wem dem so wäre,
wäre die ganze Diskussion überflüssig gewesen,
wenn es darauf ankommt, beruft sich das Mitglied darauf,
als Bote und nicht als Vermittler tätig gewesen zu sein
und genau das ist juristisch der springende Punkt
man müsste sich an einen unbekannten Bekannten halten,
weil man als Käufer
rechtlich mit dem Unbekannten einen Deal gemacht hat
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Ich muss da einfach mal Festus zustimmen. So simpel gehts nicht. Was heißt denn "Verantwortung"? Für die Position einer Ehefrau ist die immerhin gegeben - für einen x-beliebigen Unbekannten Dritten nicht.
Stellt euch einfach mal folgendes Angebot vor:
Zitat
Biete hier im Auftrag eines Bekannten Goldhändlers an:
20 x 1oz Ag Philharmoniker zu je 28,xx Euro (Angebot gilt bis 16:00 Uhr)
oder
Zitat
Biete hier im Auftrag der Ehefrau eines bekannten Millionärs an:
20 x 1oz Ag Philharmoniker zu je 28,xx Euro (Angebot gilt bis 16:00 Uhr)
Zitat
Biete hier im Auftrag aus der Rücklage einer/meiner GmbH, AG, etc. an:
20 x 1oz Ag Philharmoniker zu je 28,xx Euro (Angebot gilt bis 16:00 Uhr)
Und nu? Vielleicht wäre doch eine Klarstellung in den Regeln nützlich?
z.B. "Der Einsteller haftet für das eingestellte Angebot". Oder "Der Einsteller ist der Verkäufer. Für ausnahmsweise eingestellte Positionen Dritter, die sich zum Verkauf in seinem Besitz befindet, haftet allein der Einsteller wie ein Verkäufer".
Jedenfalls sollte klar werden, dass sich der Einsteller so behandeln lassen muss, als wäre er Eigentümer UND Besitzer. Wahrscheinlich gibts andere, die bessere Formulierungen finden. Ich würde eine Klarstellung in den Regeln begrüßen.