Ich denke, bei den hier aufgeführten Händlern kann man ohne Bedenken zugreifen - auch gleich mit praktischem Preisvergleich:
Beiträge von Silveradder
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Zitat
Original von Tollar
Man sollte auch eins beachten: ein schwaechelnder Dollar senkt das Leistungsbilanzdefizit der USA. Irgendwann kehrt es die Warenstroeme um und erhoeht wiederum die Nachfrage nach Dollars. Ein anhaltend schwacher Dollar regt auch die auslaendische Investitionstaetigkeit in den USA an.Wie kann ein schwacher Dollar das Leistungsbilanzdefizit der USA senken ? Wenn der Dollar schwächer wird, kostet die USA die gleiche Gütermenge MEHR Dollars. Und das führt zu eingem größeren Leistungsbilanzdefizit, nicht zu einem kleineren.
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Zitat
Original von Goldprinz
http://cgi.ebay.de/GOLDBARREN-…ZWDVWQQrdZ1QQcmdZViewItem"eine persönliche übergabe ist aus versichrungstechnischen gründen nicht möglich". Alles klar...
Ich würde das Betrugsrisiko da (konservativ) mal auf locker über 90 % veranschlagen...
DAS ist natürlich ein Argument: "für die echtheit garantiere ich mehrwertsteuerfrei" . So eine mehrwertsteuerfreie Echtheit ist heutzutage schon was wert.
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Zitat
Original von Halbtoter
@ Echtsilber
Wenn du die irischen 10€ Münzen mit 28,28 g 925/1000 Silber nimmst hast du eine 0,841 Unze Feinsilber für 10€.Sofort, nur woher nehmen ?

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Aus diesem Thread: http://www.goldseitenforum.de/thread.php?postid=73799
Antwort der Umicore AG&Co.
Guten Tag Herr *********,
bitte entschuldigen Sie die verspätete Antwort auf Ihre Anfrage. Leider
erreichte mich Ihr Mail erst heute.Die 1 Kg Silberbarren sind grundsätzlich mit eingeprägter Seriennummer
ausgestattet. Diese wurden vor
ca. 20 Jahren eingeführt. Sollte der Barren älter sein, ist es also
möglich, dass es sich auch ohne
Nummer um einen echten Barren handelt.Aus unserer Erfahrung sind keine gefälschten 1 Kg Silberbarren im Umlauf.
Bei einem Gegenwert von
ca. 150 Euro/Stück wäre der Aufwand einen solchen Barren aus einem
billigeren Material zu schmelzen
zu groß. Uns sind aus den letzten 20 Jahren höchstens 2 oder 3 Versuche
bekannt, Goldbarren zu fälschen.
Silberbarren noch nie. Der Wert eines 1 kg Goldbarrens liegt bei ca.
10,000,00 Euro/Stück.Sollte Ihnen das nicht ausreichen, könnten Sie den/die Barren z.B. bei der
Degussa Bank in Frankfurt
vorzeigen. Es gibt zwar dort kein Prüfverfahren, aber die Mitarbeiter
könnten aus Ihrer Erfahrung sagen
ob es sich um eine Fälschung handelt. Leider macht es für solch einen
Barren keinen Sinn in unserem
Werk eine Analyse zu erstellen, da die Kosten dafür den Materialwert
übersteigen würden. -
Die Augen der Leute von der Stadt-/Gemeindeverwaltung möchte ich mal sehen, wenn Du dann den Bauantrag für einen Kernreaktor in Deinem Garten stellst.

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Vielen Dank für die schnelle und umfassende Auskunft !

Ich habe gestern meine "Evolution of Time" von der Perth Mint bekommen und der Zoll hat gleich mal 19 % kassiert. Nach Deinen Informationen sollte ich die dann wohl mal um eine Erstattung bitten.
P.S. Bei Deinem Link der Negativliste bekomme ich einen Fehler beim Aufruf. Ich habe das Dokument aber dann selbst gefunden.
[URL=http://www.bundesfinanzministerium.de/cln_05/lang_de/nn_3790/DE/Service/Downloads/Abt__IV/BMF__Schreiben/084,templateId=raw,property=publicationFile.pdf]NEGATIVLISTE[/URL]
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Hat zufällig jemand einen Link zur Hand, aus dem hervorgeht, auf welche Silbermünzen 7 % und auf welche 19 % Einfuhrumsatzsteuer zu entrichten sind ?
Vielen Dank schon mal !
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Bin dabei. Mein Tipp: 14,67 US-$.
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Bin dabei. Mein Tipp: 14,67 US-$.
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Zitat
Original von fabio
Und schon wieder ist jemand auf Trotteljagd:http://cgi.ebay.de/Umicore-Gol…34940QQrdZ1QQcmdZViewItem
Zitat: Dies ist ein seriöses Angebot, daher akzeptiere ich nur Überweisung und lehne aus Sicherheitsgründen eine Selbstabholung ab
Ist schon gesperrt...
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Denke, das hier sollte einige Fragen klären...
http://www.ra-kotz.de/geldtransfer_ins_ausland.htm
Und hier noch aus dem Zollverwaltungsgesetz (Quelle: http://www.zollkriminalamt.de/…ZollVerwaltungsGesetz.htm

