Beiträge von LordExcalibur


    Beim Maple wären das aktuell


    6,25 USD + 1,75 USD = 8 USD *7% EUSt =8,56 USD + Versand


    Das entspricht ca. 6,75 EUR/Oz


    Schau mal bei
    http://www.planet28.de/Silber


    Wenn wir größere Mengen zusammenbekommen, dann macht der andere Preise.


    Ich wäre mit 50 Stück dabei, allerdings müsste der Preis noch etwas runter. Komme auch auf dem Ruhrgebiet, ganz in der nähe von Dortmund.


    zu 2. + 3.
    Das steht alles auf http://www.goldseiten.de


    Ich bin gerne bereit etwas beizusteuern.

    Ich breche den Rekord nach unten, ich bin erst 20 Jahre alt, und erst seit ca. 1/2 Jahr dabei.
    Ich investiere mein "überflüssiges" Geld lieber in Gold und SIlber als das ich es für irgendwelche unsinnigen Dinge zum Fenster rauswerfe, da geht es mir ähnlich wie "Negativ".


    Sebastian

    Mich würde das auch mal Interessieren wie das beim Gold ist. Wird das Zoll erhoben? Gold ist ja MWSt frei.


    Bezüglich Silber habe ich mal beim Zoll nachgefragt (ist schon ein paar Wochen her). Das ganze gilt natürlich nur für Einfuhren von ausserhalb der EU.




    Sehr geehrter Herr XYZ,


    bezüglich Ihrer Anfrage gebe ich Ihnen nachfolgend einige Informationen.


    A) Allgemeines zur Einfuhr von Münzen:
    Die Einfuhr von gesetzlichen Zahlungsmitteln, d.h. im Kurs befindliche Münzen
    in Euro und in fremder Währung, sind zoll- und einfuhrumsatzsteuerfrei.


    Nicht befreit von Einfuhrumsatzsteuer sind Zahlungsmittel, die wegen ihres
    Metallgehaltes oder Sammlerwertes umgesetzt werden:


    Silbermünzen sind tariflich zollfrei.


    Die Höhe des Einfuhrumsatzsteuersatzes hängt jedoch von bestimmten Kriterien
    ab:
    Wenn die Bemessungsgrundlage für die Einfuhr (§ 11 UStG) mehr als 250 % des
    unter Zugrundelegung des Feingewichts berechneten Metallwertes (ohne
    Einfuhrumsatzsteuer) überschreitet (Z 8212, Ziff. (3) Satz 1), beträgt der
    Einfuhrumsatzsteuersatz 7 %.


    Das Feingewicht errechnet sich wie folgt:
    Raugewicht * Feingehalt
    ------------------------ = Feingewicht in Gramm
    1000


    der Metallwert errechnet sich wie folgt:
    Metallwert/Kg * Feingewicht
    ---------------------------- = Metallwert
    1000


    Für alle anderen Münzen (vgl. VSF Z 8212, Ziff. (3) Satz 2 u. 3)beträgt der
    Einfuhrumsatzsteuersatz 16%.


    Bezüglich der Bemessungsgrundlage bei der Einfuhr vergleichen Sie bitte § 11
    UStG (abrufbar unter http://www.steuernetz.de/gesetze/ustg/20001219/p11.html)


    Die monatlich geltenden Umrechnungskurse finden Sie unter
    http://www.zoll.de/b0_zoll_und…llwert_und_zolltarif/zoll
    wert/b0_umrechnungskurse/index.html.


    B) Einfuhr im Postverkehr:
    Einfuhrabgabenfrei sind gewerbliche Post/Paketsendungen bis zu einem Wert von
    22 €. Darüber hinaus sind Zoll und Einfuhrumsatzsteuer (EUSt) zu entrichten.


    Grundsätzlich gelten bei der Zollabfertigung nach
    Post-/Kurierversand folgende, vereinfacht dargestellte
    Berechnungsgrundlagen, für
    a)-den Zoll:
    der Warenwert laut Rechnung inclusive aller Kosten
    (insbesondere Porto/Fracht) umgerechnet in Euro (=Zollwert);
    b)-die Einfuhrumsatzsteuer (EUSt):
    die Summe aus Zollwert und zu zahlender Zollbeträge (=EUSt-Wert).
    c)-Einfuhrabgaben: Zoll+ Einfuhrumsatzsteuer


    In diesen Fällen werden die Einfuhrabgaben also,
    vereinfacht dargestellt, wie folgt berechnet:
    Rechnungsbetrag umgerechnet in Euro, ab Verkäufer
    + u.U. Kosten bis zum ersten inländischen Bestimmungsort
    (insbesondere Porto/Fracht)
    = Zollwert * Zollsatz= Zoll
    + Zoll
    = Einfuhrumsatzsteuerwert * Einfuhrumsatzsteuersatz
    = Einfuhrumsatzsteuer


