Beiträge von ECU

    Zu Land.....ja es gibt Vorkaufsrechte.....aber meistens erst über bestimmten Flächengrößen....meist ein ha....10.000m²....aber es geht immer darum...die müssen genausoviel zahlen.

    Beim Vorkaufsrecht nach Grundstücksverkehrsgesetz kann der Verkauf nach §9 (1) Nr.3 versagt werden, wenn ein unwirtschaftliches Verhältnis zwischen Preis und Wert besteht.
    Du kannst nicht kaufen bzw. verkaufen, wenn der vereinbarte Pries zu hoch ist.
    Schon hat man dich wieder.


    Bei gemeindlichen Vorkaufsrecht nach §24 BGB ff muss der ggf. Vorkaufsberechtigte dagegen alles schlucken.

    Da kommt der alte Sarrazin doch noch zu seinem Recht, sollen die Leute im Winter halt wieder einen Pullover anziehen.

    Dann schaut mal, dass ihr das Geld ausgebt für Lammwollmäntel, Schafwollpullover etc.
    Und bitte die Mottenkugeln nicht vergessen !

    Arbeit­geber können den Impf- oder Gene­sungs­status der Mit­ar­bei­tenden künftig bei der Fest­le­gung der Arbeits­schutz­maß­nahmen berück­sich­tigen. Wie dies aus­sehen kann, erläu­tert die Deut­sche Gesetz­liche Unfall­ver­si­che­rung (DGUV) in einem Posi­ti­ons­pa­pier. ...

    Wann auf AHA-Maß­nahmen im Betrieb ver­zichtet werden kann
    Grund­sätz­lich gelten nach der aktu­ellen Corona-Arbeits­schutz­ver­ord­nung im Betrieb wei­terhin die übli­chen AHA+L Regeln, also Abstand halten, regel­mä­ßiges Hän­de­wa­schen, Atem­maske tragen und Lüften. Im Umgang mit Geimpften und Gene­senen kann aus Sicht der DGVU auf­grund einer Risi­ko­be­wer­tung des "Koor­di­nie­rungs­kreises für Bio­lo­gi­sche Arbeits­stoffe" (KOBAS) künftig auf Abstand und Masken ver­zichtet werden, wo das Risiko der Virus­über­tra­gung gering ist. Dafür müssen fol­gende Vor­aus­set­zungen vor­liegen:

    • Alle Beschäf­tigten sind voll­ständig mit einem vom Paul-Ehrlich-Institut emp­foh­lenen Impf­stoff geimpft oder genesen.
    • Es gibt keinen beruf­li­chen Kontakt von Geimpften oder Gene­senen mit nicht voll­ständig geimpften oder bisher nicht erkrankten Per­sonen.

    Merkwürdig, bei uns arbeiten alle Beschäftigte innerhalb eines Hauses schon seit Wochen unabhängig vom G--Status ohne MNS zusammen.
    Allerdings hatten wir auch eine Infektionswelle als der MNS verpflichtend war.
    Könnte sein, dass die Geschäftsführung nicht mehr so richtig dran glaubt.

    Ich kenne hochintelligente Leute, die absolute Impfgegener sind, jedoch Familienväter, Immobesitzer, Beamte bzw. Angestellte im Öffentlichen Dienst sind und langsam Panik bekommen. Kann ich auch sehr gut verstehen!


    Zusammen mit dem vorhergehendenen Beiträgen zu NY und Kanada sucht ihr sicher noch nach Argumenten, die Impfung, die der Arbeitgeber empfiehlt, zu verweigern.


    Bitteschön, geliefert wie bestellt:



    Auch wenn es hier um das Impfangebot gegen Grippe geht, besteht die Analogie zu Corona.
    Impfangebot des Arbeitgeber, freiwillig mitgemacht - Ätsch, Pech gehabt.

    und welchen Doktor ich mir raussuche und was der zu mir sagt unterliegt ja der Schweigepflicht.

    So ist es ...


    Dann noch vor dem Wahlwochenende die übliche Warnung vor der AfD

    Ich vermute, die Umfragen ergeben vor der Fälschung Berichtigung aktuell Werte, mit denen man auf Grund des Verschweigens der Existenz der AfD in den letzten 6 Monaten nicht gerechnet hat. :D



    Das lässt den Schluß zu, das die Gesundheitsämter noch nicht mit den Krankenkassen vernetzt sind.

    Die sind nich mit den Bürgern vernetzt, wie sollen sie dann mit den KK.
    Auch hier dürfte der Datenschutz greifen.
    Quarantäneanordnungen und die Freigabe daraus dürften nur über Selbstauskünfte funktionieren.


    darf der Arbeitgeber (nur) im Quarantänefall
    nach dem Impfstatus fragen und man muss wahrheitsgemäß antworten.

    ... steht dann im welchem Gesetz ?... oder ist der Rundfunk des wdr jetzt Lügenfunk ... kann doch nicht sein. ;(


    Ich habe KEINE Zeitung mehr abonniert und vor 6 Jahren die Sat-Schüssel vom Dach abgebaut.

    Wann und wie hast du denn von Corona erfahren ? :hae:


    Außer vl.: "Ihr werdet sterben, ihr dummen Hunde".

    Was ja auch grundsätzlich stimmt, von der Beleidigung mal abgesehen. 8o