Beiträge von Silveradder

    Zitat

    Original von Tollar
    Man sollte auch eins beachten: ein schwaechelnder Dollar senkt das Leistungsbilanzdefizit der USA. Irgendwann kehrt es die Warenstroeme um und erhoeht wiederum die Nachfrage nach Dollars. Ein anhaltend schwacher Dollar regt auch die auslaendische Investitionstaetigkeit in den USA an.


    Wie kann ein schwacher Dollar das Leistungsbilanzdefizit der USA senken ? Wenn der Dollar schwächer wird, kostet die USA die gleiche Gütermenge MEHR Dollars. Und das führt zu eingem größeren Leistungsbilanzdefizit, nicht zu einem kleineren.

    Zitat

    Original von Halbtoter
    @ Echtsilber
    Wenn du die irischen 10€ Münzen mit 28,28 g 925/1000 Silber nimmst hast du eine 0,841 Unze Feinsilber für 10€.


    Sofort, nur woher nehmen ? ;)

    Aus diesem Thread: http://www.goldseitenforum.de/thread.php?postid=73799



    Antwort der Umicore AG&Co.



    Guten Tag Herr *********,


    bitte entschuldigen Sie die verspätete Antwort auf Ihre Anfrage. Leider
    erreichte mich Ihr Mail erst heute.


    Die 1 Kg Silberbarren sind grundsätzlich mit eingeprägter Seriennummer
    ausgestattet. Diese wurden vor
    ca. 20 Jahren eingeführt. Sollte der Barren älter sein, ist es also
    möglich, dass es sich auch ohne
    Nummer um einen echten Barren handelt.


    Aus unserer Erfahrung sind keine gefälschten 1 Kg Silberbarren im Umlauf.
    Bei einem Gegenwert von
    ca. 150 Euro/Stück wäre der Aufwand einen solchen Barren aus einem
    billigeren Material zu schmelzen
    zu groß. Uns sind aus den letzten 20 Jahren höchstens 2 oder 3 Versuche
    bekannt, Goldbarren zu fälschen.
    Silberbarren noch nie. Der Wert eines 1 kg Goldbarrens liegt bei ca.
    10,000,00 Euro/Stück.


    Sollte Ihnen das nicht ausreichen, könnten Sie den/die Barren z.B. bei der
    Degussa Bank in Frankfurt
    vorzeigen. Es gibt zwar dort kein Prüfverfahren, aber die Mitarbeiter
    könnten aus Ihrer Erfahrung sagen
    ob es sich um eine Fälschung handelt. Leider macht es für solch einen
    Barren keinen Sinn in unserem
    Werk eine Analyse zu erstellen, da die Kosten dafür den Materialwert
    übersteigen würden.

    Vielen Dank für die schnelle und umfassende Auskunft ! :)


    Ich habe gestern meine "Evolution of Time" von der Perth Mint bekommen und der Zoll hat gleich mal 19 % kassiert. Nach Deinen Informationen sollte ich die dann wohl mal um eine Erstattung bitten.


    P.S. Bei Deinem Link der Negativliste bekomme ich einen Fehler beim Aufruf. Ich habe das Dokument aber dann selbst gefunden.


    [URL=http://www.bundesfinanzministerium.de/cln_05/lang_de/nn_3790/DE/Service/Downloads/Abt__IV/BMF__Schreiben/084,templateId=raw,property=publicationFile.pdf]NEGATIVLISTE[/URL]

    Denke, das hier sollte einige Fragen klären...


    http://www.ra-kotz.de/geldtransfer_ins_ausland.htm



    Und hier noch aus dem Zollverwaltungsgesetz (Quelle: http://www.zollkriminalamt.de/…ZollVerwaltungsGesetz.htm:(


