Einem Rücküberweisungsanspruch sollte man dann nicht Folge leisten und ruhig bleiben. Es wird nichts passieren.
Heute ging bei mir ein Brief der Postbank mit folgedem Inhalt ein:
Sehr geehrt..
am xx.04.2014 wurden Ihnen folgende Beträge überwiesen:
..
Die Aufträge erfolgten ohne Rechtsgrund, der Absender hat den Auftrag nicht erteilt.
Die Postbank war zum Schadensersatz verpflichtet und hat gegen Sie einen Rückzahlungsanspruch.
..
Wir fordern Sie daher auf, den Betrag über .. bis zum xx.06.2014 an uns zurück zu zahlen und auf folgendes Konto zu überweisen:
..
Sollten Sie den vorgenannten Termin nicht einhalten, geraten Sie in Verzug und wir werden Ihnen Verzugszinsen in Höhe von 5f v.H. über dem jeweilingen von der Europäischen Zentralbank bekannt gegebenen Basiszinsatz berechnen und gegebenenfalls den Vorgang zu weiteren Bearbeitung an ein Inkassounternehmen weiterleiten.
Die ... Bank hat uns mitgeteilt, dass Sie einen Verkauf getätigt haben und die Ware versandt haben. Bitte klären Sie daher die Angelegenheit mit Ihrem Geschäftspartner.
MfG ..
Sollte hier wirklich ein Rückzahlungsanspruch bestehen (was z.B. die Antwort eine RAs @ http://www.frag-einen-anwalt.d…ns-was-tun---f229208.html vermuten läßt) wüßte ich nicht, welche Zahlungsmethode überhaupt noch als sicher für Verkäufer zu betrachen ist. Meine Hausbank hat mittlerweile auch die Geschäftsbeziehung ohne Angabe von Gründen fristgerecht gekündigt ...