Der Laden ist ab 15.000 € Warenwert nach dem Geldwäschegesetz (GWG) verpflichtet, deine Personalien aufzunehmen, nicht mehr und nicht weniger.
Alle Werte darunter können als anonymes Tafelgeschäft abgehandelt werden. Wenn jemand schon ab 2.500 € einen Ausweis verlangt, dann ist es dessen Privatvergnügen und hat keinen gesetzlichen Hintergrund.
Es hat leider doch einen konkreten gesetzlichen Hintergrund.
Hier ein Auszug aus dem Geldwäschegesetz:
(2) Die Sorgfaltspflichten nach Absatz 1 sind zu erfüllen: 1.
im Falle der Begründung einer Geschäftsbeziehung,2.
im
Falle der Durchführung einer außerhalb einer bestehenden
Geschäftsbeziehung anfallenden Transaktion im Wert von 15.000 Euro oder
mehr; dies gilt auch, wenn mehrere Transaktionen durchgeführt werden,
die zusammen einen Betrag im Wert von 15.000 Euro oder mehr ausmachen, sofern Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass zwischen ihnen eine Verbindung besteht,3.
im
Falle der Feststellung von Tatsachen, die darauf schließen lassen, dass
eine Transaktion einer Tat nach § 261 des Strafgesetzbuches oder der
Terrorismusfinanzierung dient, gedient hat oder im Falle ihrer
Durchführung dienen würde, ungeachtet etwaiger in diesem Gesetz
genannter Ausnahmeregelungen, Befreiungen und Schwellenbeträge,4.
im
Falle von Zweifeln, ob die auf Grund von Bestimmungen dieses Gesetzes
erhobenen Angaben zu der Identität des Vertragspartners oder des
wirtschaftlich Berechtigten zutreffend sind.
Wer das in Ruhe liest erkennt, dass da eine Generalermächtigung drinsteckt. Theoretisch ab 1,- Euro kann die Idenditätsfeststellung durchgeführt werden. Es gibt Kassierer z. B. bei der LBBW die praktizieren das bereits ab 1.000,- Euro. Auch wenn du 999,- gibst und 1 Stunde später wieder kommst und weiterkaufst.
Big Brother ist längst längst hier.
Grüße
C.
P.S. Die Daten sind nur sechs Jahre aufzubewahren. Eine zentrale Erfassung erfolgt (noch) nicht.