    § 12 a - Überwachung des grenzüberschreitenden Bargeldverkehrs


    (1) Auf Verlangen der Zollbediensteten haben Personen Bargeld oder gleichgestellte Zahlungsmittel im Wert von 15 000 Euro oder mehr, die sie in die, aus den oder durch die in § 1 Abs. 3a Satz 1 bezeichneten Gebiete verbringen oder befördern, nach Art, Zahl und Wert anzuzeigen sowie die Herkunft, den wirtschaftlich Berechtigten und den Verwendungszweck darzulegen. Abweichend von der Wertangabe zu Satz 1 gilt bis zum 31. Dezember 2001 ein Wert von 30 000 Deutsche Mark. Institute im Sinne des § 1 Abs. 4 des Geldwäschegesetzes und ihre Beauftragten sind von den Verpflichtungen nach Satz 1 ausgenommen. Zur Ermittlung des Sachverhaltes haben die Zollbediensteten die Befugnisse nach § 10. Im Bereich der Grenzen zu anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Union findet § 10 Abs. 1 entsprechende Anwendung.



    (2) Die Zollbediensteten können, wenn Grund zu der Annahme besteht, daß Bargeld oder gleichgestellte Zahlungsmittel zum Zwecke der Geldwäsche verbracht werden, das Bargeld oder die gleichgestellten Zahlungsmittel bis zum Ablauf des dritten Werktages nach dem Auffinden sicherstellen und in zollamtliche Verwahrung nehmen, um die Herkunft oder den Verwendungszweck aufzudecken. Fällt der dritte Werktag auf einen Samstag, so endet die Frist mit Ablauf des nächsten Werktages. Diese Frist kann durch Entscheidung eines Richters einmalig bis zu einem Monat verlängert werden. Zur Bekanntmachung der Entscheidung genügt eine formlose Mitteilung. Zuständig ist der Richter bei dem Amtsgericht, in dessen Bezirk die Sicherstellung erfolgt ist. Die zuständigen Strafverfolgungsbehörden sind von der Sicherstellung unverzüglich zu unterrichten.



    (3) Die zuständigen Zollbehörden dürfen, soweit dies zur Erfüllung ihrer Aufgaben nach § 1 Abs. 3 a und nach den Absätzen 1 und 2 erforderlich ist, personenbezogene Daten erheben, verarbeiten und nutzen. Die Zollbehörden können diese Daten an die zuständigen Strafverfolgungsbehörden und die Verwaltungsbehörde nach § 31 a Abs. 5 übermitteln, soweit dies zur Erfüllung ihrer Aufgaben oder der des Empfängers erforderlich ist. Die Übermittlung personenbezogener Daten an andere Finanzbehörden ist zulässig, soweit ihre Kenntnis zur Durchführung eines Verwaltungsverfahrens in Steuersachen oder eines Strafverfahrens wegen einer Steuerstraftat oder eines Bußgeldverfahrens wegen einer Steuerordnungswidrigkeit von Bedeutung sein kann.



    (4) Für Streitigkeiten wegen Maßnahmen nach Absatz 1 und 2 Satz 1 und Absatz 3 ist der Finanzrechtsweg gegeben.



    Daneben sind natürlich auch noch die Regelungen im "Zielland" zu beachten.

    Bei proaurum wird man (zumindest gelegentlich) nach Namen und Adresse für die Rechnung gefragt. Dies kann ja für gewerbliche Käufer durchaus Sinn machen. Es ist aber keinerlei Problem, wenn man sagt, man möchte den Kauf gerne anonym abwickeln.

    Ich halte es da genauso: Wenn der Barren echt ist und das Gewicht stimmt, ist mir das Aussehen auch fast egal. Mich kümmert es da auch nicht, ob das Ding nun von Degussa, Heraeus, Argor, Schöne, Boschmans oder sonst einem anerkannten Schmelzer ist. Silber ist letztendlich Silber.

    Ich handele bei Interactive Brokers und habe die letzten Jahre mit denen eigentlich nur gute Erfahrungen gemacht. IB sitzt zwar in Amerika, hat aber auch europäische Ableger.


    Bei IB kannst Du alle elektronisch gehandelten Futures handeln, im Fall von Gold und Silber die Futures der ECBOT. Die gibt es für Gold zu 100 (large) und 33.2 oz (mini) und für Silber zu 1000/5000 oz.


    Zu finden ist IB unter http://www.timberhill.com


    Daher ja ein ;) und kein X(