vielleicht liegt es an der Möglichkeit auch vor Ort dort zu essen. Zählt vielleicht deshalb unter Gastronomie
Da kannst du der Geschäftsleitung dann richtig einen reinhelfen. Wenn sie auf den Tresenverkauf der Brötchen auch 2G (+) anwenden, müssen sie darauf 19 % Mehrwertsteuer bezahlen, da sie ja, die 2 G (+) für Restaurants anwenden. Lassen sie den Tresenverkauf als Nahversorger zu, werden nur 7 % fällig. Da kannst du ja mal beim Chef anrufen und fragen ![]()