Eine Überweisung kann per Überweisungsrückruf zurückgeholt werden, ohne Mitwirkung des Begünstigten. Dieses ist aber nur möglich, solange der Betrag dem Empfänger noch nicht gutgeschrieben wurde. Die Laufzeit einer Überweisung hängt von den beteiligten Kreditinstituten ab, in der Regel ist es aber am übernächsten Tag schon zu spät.
Da hier häufig Missverständnisse auftauchen: Auch dies ist natürlich richtig. Aber wann ist das mal hilfreich?
Seid Euch bewußt, dass eine Online-Überweisung z.B. von Sparkasse zu Sparkasse sofort ausgeführt wird.
Das wird von RAIBA zu RAIBA oder innerhalb anderer Institute nicht anders sein.
Und für die Kauffälle ist ja gerade der Zeitpunkt, wenn das Geld weg (auf dem Konto des Empfängers eingegangen) ist, der entscheidene Termin, an dem der Ärger erst losgeht bzw. man einen möglichen Betrug erst merkt. Und da ist es auf jeden Fall zu spät.
Also: keine Regel ohne Ausnahme (und es gibt noch mehr als die o.a.), aber je mehr man über die Ausnahmen redet, um so mehr Missverständnisse tauchen auf bzw. verfestigen sich.