Beiträge von Don Charmanti

    Das Mint Mark "S" ist viel zu groß und zu tief, Depression am Stern überm Liberty B, unterm Stern am Haarknäuel, Schrift auf Revers Seite viel zu dick (S, O oben, In Good We Trust), insgesamt unscharf Prägung (bzw. evtl. Guss), etc. Viel mehr ist bei den schlechten Fotos nicht zu erkennen, alleine das Mint Mark reicht für eine recht sichere Fake Identifizierung (s.a. hier). Nehme an, dass auch Gewicht und/oder Abmessungen nicht stimmen.

    "Raffinierte Methode mit großen Scheinorders
    Vorgeworfen wird ihm, dass er zum Schein sehr große Orders in den Markt legte, die später aber storniert wurden. Die großen Orders entfalteten Wirkung, die dadurch genutzt wurde, um auf der Gegenseite Orders günstig ausführen zu können. Beispielsweise soll durch das In-den-Marktlegen riesiger Verkaufsorders der Goldpreis gedrückt worden sein, um dann günstig Gold einzukaufen. Nach den ausgeführten Einkäufen sei dann die künstlich erzeugte große Verkaufsorder wieder aus dem Markt genommen wurden."


    Was soll daran illegal oder gar raffiniert sein? Deartige "Scheinorders" (q.e.d.) großer Marktteilnehmer als Kursbeeinflussungsinstrument sind nach meiner Wahrnehmung an allen Börsen gang und gäbe, nicht nur beim Goldhandel.

    Gepostet von Roman Schneider.


    Der letzte Absatz ist recht lustig.

    Oder das hier im verlinkten Artikel http://www.bullion-investor.ne…n-mind-4-millionen-euro/:



    Wie kann man so einen Betrug verhindern?
    Es gibt eine Reihe von seriösen Edelmetallanbietern im Internet, bei denen man beruhigt Gold und Silber einkaufen kann. Prüfen Sie, ob der Anbieter z.B. Mitglied beim Berufsverbands des Deutschen Münzenfachhandels ist, – Betrüger werden dort nicht aufgenommen.


    [smilie_happy] [smilie_happy] [smilie_happy]

    Mensch Hedda!


    Deine klugen Beiträge waren für mich oft Inspiration und Reminder eigene Einschätzungen kritisch zu hinterfragen und eindeutig eine Bereicherung in diesem Forum!


    Es wäre doch sehr schade, falls Du Dich von den wenigen Nörglern und zT. substanzlosen Fremdbeiträgen vom weiteren Berichten hier abhalten lassen würdest.


    In diesem Sinne, kutgw, auf geht's Herr Professor!

    Der Berufsverband des Deutschen Münzenfachhandels hat in sehr kooperativen Gesprächen mit Ebay diese Lösung erarbeitet.


    Da offensichtlich die gewerblichen Münzhändler bzw. deren Verband gute Kontakte zu eBay unterhalten, frage ich mich, warum man hier nicht aktiver an der Umsetzung dieser Richtlinie mitarbeitet.


    Offenbar - aus Gründen des Profits, der Inkompetenz oder was auch immer - reagiert eBay nicht auf Meldungen privater Nutzer, da andernfalls derartige, zweifelsfrei gegen "Neue Richtlinien für den Handel mit Münzen, Barren und Banknoten" verstoßende Angebote entfernt und deren (wiederholte) Anbieter gesperrt werden müßten.


    Denkbar wäre z.B. ein Programm ähnlich VeRI (Verifizierte RechteInhaber), welches über ein spezielles Interface das zeitnahe Löschen derartiger Angebote erlaubt, sofern diese von Verbandsmitgliedern bzw. Programmteilnehmern gemeldet wurden.

    § 26 (1) ist eine ordentliche Kündigung. Diese steht beiden Seiten zu, sowohl dem Bankkunden, als auch der Bank selbst.


    Korrekt, hätte mir - gleichwohl die Bank dazu nicht verpflichtet ist - ein wenig Aufklärung gewünscht, bei mehr als 10 jähriger Geschäftsbeziehung ohne "Vorfälle". So bleibt ein fader Beigeschmack und man fühlt sich zu Unrecht in eine Ecke geschoben, in die man nicht gehören möchte geschweige denn gehört.

