Mich würde das auch mal Interessieren wie das beim Gold ist. Wird das Zoll erhoben? Gold ist ja MWSt frei.
Bezüglich Silber habe ich mal beim Zoll nachgefragt (ist schon ein paar Wochen her). Das ganze gilt natürlich nur für Einfuhren von ausserhalb der EU.
Sehr geehrter Herr XYZ,
bezüglich Ihrer Anfrage gebe ich Ihnen nachfolgend einige Informationen.
A) Allgemeines zur Einfuhr von Münzen:
Die Einfuhr von gesetzlichen Zahlungsmitteln, d.h. im Kurs befindliche Münzen
in Euro und in fremder Währung, sind zoll- und einfuhrumsatzsteuerfrei.
Nicht befreit von Einfuhrumsatzsteuer sind Zahlungsmittel, die wegen ihres
Metallgehaltes oder Sammlerwertes umgesetzt werden:
Silbermünzen sind tariflich zollfrei.
Die Höhe des Einfuhrumsatzsteuersatzes hängt jedoch von bestimmten Kriterien
ab:
Wenn die Bemessungsgrundlage für die Einfuhr (§ 11 UStG) mehr als 250 % des
unter Zugrundelegung des Feingewichts berechneten Metallwertes (ohne
Einfuhrumsatzsteuer) überschreitet (Z 8212, Ziff. (3) Satz 1), beträgt der
Einfuhrumsatzsteuersatz 7 %.
Das Feingewicht errechnet sich wie folgt:
Raugewicht * Feingehalt
------------------------ = Feingewicht in Gramm
1000
der Metallwert errechnet sich wie folgt:
Metallwert/Kg * Feingewicht
---------------------------- = Metallwert
1000
Für alle anderen Münzen (vgl. VSF Z 8212, Ziff. (3) Satz 2 u. 3)beträgt der
Einfuhrumsatzsteuersatz 16%.
Bezüglich der Bemessungsgrundlage bei der Einfuhr vergleichen Sie bitte § 11
UStG (abrufbar unter http://www.steuernetz.de/gesetze/ustg/20001219/p11.html)
Die monatlich geltenden Umrechnungskurse finden Sie unter
http://www.zoll.de/b0_zoll_und…llwert_und_zolltarif/zoll
wert/b0_umrechnungskurse/index.html.
B) Einfuhr im Postverkehr:
Einfuhrabgabenfrei sind gewerbliche Post/Paketsendungen bis zu einem Wert von
22 €. Darüber hinaus sind Zoll und Einfuhrumsatzsteuer (EUSt) zu entrichten.
Grundsätzlich gelten bei der Zollabfertigung nach
Post-/Kurierversand folgende, vereinfacht dargestellte
Berechnungsgrundlagen, für
a)-den Zoll:
der Warenwert laut Rechnung inclusive aller Kosten
(insbesondere Porto/Fracht) umgerechnet in Euro (=Zollwert);
b)-die Einfuhrumsatzsteuer (EUSt):
die Summe aus Zollwert und zu zahlender Zollbeträge (=EUSt-Wert).
c)-Einfuhrabgaben: Zoll+ Einfuhrumsatzsteuer
In diesen Fällen werden die Einfuhrabgaben also,
vereinfacht dargestellt, wie folgt berechnet:
Rechnungsbetrag umgerechnet in Euro, ab Verkäufer
+ u.U. Kosten bis zum ersten inländischen Bestimmungsort
(insbesondere Porto/Fracht)
= Zollwert * Zollsatz= Zoll
+ Zoll
= Einfuhrumsatzsteuerwert * Einfuhrumsatzsteuersatz
= Einfuhrumsatzsteuer
Den Ablauf der Abfertigung nach Post-/Kurierversand habe
ich nachfolgend für Sie skizziert:
Im (Luft-) Postverkehr werden die Sendungen für Deutschland m.W.
ausschließlich über das Hauptzollamt Frankfurt am Main – Flughafen in die
Europäische Gemeinschaft eingeführt und durch die Post oder den Kurierdienst
regelmäßig auch angemeldet und in den freien Verkehr überführt. Der Zeitpunkt
der Gestellung der Ware beim Zoll obliegt der Post bzw. dem Kurierdienst. Die
reine Zollabfertigung selbst dauert normalerweise ca. 1-2 Tage (an
Weihnachten, Ostern oder Pfingsten kann es etwas länger dauern).
Sendungen die in den USA über den United States Postal Service (USPS)
befördert werden, werden in Deutschland durch die Deutsche Post AG
oder die Firma General Logistic Systems zugestellt.
Die Post verauslagt in diesen Fällen die anfallenden Eingangsabgaben und holt
sich diese bei Auslieferung des Paketes gegen Aushändigung des Zollbescheides
von Ihnen zurück. In Fällen, in denen die Post nicht über alle Angaben verfügt
oder zwingend erforderliche Unterlagen fehlen, wird die Sendung an die für
Ihre Wohnung zuständige Zollstelle weitergeleitet. Die Post benachrichtigt Sie
entsprechend und fordert Sie auf, die Zollanmeldung selbst beim Zollamt
vorzunehmen.
Kurierdienste befördern Sendungen als Frachtgut und fertigen diese nicht nur
am Flughafen Frankfurt ab. Eine Übersendung an die Zollstelle am Wohnort des
Empfängers wird von den Kurierdiensten üblicherweise nicht vorgenommen.
Welche Gebühren der jeweilige Kurierdienst für die Zollabfertigung
erhebt, bitte ich ggf. direkt bei dem betreffenden Unternehmen zu erfragen.
Nachrichtlich möchte ich Sie ganz allgemein auf die Ausführungen auf unserer
Homepage http://www.zoll.de hinweisen, die zum Thema „Zoll“ einige
Informationen bietet. Für Sie dürfte insbesondere die Rubrik „Reise und Post“
>> „Bestimmungen im Postverkehr“ interessant sein.
Auskünfte dieser Art können aus rechtlichen Gründen nur unverbindlich erteilt
werden.
Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
Andre Fetz
+++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++
Zoll – Infocenter Frankfurt am Main
Hansaallee 141
60320 Frankfurt am Main
Tel.: +49 (0)69-469976-00
Fax : +49 (0)69-469976-99
e-mail: info@zoll-infocenter.de
Internet: http://www.zoll.de
Sie erreichen das Zoll – Infocenter
Montag - Donnerstag 07:00 - 17:00 Uhr
Freitag 07:00 - 16:00 Uhr
+++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++