Beiträge von mox

    silber-bug
    Niemand zwingt mich auf irgendein Angebot einzugehen. Ich versuche stets meine eigene Risikoanalyse zu machen, ob in der dunklen Straße oder auf dem glänzenden Parkett.


    Ich meine nur die Erfahrung gemacht zu haben, dass dort wo klare und einfache Regeln gelten, meist die Luft am freiesten ist. "Ein Mann - ein Wort" ist eine einfache Regel, ebenso wie: Wer einstellt haftet.


    Dort wo komplizierte Regeln gelten ist die Luft meistens unfreier. Und dort wo Regeln verunglimpft werden, banalisiert und als lächerliche Dünbrettbohrerei dargestellt werden, ist sie meist noch unfreier. Vor allem ist das ein Indiz für mich, dass dort besonders viele Haie unterwegs sind.

    ist voll von Dünnbrettbohrern, Korinthenkackern und Erbsenzählern. Was soll man dazu noch anderes sagen. Meine Fresse, ist das hier bitter :wall: :wall:


    Lieber Siber-Bug,
    ich kaufe dein Angebot im Namen eines guten Bekannten, der sehr zuverlässig ist. Bitte sende dein Gold/Silber an die Anschrift XXX. Nach Prüfung der Ware wird der gute Bekannte den Preis von XXX begleichen.


    Schöne Grüsse vom
    Dünnbrettkäufer


    Ich muss da einfach mal Festus zustimmen. So simpel gehts nicht. Was heißt denn "Verantwortung"? Für die Position einer Ehefrau ist die immerhin gegeben - für einen x-beliebigen Unbekannten Dritten nicht.


    Stellt euch einfach mal folgendes Angebot vor:

    Zitat

    Biete hier im Auftrag eines Bekannten Goldhändlers an:
    20 x 1oz Ag Philharmoniker zu je 28,xx Euro (Angebot gilt bis 16:00 Uhr)


    oder

    Zitat

    Biete hier im Auftrag der Ehefrau eines bekannten Millionärs an:
    20 x 1oz Ag Philharmoniker zu je 28,xx Euro (Angebot gilt bis 16:00 Uhr)


    Zitat

    Biete hier im Auftrag aus der Rücklage einer/meiner GmbH, AG, etc. an:
    20 x 1oz Ag Philharmoniker zu je 28,xx Euro (Angebot gilt bis 16:00 Uhr)


    Und nu? Vielleicht wäre doch eine Klarstellung in den Regeln nützlich?


    z.B. "Der Einsteller haftet für das eingestellte Angebot". Oder "Der Einsteller ist der Verkäufer. Für ausnahmsweise eingestellte Positionen Dritter, die sich zum Verkauf in seinem Besitz befindet, haftet allein der Einsteller wie ein Verkäufer".


    Jedenfalls sollte klar werden, dass sich der Einsteller so behandeln lassen muss, als wäre er Eigentümer UND Besitzer. Wahrscheinlich gibts andere, die bessere Formulierungen finden. Ich würde eine Klarstellung in den Regeln begrüßen.