Beiträge von ECU

    vielleicht liegt es an der Möglichkeit auch vor Ort dort zu essen. Zählt vielleicht deshalb unter Gastronomie

    Da kannst du der Geschäftsleitung dann richtig einen reinhelfen. Wenn sie auf den Tresenverkauf der Brötchen auch 2G (+) anwenden, müssen sie darauf 19 % Mehrwertsteuer bezahlen, da sie ja, die 2 G (+) für Restaurants anwenden. Lassen sie den Tresenverkauf als Nahversorger zu, werden nur 7 % fällig. Da kannst du ja mal beim Chef anrufen und fragen :thumbsup:

    " Ich bin raus! Das war der Moment, in dem mich das RKI und die Corona-Experten verloren

    Der ist noch lange nicht raus. Will seinen Sohn in der nächsten Woche impfen lassen. :wall:
    Und auch die Kommentatoren, ich bin raus, aber gehe nächste Woche zum boostern :hae:

    Unsere örtliche Bäckerei (mehrere Filialen) hat heute meine 11-jährige den Zutritt verweigert

    Grundbedarf 8|

    Hier gilt 2G, ab Montag 2G+.

    In D never ever.

    Noch nicht installiert ? :hae:
    Dann aber schnell ... [smilie_happy]

    kann das Gesundheitsamt der betroffenen Person gegenüber ein Betretungs- bzw. Tätigkeitsverbot im Hinblick auf die im § 20a Absatz 1 Satz 1 IfSG genannten Einrichtungen und Unternehmen aussprechen.

    Und diesen Teil halte ich für rechtswidrig und sollte man dann, aber erst dann, mit einem Widerspruch angreifen.
    Die haben zwar am Ende des 21a, ich glaube (7) was geschrieben, haben aber das hier übersehen:


    Meine Frau ist dort und auch im Privaten Umfeld die Einzige ohne Sumpfung und sie ist von den ganzen Maßnahmen sehr am Ende, sie kann so gute Tipps nur noch schwer Umsetzen...

    Da nimm du das Stück Papier und mache das Schreiben an den Arbeitgeber fertig. Gut kommt immer an, wie folgt zu beginnen:
    Sehr geehrter Arbeitgeber, der guten Ordnung halber bestätige ich, heute ein Gespräch folgenden Inhalts mit Ihnen geführt zu haben : ...
    Deine Frau unterschreibt.

    Nun wird es langsam eng, der Chef meiner Frau sagte ihr heute in einem Persönlichem Gespräch das sie ab dem 15.03.22
    Ohne Impf oder Genesener Nachweis die Uni-Klinik nicht mehr Betreten darf.

    Sag dem Arbeitgeber, dass ihr das gern schriftlich hättet, mit der entsprechenden Begründung für den Anwalt.
    Der Anwalt für Arbeitsrecht sollte es sich anschauen, weil das Gesetz lediglich vorsieht, dass der Arbeitgeber das dem Gesundheitsamt melden muss.
    Eine Sonderkündigungsrecht für den AG ist dort nicht verankert, also auch mal auf Kündungsfristen schauen.

    Die Weltgesundheitsorganisation(WHO) hat davor gewarnt, die Omikron-Variante des Coronavirus als "mild" einzustufen. "Genau wie vorangegangene Varianten müssen Menschen wegen Omikron ins Krankenhaus, und es tötet Menschen"

    Dann sollte die WHO auch vor der Impfung warnen. :hae:
    Diese hat überproportional viele schwere Nebenwirkungen und tötet Menschen ! 8o

    Aus Beschlussvorlage MP Konferenz :


    Für Beschäftigte der kritischen Infrastruktur etwa auch in Kliniken und Pflegeheimen soll gelten: Kontaktpersonen können nach fünf Tagen mit obligatorischem PCR-Test aus der Quarantäne heraus, Erkrankte nach sieben Tagen ebenfalls nur mit PCR-Test aus der Isolation. Generelle Bedingung soll demnach zusätzlich sein, dass man zuvor mindestens 48 Stunden frei von Krankheitssymptomen war.

    Hier erzählen die Spatzen auf den Dächern, dass dieses Personal (Kontaktpersonen) schon seit einiger Zeit überhaupt nicht mehr in Quarantäne geschickt wird und es nur die einfachen Tests gibt. ;( Who the fuck is pcr. :D


    Da brennt die Hütte schon vor Omis Korn und vor dem 16. März =O

    HAHAHAHAHA!!!



