Eigentlich sollte man meinen, nach 3 Jahren Finanzkrise und täglicher Inkompetenz-Berieselung unserer EUrokraten hätte man schon alle Sorten von Irrsinn durchdekliniert, aber weit gefehlt!
Jeder sollte sich den Wahnsinn, der im aktuellen ESM-Entwurf steht, einmal in Ruhe selber durchlesen. Was die Politik da gerade als Nachfolger des auch nicht gerade glücklichen momentanen EFSF-Rettungsschirms ab Juni 2013 geplant hat, schlägt dem Fass nun wirklich den Boden aus (muss es ja auch, wie sollte es sonst auch zu einem Fass ohne Boden werden).
Hier mal eine Kurzzusammenfassung:
Der ESM will zwar zur Finanzierung auch andere Partner wie den IWF einladen, willigt aber vor vorneherein ein, dass die ESM-Kredite nachrangig bedient werden (§11). Da realistischer Weise bei einer Pleite ausstehende Kredite _niemals_ gänzlich zurückgezahlt werden, darf der ESM (bzw. der europäische Steuerzahler) also mit ziemlicher Sicherheit einmal gewährte Kredite abschreiben.
Der ESM sieht ein "anfängliches" Grundkapital i.H.v. €700 Mrd. vor (§8 ), das aber jederzeit (§10) beliebig erhöht werden kann. Das wird sicherlich auch nötig sein, denn die Kredite sehen gerade mal einen Zins von 2% für 3 Jahre Laufzeit vor (Anhang 3) -solche paradiesischen Kreditkonditionen werden viele Begehrlichkeiten wecken. Noch dazu, weil die Auflagen für die staatlichen Schuldner quasi nicht existent sind und auch die privaten Gläubiger mit Samthandschuhen angefasst werden: Letztere werden immerhin "ermutigt, ihr Engagegment beizubehalten" (§12).
Dem diesen ganzen Murks finanzierenden Steuerzahler werden ein paar schöne Nebelkerzen hingeworfen: Der €700 Mrd-Topf ist nicht sofort zu zahlen, sondern erst mal nur mit €80 Mrd, und auch die in 5 jährlichen Tranchen; blöd nur, dass der ESM-Steuerzahler die Kasse _sofort_ wieder auffüllen muss, wenn der ESM mal anfängt, Geld auszuleihen (§36) -und das dürfte natürlich vom allerersten Tag an der Fall sein.
Und wenn das irgendein Land überfordert, weil sagen wir mal, Italien vom Lager der Geber in das Lager der Nehmerländer überwechselt, ja, dann haften natürlich die verbliebenen Geberländer vollumfänglich (§21) für dessen alten- _und_ neuen Verpflichtungen mit. Und da wir schon gerade am unsolidarischen Verteilen von Lasten sind, wird neuen Mitgliedsländern gleich noch ein Rabatt auf seine Beitragszahlungen gewährt (§37), der von den anderen Zahlern ebenfalls zu schultern ist. 12 Jahre lang.
Mit "sofort" sind übrigens 7 Tage gemeint: Wenn der ESM-Direktor Geld (in beliebiger Höhe!) abruft, dann haben die Steuerzahler diese Beträge "unwiderruflich und bedingungslos" (§9) innerhalb dieser Frist zu zahlen. Und diese "beliebige Höhe" dürfte schnell getestet werden, denn der ESM hat die Erlaubnis, die kompletten Staatsschulden von Ländern wegzumonetarisieren (§15). Dass das ein eklatanter Verstoss gegen §123 des EU-Vertrages und die non-bailout-Regeln des Maastricht-Vertrages sind, stört anscheinend niemanden.
Da trifft es sich natürlich gut, dass alle Mitglieder des ESM selber vollkommene Immunität geniessen (§27), da sie ausdrücklich von allen Gesetzen, Steuern und Vorschriften befreit sind (§27, §31).
Fazit: Hier baut die Politik das direkte Fass ohne Boden. Die Geldsumme des ESM unterliegt faktisch keinerlei Grenze, da der Steuerzahler innert 7 Tagen sofort immer wieder und unbegrenzt frisches Geld nachschiessen muss. Der ESM unterliegt bei der Verwendung der Gelder keinerlei Aufgaben und geniesst vollkommene Immunität. Wenn's schlecht läuft, bleiben die gesamten Verbindlichkeiten also am Ende alleine am deutschen Steuerzahler hängen -und der hat noch nicht mal eine Möglichkeit, sich juristisch dagegen zu wehren.
Wer's nicht glaubt, dass ein solches Ermächtigungsgesetz tatsächlich auf dem Weg ist, darf all das o.g. gerne selber nachlesen und staunen:
http://www.peter-bleser.de/upl…g/Entwurf_Vertrag_ESM.pdf