Sie haben im Zeitraum vom 26.05.2015, nach 20 Uhr bis 28.05.2015 11.25 Uhr die
Bestellung von xxx bei unserem eBay-Shop getätigt.
Am Morgen des 27.05.2015 gegen 08.00 Uhr wurde festgestellt, dass unser eBay-Account von
dritter Seite gehackt und die Preise manipuliert wurden. Weiter wurde unsere
E-Mail-Adresse von xxx auf yyy geändert und der
Zahlungsweg auf ein Privatkonto bei einem anderen Geldinstitut umgeleitet.
Das Bankinstitut, bei der das Konto geführt wird, hat das Konto noch am Mittag des
27.05.2015 gesperrt, so dass Zahlungen, die Sie möglicherweise auf dieses Konto
angewiesen haben, nicht weiter transferiert werden.
Wir hoffen, dass Sie vor diesem Hintergrund Verständnis dafür haben, dass wir die von Ihnen
aufgegebene(n) Bestellung(en) zu den manipulierten Preisen nicht ausführen
können. Da die Willenserklärung nicht von uns stammt, sondern uns technisch von
dritter Seite untergeschoben wurde, fehlt es bereits an einem entsprechenden
Erklärungswillen unsererseits.
Höchst vorsorglich fechten wir hiermit ausdrücklich einen Vertragsschluss an. Die
Abgabe einer Angebotserklärung mit einem marktmanipulierten Preis war zu keinem
Zeitpunkt gewollt. Wir waren daher jedenfalls im Irrtum über den Inhalt der
Erklärung. Jedenfalls wurde die abgegebene Erklärung während der Übermittlung
verfälscht und damit vor Zugang unrichtig. Damit liegen die Voraussetzungen zur
Anfechtung einer Willenserklärung nach §§ 119 Abs. 1, 120 BGB vor.
Was bedeutet das für Sie?
Durch Ihre Bestellung ist kein Vertragsabschluss mit (uns) zustande gekommen.
Ihre Zahlungen, die im Zusammenhang mit diesen Geschäften
auf eines unserer Konten eingegangen sind werden wir unverzüglich
an Sie zurück überweisen. Sollten Sie noch nicht überwiesen haben fordern wir
Sie hiermit auf, in keinem Fall eine Zahlung zu veranlassen.
Wir bedauern, dass es zu den vorstehenden Unannehmlichkeiten gekommen ist und
werden Sie, falls Sie Ihre Zahlungen bereits auf die falsche Bankverbindung
angewiesen haben, gerne unterstützen, dass das betroffene Geldinstitut die
Gelder kurzfristig an Sie zurückbezahlt.
Darüber hinaus wurde der Sachverhalt der zuständigen Staatsanwaltschaft angezeigt und
Strafanzeige gegen Unbekannt erstattet.
Für Ihr Verständnis im Voraus besten Dank.
Mit besten Grüßen