    "Bundesregierung fordert von Kasachstan Achtung der Versammlungsfreiheit – Kritik an Meinungszensur im Internet"

    Ausdrucken, mit zu den Spaziergängen nehmen und jeder gibt dem Einsatzleiter oder dem Polizisten solch ein Blatt.


    Siehe z.B. (e) Kleinanzeigen /ungeimpft.

    ah gucke, "ungeimpft" bereits als suchfähiger Begriff


    Wir haben die letzten Tage eine Mail aus der Chefetage bekommen, mit folgendem Anhang:


    bundesgesundheitsministerium.d…12-28_FAQ_zu_20a_IfSG.pdf


    Wie das dann bei uns gehandelt wird, dazu noch keine Infos.
    Aber denen wird schon was einfallen.

    Ja die Bundesregierung ist ganz schlau mit diesen Infos. Die haben aber, abgesehen von der Frage der Verhälnismäßigkeit etc., nach meiner unbedeutenden Meinung noch einen riesen Fehler in diesem Gesetz. Ich sende mal als Tip eine Koversation.

    msn.com/de-ch/nachrichten/inte…ona/ar-AASvjdy?li=BBqfRGn

    Das Problem ist, die Menschen sterben geimpft und ungeimpft sowohl an Corona, als auch an anderen Krankheiten.


    Statt sauber den Verlauf von Corona und die Infektionsketten zu erforschen, alle Varianten der Therapie zu erforschen und anzuwenden, verdienen die Politiker lieber an Tests, Masken und Impfstoffen, verpassen den Menschen eine Gentherapie und bauen Krankenhauskapazitäten ab .


    Daran sterben Menschen. Mit, an oder auch ohne Corona !

    Erste Beschlussvorlage für Corona-Gipfel: 2G-Plus für die Gastronomie soll bundesweit kommen

    Wozu soll dann noch jemand impfen oder gar boostern gehen, wenn er sich trotzdem testen muss ?
    Und wenn der Test Zugangsvoraussetzung, dann kann man das den Ungeimpften, die sich ja auch testen können, schlecht verwehren.
    Da dürfte es selbst dem trägesten Richter schwerfallen, das nicht zu kippen.

    Eine doppelt geimpfte Kollegin erwartet jetzt mit 40 sogar Zwillinge.

    Wenn die dann auch noch ähnlich aussehen, wäre es ein erster Beweis für die ominöse Studie zu den Genveränderungen, oder ? :hae: 8o [smilie_happy]



    Im Mc Donalds dürfen Ungeimpfte kein Essen mehr kaufen (auch nicht zum mitnehmen). Doppelt Geimpfte ohne Test auch nicht. Nur Geboosterte dürfen rein.

    Danke McDoof, dass ihr die Ungeimpften vor jeder möglichen Form der Genveränderung schützt ! :D



    Eigentlich müssten die zum Selbstkostenpreis hergestellt werden.

    Wir hatten doch hier vor kurzem irgendwo die Gesetze zur Sicherstellung im Katatrophenfall, also Übernahme durch den Staat. Eigentlich merkwürdig, dass sich die Pharmafirmen in einer Pandemie dumm und dämlich verdient, wo doch die Politik die Möglichkeit haben sollte, per Gesetz direkt darauf zuzugreifen. :hae: :cursing:

    - Zwangsversteigerungen auf Betreiben eines Gläubigers sind eigentlich noch übler, da der bisherige Eigentümer der "Gegner" ist und alles dafür tut, das Verfahren zu verschleppen oder am besten ganz zu beenden.

    Wenn du ein Objekt mit dieser Kostellation hast, was dir ernsthaft gefällt, verhandelst du schon vor dem Termin mal mit dem Gläubiger. Manche haben schon den Termin sausen lassen und den Schuldner zu direkten Verkauf mit Zustimmung des Gläubigers animiert.
    Und die großen sammler bekommen die Sachen vor der ZV vom Gläubiger direkt angeboten. Habe ich schon im Gerichtssaal erlebt : "Wir haben da und dort noch eine ähnliche Immobilie, die wir verweten müsssen ..." (gläubiger zum Bieter).