Also mal was praktisches für Leute mit substantiellen Außenständen bei dem sich ein solcher Aufwand lohnt (min. 2.000 Euro IMO)
Wenn jemand wirklich einen substantiellen Schaden vermutet und ernsthaft sein Geld wiedersehen will fällt mir nur folgendes als gangbare Lösung ein:
1. Ich nehme den Verkäufer beim Wort, d.h. er MUß genau zu dem Termin liefern den er versprochen hat und mit dem Angebot zugesichert hat, aber nicht früher !!!
Geldeingang (dauert inerhalb D 1-5 Werktage nach absenden) + vertragliche Lieferzeit + max. 3 Werktage Versandlaufzeit = Liefertag.
2. Am Tag nach dem Liefertag rufe ich an und fage ob ich die Ware oder das Geld am nächsten Tag abholen kann.
3. Wenn das geht hole ich ab (Geld oder Ware) und die Sache ist für mich geregelt und erledigt.
4. Wenn das nicht geht, fage ich warum es nicht geht und ob es nicht übermorgen geht. Wenn nur geeiere ohne Substanz kommt (abholen in 1-2 Werktagen nach Liefertermin kann versicherungstechnisch kein Problem sein) kommt 6.
5. Wenn keiner ans Telefon geht tritt auch Notfallplan 6. in Kraft
6. Ein Anwalt im Ort des Unternehmens bei der Hand nehmen und die Bude notfalls ohne Termin aufsuchen. Den Betreiber zusammen mit dem Anwalt anbieten gegen sofortige Aushändigung des Bargeldes oder der Ware auf die Beantragung einer einstweiligen Verfügung auf Konto-AREST und Arest der Umlaufware beim zuständigen Amts- oder Landgericht zu verzichten. Wenn das nix hilft eben dieses tun.
Auf dem Weg von der Firma zum Zivilgericht noch kurz bei einer Polizeistation vorbeigehen und die vorbereitete Strafanzeige wegen Unterschlagung mit einem Eingangsstempel versehen lassen und nebst einer vorbereiteten Eidesstattlichen Versicherung des Anwaltes zusammen mit den einstweiligen Anträgen auf Arest beim Gericht einreichen. Auf dem Flur auf die richterliche Entscheidung warten. Kann ein par Minuten oder Stunden dauern. Sowie die Papiere fertig sind dem zuständigen Gerichtsvollzieher oder Ober-Gerichtsvollzieher mit der Zustellung bei Bank und Firma etc. beauftragen. Wenn man früh am Morgen anfängt kann man es an einem Tag schaffen. 
7. Wer in einem solchen Fall mehr als 3-10 Tage sinnlos verstreichen läßt ist nicht in absehbarer Zeit zu helfen, jedenfalls von mir nicht.
8. Das ist keine Rechtsberatung !!! sondern nur meine freie Meinungsäußerung und Mitteilung wie ich es machen würde, wenn ich solche Probleme habe.
PS: Wer mir meine freie Meinungsäußerung verbieten will, bekommt es mit meinem Anwalt zu tun. Im übrigen bin ich vermögenslos. 
Osterhase