laanges (10-15J) endfälliges darlehen mit minimalzins
- damit kauft GF EM
- nach einem jahr ist eine veräußerung steuerfreiwas natürlich nicht zu wissen ist: wie schaut die finanz/gesetz-lage kurz/mittel/langfristig aus.
eine möglichkeit das den EM-ankauf steuermindert zu ermöglichen, ist bei o.g. rahmenbedingungen mMn nur durch die bildung von rücklagen für eine vorsorgungszusage des GF (erfordert jedoch sog. finanzmath. gutachten/berechnungen) . . . die gmbh kann ja dann die rücklagen zum EM-Ankauf nutzen, da die wahl der altersvorsorge-investments frei wählbar ist.
habt ihr anmerkungen?
LG
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vielen dank! . . . der ertrag aus diesem papier sollte natürlich in G&S gehen. ich halte mich in zukunft lieber von solchen papieren fern.
ein weiteres papier (DE000LX1PBK0), welches ordentlich im plus ist, kann ich ebenfalls nicht verkaufen. -
Hallo zusammen . . .
eins vorweg: ich bin ich Laie und hoffe, hier hilfe zu erhalten.am 04.03.´22 habe ich diesen schein über comdirect gekauft:
DE000DV9RGK0
auf dem papier habe ich ein ordentliches plus und würde ihn gern verkaufen . . . was nur leider nicht funktioniert, da anscheinend keine aktuellen kurse gestellt werden.
wie kann ich jetzt verfahren oder muss ich abwarten?
vielen lieben dankUpdate:
https://www.finanzen.net/nachr…ondon-ausgesetzt-11115704
kann dies der grund sein? -
Hab mal ne Frage zum Sonderkündigungsrecht beim Hypothekendarlehen. 10 Jahre nach der Auszahlung tritt ja ein Sonderkündigungsrecht in Kraft.
Mal angenommen man hatte ab Vertragsbeginn eine 10 jährige Festschreibung der Zinsen vereinbart, und diese dann nach Ablauf der ersten 10Jahre um eine weitere 10 jährige Zinsbindung verlängert.
Nach 13 Jahren will ich jetzt kündigen, da ich komplett ablösen möchte. Komm ich dann mit dem Sonderkündigungsrecht raus ohne eine Vorfälligkeitsentschädigung leisten zu müssen ?
Guten Morgen, das kommt auf die inhaltliche Gestaltung des neuen 10jährigen Darlehensvertrag an . . . und auch auf Dein Verhältnis zur darlehensgebenden Bank. IdR wirst Du jedoch nicht um die VE herumkommen, da das Sonderkündigungsrecht erst nach 10Jahren Laufzeit des aktuellen (wirksamen) Darlehensvertrag eintritt. LG und einen schönen Wochenstart
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die letzte Frage wäre noch, ob ich bei Abbruch des Gründungsprozederes den schon auf dem UG-Konto liegenden Teilbetrag des Stammkapitals problemlos wieder abziehen kann?
ich brauche ja 10 % des Verkehrswerts (also einen niedrigen 4-stelligen Betrag) für die Sicherheitsleistung ...gute frage . . . idR wird ja als erstes das stammkapital eingezahlt und dann der kontoauszug zum notar für die anmeldung zum HR gegeben.
Ich hatte schon fälle, wo das gesellschaftskonto bis zur HR eintragung nur befüllt werden konnte.ich würde die 10% einfach in bar vorhalten (dann kann man ja auch nur bis zu dieser grenze mitbieten). buchhalterisch muss das im erfolgsfall (gewonne auktion) nur später über kasse oä ordentlich verbucht werden.
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eine persönliche haftung würde ja nur im raum stehen, wenn der GF schuldrechtlich relevantes im namen der gesellschaft eingeht . . .
wenn kein zuschlag, dann auch kein schuldrechtlicher vertrag.
wenn gekauft wird, zahlt der gesellschafter direkt im anschluss das stammkapital und alles passt . . .vielen dank fürs röschen . . . LG
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drohen bei Nichtbedarf auch noch "Beerdigungskosten" in nennenswerter Höhe?
du kannst ja erstmal die gesellschaft beim notar gründen . . . dann mit der gesellschaft i.G. (in gründung) zur auktion. solltest du den zuschlag nicht erhalten, zahlst du einfach das stammkapital nicht ein und somit auch keine anmeldung zum HR.
somit hast du nur die beurkundungskosten zu tragen.
eintragung, ihk, stB, beerdigung etc fällt dann natürlich nicht an. -
Warum Abriss?
weil du abbruchkosten im eingangsbeitrag erwähnt hat.
