Die bereits im Sommer durchgesickerte Verschärfung des Steuerrechts für bestimmte Rohstoffanlagen kommt. Bieten Anleihen oder Zertifikate einen Lieferanspruch auf Gold oder andere Rohstoffe, werden sie vom Fiskus künftig wie herkömmliche Wertpapiere behandelt. Damit sind Gewinne unabhängig von der Haltefrist steuerpflichtig. Bislang gingen Emittenten davon aus, dass es sich nur um ein sonstiges Wirtschaftsgut handelt, das den Regeln für Spekulationsgeschäfte unterliegt. Damit wäre der Gewinn nach einem Jahr steuerfrei. Dem ist nicht so. Wer etwa physisch hinterlegte Goldanleihen wie Xetra-Gold erwirbt, zahlt Steuern, Besitzer von Goldbarren hingegen nicht. Immerhin gilt der Bestandsschutz für vor 2009 erworbene Titel, die noch nicht der Abgeltungsteuer unterliegen. Die geänderte steuerliche Einstufung hat aber zumindest einen Vorteil: Verluste lassen sich mit Zinsen oder Dividenden verrechnen, was bei einem privaten Spekulationsgeschäft ausgeschlossen ist.
Quelle : FTD