    Nachfragen nach dem Kündigungsgrund wurden von meiner (Ex)-Bank DKB mit dem Hinweis auf Ihre AGBs §§ 26(1) mit einem Textbaustein nicht beantwortet. Ich nehme an (wissen tue ich es nicht), daß die Kündigung im Zusammenhang mit dem Rückbuchungsantrag der Postbank steht und bei derartigen Vorfällen eine offensichtlich gängige Praxis bei Online-Banken darstellt. Einen Anwalt hatte ich bisher nicht kontaktiert - falls jemand einen in diesen Fragen fähigen Anwalt kennt, würde ich mich über eine PM mit Kontaktdaten freuen. [smilie_blume]

    Einem Rücküberweisungsanspruch sollte man dann nicht Folge leisten und ruhig bleiben. Es wird nichts passieren.


    Heute ging bei mir ein Brief der Postbank mit folgedem Inhalt ein:


    Sehr geehrt..


    am xx.04.2014 wurden Ihnen folgende Beträge überwiesen:


    ..


    Die Aufträge erfolgten ohne Rechtsgrund, der Absender hat den Auftrag nicht erteilt.


    Die Postbank war zum Schadensersatz verpflichtet und hat gegen Sie einen Rückzahlungsanspruch.


    ..


    Wir fordern Sie daher auf, den Betrag über .. bis zum xx.06.2014 an uns zurück zu zahlen und auf folgendes Konto zu überweisen:


    ..


    Sollten Sie den vorgenannten Termin nicht einhalten, geraten Sie in Verzug und wir werden Ihnen Verzugszinsen in Höhe von 5f v.H. über dem jeweilingen von der Europäischen Zentralbank bekannt gegebenen Basiszinsatz berechnen und gegebenenfalls den Vorgang zu weiteren Bearbeitung an ein Inkassounternehmen weiterleiten.


    Die ... Bank hat uns mitgeteilt, dass Sie einen Verkauf getätigt haben und die Ware versandt haben. Bitte klären Sie daher die Angelegenheit mit Ihrem Geschäftspartner.


    MfG ..

    Sollte hier wirklich ein Rückzahlungsanspruch bestehen (was z.B. die Antwort eine RAs @ http://www.frag-einen-anwalt.d…ns-was-tun---f229208.html vermuten läßt) wüßte ich nicht, welche Zahlungsmethode überhaupt noch als sicher für Verkäufer zu betrachen ist. Meine Hausbank hat mittlerweile auch die Geschäftsbeziehung ohne Angabe von Gründen fristgerecht gekündigt ...

    Das gleiche ist mir auch passiert, ebenso auf hood.de, andere Rechnungsanschrift aber gleiche Lieferadresse (Packstation 112, Postnummer 38268686). Hatte heute mit meiner Bank telefoniert, die mich aufforderte, den Sachverhalt (Kaufabwicklung) zu belegen und Strafanzeige zu stellen (um nicht selbst in den Kreis der Täter/Verdächtigen zu geraten). Den Sachverhalt habe ich beschrieben (hatte mich direkt nach dem Verkauf am 14.04. sogar bei hood erkundigt, warum der Käufer nunmehr gesperrt ist und wie ich weiter vorgehen sollte bzw. ob ich mir irgendwelche Sorgen machen müßte, worauf die mir antworteten, daß aus datenschutzrechtlichen Gründen keine weiteren Angeben zur Sperrung gemacht werden können, der rechtsgültige Kaufvertrag jedoch weiter besteht und erfüllt werden müsse) und belegt, worauf mir meine Bank mitteilte, daß sie diesen nun auswerten werden und den Vorgang dann als erledigt ansehen. Ein Strafanzeige habe ich (bisher) nicht gestellt, da mir selbst bisher kein Schaden enstanden ist. Ich sehe dem Ausgang dieser Sache im Moment relativ gelassen entgegen und kann mir eigentlich nicht vorstellen, daß ich für den der überweisenden Bank (Postbank) enstandenen Schaden haftbar zu machen bin - andernfalls wäre das ganze Überweisungssystem für die Katz. glta