Beiträge von Bernie


    Glaube ich nicht. Ich weiß zwar nicht, wie die Rechtslage ist, aber bei den Firmen, von denen ich Aktien besitze, kaufen und verkaufen die Chefs immer wieder Aktien. Diese Vorgänge müssen aber publik gemacht werden. "Herr XY hat 250.000 Stück der Fa. erworben."

    Insiderhandel ist strafbar. es setzt jedoch voraus, dass für die Entscheidung Informationen verwendet wurden, die nicht öffentlich zugänglich sind. Diese Insiderinformationen können durch Einblick in die eigenen Geschäfte oder Trades, resp. Informationen, die sich aus Kundenkontakten, vertraulichen Informatioenen etc. gewonnen werden.


    Der Handel mit Papieren des eigenen Arbeitgebers ist per se nicht strafbar.
    Die meisten Schweizer Banken haben für alle Mitarbeiter Handelssperren für eigene Papiere jeweils vor der Veröffentlichung von Quartalszahlen. Für Mitarbeiter "mit besonderen Informationen" ist diese deutlich länger. Bei Insiderwissen darf nicht mit Papieren gehandelt werden, die tangiert sind, also egal ob eigene oder fremde Papiere.