Hallo...
ist es nicht doch so, daß ein Händler, der von privat angekauft Ware weiterverkauft die Diffenrenzbesteuerung anwenden kann ?
also Ankauf 250 Verkauf 350 und dann muss er auf die Differenz die USt. abführen. Ich bin Gebrauchtwarenhändler und kann
diese Regelung bei Gebrauchtwaren anwenden. Ist dies bei Edelmetallen nicht möglich ?
Danke&Gruß, groggi