Ganz allgemein:
Wenn man in der Schweiz ein Depot eröffnet,ist das oft auch mit einem Verwaltungsvertrag verbunden.
Also Depotvertrag und Verwaltungsvertrag. Das sind 2 getrennte Dinge.
Der Verwaltungsvertrag räumt der Bank die Möglichkeit,unter Berücksichtigung ihrer Sorgfaltspflicht,ein:
1.)Das Depot zu überwachen.
2.)Nach ihrem Ermessen Anlageentscheide zu treffen.
Wurden von Seiten der Bank die Sorgfaltspflichten (Informationspflicht) erfüllt,und die Bankaktivitäten
führen nicht zum gewünschten Erfolg,so ist der Vertrag erfüllt.
Der Vertrag ist nicht zwingend an Kursgewinne gebunden.
Mit einer Gebührenpauschale ,nennt sich:"All in Fees" an die Bank ,schützt man sich vor Überraschungen,weil der Bank dann der Anreiz
für Depotumschichtungen genommen wird.
@teeri:wenn du einen solchen Verwaltungsvertrag abgeschlossen hast,dann wirds richtig schwer.....
Gruß
Golden Mask