    Den Ablauf der Abfertigung nach Post-/Kurierversand habe
    ich nachfolgend für Sie skizziert:
    Im (Luft-) Postverkehr werden die Sendungen für Deutschland m.W.
    ausschließlich über das Hauptzollamt Frankfurt am Main – Flughafen in die
    Europäische Gemeinschaft eingeführt und durch die Post oder den Kurierdienst
    regelmäßig auch angemeldet und in den freien Verkehr überführt. Der Zeitpunkt
    der Gestellung der Ware beim Zoll obliegt der Post bzw. dem Kurierdienst. Die
    reine Zollabfertigung selbst dauert normalerweise ca. 1-2 Tage (an
    Weihnachten, Ostern oder Pfingsten kann es etwas länger dauern).


    Sendungen die in den USA über den United States Postal Service (USPS)
    befördert werden, werden in Deutschland durch die Deutsche Post AG
    oder die Firma General Logistic Systems zugestellt.


    Die Post verauslagt in diesen Fällen die anfallenden Eingangsabgaben und holt
    sich diese bei Auslieferung des Paketes gegen Aushändigung des Zollbescheides
    von Ihnen zurück. In Fällen, in denen die Post nicht über alle Angaben verfügt
    oder zwingend erforderliche Unterlagen fehlen, wird die Sendung an die für
    Ihre Wohnung zuständige Zollstelle weitergeleitet. Die Post benachrichtigt Sie
    entsprechend und fordert Sie auf, die Zollanmeldung selbst beim Zollamt
    vorzunehmen.


    Kurierdienste befördern Sendungen als Frachtgut und fertigen diese nicht nur
    am Flughafen Frankfurt ab. Eine Übersendung an die Zollstelle am Wohnort des
    Empfängers wird von den Kurierdiensten üblicherweise nicht vorgenommen.
    Welche Gebühren der jeweilige Kurierdienst für die Zollabfertigung
    erhebt, bitte ich ggf. direkt bei dem betreffenden Unternehmen zu erfragen.



    Nachrichtlich möchte ich Sie ganz allgemein auf die Ausführungen auf unserer
    Homepage http://www.zoll.de hinweisen, die zum Thema „Zoll“ einige
    Informationen bietet. Für Sie dürfte insbesondere die Rubrik „Reise und Post“


    >> „Bestimmungen im Postverkehr“ interessant sein.



    Auskünfte dieser Art können aus rechtlichen Gründen nur unverbindlich erteilt
    werden.


    Mit freundlichen Grüßen
    Im Auftrag


    Andre Fetz



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    Zoll – Infocenter Frankfurt am Main
    Hansaallee 141
    60320 Frankfurt am Main
    Tel.: +49 (0)69-469976-00
    Fax : +49 (0)69-469976-99
    e-mail: info@zoll-infocenter.de
    Internet: http://www.zoll.de


    Sie erreichen das Zoll – Infocenter
    Montag - Donnerstag 07:00 - 17:00 Uhr
    Freitag 07:00 - 16:00 Uhr
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    Zitat

    Original von Jörg
    Fehlprägung bzw. noch sie so gesehen...


    Ich habe zwar noch nie einen Silbereagle in der Hand gehabt, aber bei allen anderen USA Münzen sind die Seiten immer so wie oben beschrieben.

    Zitat

    Original von karl
    Das Problem an Deiner Quelle ist: Man kauft nicht anonym! Im Falle eines Falles lassen sich die Adressen der Empfänger recherchieren.
    Daher würde ich physische Metalle z.B. auch nicht über Ebay kaufen.


    Wo kauft man denn anonym?


    Was ist denn ein Marktgerechter Preis für 1Oz Plata Pura auf Mexico?
    Was darf ein 1Oz Maple Leaf kosten?


    Sebastian

    Es kommt halt drauf an, was du kaufen und liegenlassen möchtest.
    Bei Edelmetellen bin ich momentan auch der Einstellung, das sich die Werte langfristig deutlich nach oben entwickeln werden.
    Bei einigen Aktien mag das auch so sein, hier verfahre ich aber nach einer anderen Strategie, kaufen wenn Sie billig sind, und dann auch schnell wieder weg und Gewinne mitnehmen.


    Sebastian

    Von einer "Bubble" ist bei Immobilien sicher nicht zu sprechen, auch wenn es in manchen Großstädten insbesondere bei Büroimmobilien so aussehen mag.
    Ich würde sicherlich EIN Eigenheim dem Gold vorziehen, ob ich allerdings momentan noch eine Zweitimmobilien kaufen würde weiss ich nicht, zumal ich nicht das Geld dazu haben.
    Mit Gold ist man einfach liquider.


    Sebastian