Eine steuerliche Beratung darf /sollte! hier niemand leisten, aber im Allgemeinen sieht es nach meinem Wissens- und Kenntnisstand wie folgt aus: Nach einer 1-jährigen Haltedauer sind alle Gewinne steuerfrei und man muss dem Finanzamt nur steuerpflichtige Gewinne melden.
Leute, ihr redet unpräziese und darum aneineander vorbei:
1). Klar kann hier jeder steuerlich beraten, kann dann aber wohl auch haftbar gemacht werden. Drum benutzt PB350 das falsche Wort "darf" und hätte besser "sollte" oben reingeschrieben.
2). Er schreibt "steuerpflichtigen Gewinne muss man melden", also alles unter einem Jahr. Nach einem Jahr aber eh steuerfrei, also nicht zur Meldung nötig!
3) Habt ihr eh alle Unrecht, da das jährliche Schenkungen waren und er sie schon, wenn überhaupt, in den entsprechenden Jahren einzeln versteuern hätte müssen, aber da gibts ja eh Freibeträge!