§ 12 a - Überwachung des grenzüberschreitenden Bargeldverkehrs
(1) Auf Verlangen der Zollbediensteten haben Personen Bargeld oder gleichgestellte Zahlungsmittel im Wert von 15 000 Euro oder mehr, die sie in die, aus den oder durch die in § 1 Abs. 3a Satz 1 bezeichneten Gebiete verbringen oder befördern, nach Art, Zahl und Wert anzuzeigen sowie die Herkunft, den wirtschaftlich Berechtigten und den Verwendungszweck darzulegen. Abweichend von der Wertangabe zu Satz 1 gilt bis zum 31. Dezember 2001 ein Wert von 30 000 Deutsche Mark. Institute im Sinne des § 1 Abs. 4 des Geldwäschegesetzes und ihre Beauftragten sind von den Verpflichtungen nach Satz 1 ausgenommen. Zur Ermittlung des Sachverhaltes haben die Zollbediensteten die Befugnisse nach § 10. Im Bereich der Grenzen zu anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Union findet § 10 Abs. 1 entsprechende Anwendung.
(2) Die Zollbediensteten können, wenn Grund zu der Annahme besteht, daß Bargeld oder gleichgestellte Zahlungsmittel zum Zwecke der Geldwäsche verbracht werden, das Bargeld oder die gleichgestellten Zahlungsmittel bis zum Ablauf des dritten Werktages nach dem Auffinden sicherstellen und in zollamtliche Verwahrung nehmen, um die Herkunft oder den Verwendungszweck aufzudecken. Fällt der dritte Werktag auf einen Samstag, so endet die Frist mit Ablauf des nächsten Werktages. Diese Frist kann durch Entscheidung eines Richters einmalig bis zu einem Monat verlängert werden. Zur Bekanntmachung der Entscheidung genügt eine formlose Mitteilung. Zuständig ist der Richter bei dem Amtsgericht, in dessen Bezirk die Sicherstellung erfolgt ist. Die zuständigen Strafverfolgungsbehörden sind von der Sicherstellung unverzüglich zu unterrichten.
(3) Die zuständigen Zollbehörden dürfen, soweit dies zur Erfüllung ihrer Aufgaben nach § 1 Abs. 3 a und nach den Absätzen 1 und 2 erforderlich ist, personenbezogene Daten erheben, verarbeiten und nutzen. Die Zollbehörden können diese Daten an die zuständigen Strafverfolgungsbehörden und die Verwaltungsbehörde nach § 31 a Abs. 5 übermitteln, soweit dies zur Erfüllung ihrer Aufgaben oder der des Empfängers erforderlich ist. Die Übermittlung personenbezogener Daten an andere Finanzbehörden ist zulässig, soweit ihre Kenntnis zur Durchführung eines Verwaltungsverfahrens in Steuersachen oder eines Strafverfahrens wegen einer Steuerstraftat oder eines Bußgeldverfahrens wegen einer Steuerordnungswidrigkeit von Bedeutung sein kann.
(4) Für Streitigkeiten wegen Maßnahmen nach Absatz 1 und 2 Satz 1 und Absatz 3 ist der Finanzrechtsweg gegeben.
Daneben sind natürlich auch noch die Regelungen im "Zielland" zu beachten.
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Bei proaurum wird man (zumindest gelegentlich) nach Namen und Adresse für die Rechnung gefragt. Dies kann ja für gewerbliche Käufer durchaus Sinn machen. Es ist aber keinerlei Problem, wenn man sagt, man möchte den Kauf gerne anonym abwickeln.
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Ich tippe dann mal 11,80.
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Vielleicht will er damit nur sagen: US-ETFs dürfen hedgen, australische nicht. Insofern passen ETFs und Terminmärkte durchaus zusammen.
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Ich halte es da genauso: Wenn der Barren echt ist und das Gewicht stimmt, ist mir das Aussehen auch fast egal. Mich kümmert es da auch nicht, ob das Ding nun von Degussa, Heraeus, Argor, Schöne, Boschmans oder sonst einem anerkannten Schmelzer ist. Silber ist letztendlich Silber.
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Ich handele bei Interactive Brokers und habe die letzten Jahre mit denen eigentlich nur gute Erfahrungen gemacht. IB sitzt zwar in Amerika, hat aber auch europäische Ableger.
Bei IB kannst Du alle elektronisch gehandelten Futures handeln, im Fall von Gold und Silber die Futures der ECBOT. Die gibt es für Gold zu 100 (large) und 33.2 oz (mini) und für Silber zu 1000/5000 oz.
Zu finden ist IB unter http://www.timberhill.com
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Am günstigsten wohl über Ebay oder hier übers Board.
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ZitatAlles anzeigen
Original von prinzengold
Silveradder, habe meinen "Einstellfehler" schon bemerkt und
dies auch entsprechend dem Admin schon mitgeteilt.Ich bitte einem Neuling um Nachsicht.
Viele Grüße
prinzengold
Daher ja ein
und kein 