Kaufvertrag ist bei ner Zwangsversteigerung wohl kein Thema?
ok . . . habe nicht explizit herausgelesen, dass via zvs gekauft wird.
ohne weitere kosten (bau) und ohne FK schaut das natürlich übersichtlicher aus.
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hallo . . .
eine mögliche strategie:
die nutzung der letzten jahre, läßt sich sicherlich durch ein wenig eigene recherche herausfinden.deine fragestellungen können mMn nicht pauschal beantwortet werden.
vielmehr sollte eine passende und belastbare struktur gestaltet werden . . . dabei sind folgende fragen zu beantworten:
- geplante nutzung der liegenschaft, nachdem abriß erfolgt ist (inkl. prüfung, ob diese nutzung zulässig und lagebezogen auch sinn macht)
- deine eigene rolle (käufer, bauherr, betreiber etc.)
- kosten, um neue nutzung zu realisieren
- welche notwendigen partner sind im netzwerk bzw müssen akquiriert werden
- weitere risiken
- zeithorizonte (Abriß, Neubau, Nutzungsbeginn)
- belastbarkeit der o.g. kosten
- kaufprozess (Auktion oä)
- vorhandenes EK
- grundsätzliche kapitaldienstfähigkeit für etwaiges FK
- Entwurf Kaufvertrag
- GB Auszug
etc.bzgl. minimalster kosten für gründung einer kapitalgesellschaft, bietet sich eine 1-personen UG nach musterprotokoll an. die handlungsfähigkeit (eintragung im HR) sollte in 2-3 wochen realisierbar sein.
und sollte es nicht zum immodeal kommen, kann die UG bei entsprechender planung und bedarf auch als vermögensverwaltende (eigenes vermögen) gesellschaft genutzt werden . . . natürlich ebenfalls abhängig von der individuellen situation.
reine notar- und eintragungskosten liegen in diesem fall bei ca. 300€.meine empfehlung:
finde in deinem eigenen netzwerk (privat&business) jemanden mit entsprechenden trackrecord, der diesen prozess betreuen kann oder der jemanden für diesen job kennt/empfehlen kann.
ach ja . . . ein vertrauenswürdiger baufachmann ist in jedem fall von beginn an hinzuzuziehen.hoffe, dir ein wenig weitergeholfen zu haben . . .
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Hallo. Wenn es um Dtl. geht, muss ich folgendes richtigstellen (fett im Text):
Hi woernie,
Gewerbeammeldung erfolgt mit einer
notariellen Beglaubigung.
Nein, GewAnmeldungen werden im örtlichen Gewerbeamt gestellt bzw. im entsprechenden OnlinePortal.
Eine notarielle Beglaubigung bzw. Beurkundung ist nur bei Gründung einer Kapitalgesellschaft (zB UG oder GmbH) notwendig; bei Einzelunternehmen oder Personengesellschaften hingegen nicht vorgeschrieben.Nach einem Notartermin dauert
es ca. 10-14 Tage bis zur
Eintragung in das Handelsregister.
Einfacher ist eine selbstständige Tätigkeit.
Nein, es muss eine freiberufliche Tätigkeit sein bzw. so betitelt sein. Diese freiberufliche Tätigkeit kann (aber nicht muss) selbständig ausgeübt werden . . . und unterscheidet sich von einer gewerblichen Tätigkeit.
(vgl. hierzu: http://www.ifb.uni-erlangen.de…sinfos/01_freierberuf.pdf)Diese wird nirgends eingetragen.
Nach Aufnahme der Tätigkeit ist eine Meldung
an das Finanzamt sinnvoll.
Daraufhin meldet sich das Finanzamt und fragt
nach dem erwarteten Jahresgewinn,
den Du ohne Folgen mit null bezeichnen kannst,
ansonsten werden Einkommsteuervorauszahlungen fällig.
Im ersten Jahr ist eine Einkommenssteuer-
und Umsatzsteuererklärung nach Ablauf des
Kalenderjahres bis 31.7. des Folgejahres abzugeben.
Die Gewerbesteuer ist bei selbstständiger Tätigkeit
nicht zu entrichten.
Zur selbstständigen Tätigkeit zählen die sieben
„Künste“ der Antike: z.B.
Rhetorik = Lehren und unterrichten
Heilkunst
Prostitution
Künstlerische Tätigkeitauch hier bitte immer von freiberuflicher Tätigkeit sprechen bzw argumentieren.
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