Was die merkwürdige Rechnung betrifft, ich würde sie entweder zunächst komplett ignorieren oder in Kopie der Rücksendung mit dem Vermerk "gegenstandslos" beilegen.
Ich würde die Rechnung behalten (man kann die Daten vielleicht noch gebrauchen) und auf jeden Fall ein Anschreiben beipacken, dass sich die Rechnung (unter Angabe Rechnungs-Nr) mit der Rücksendung erledigt hat, damit Buchhaltung diesen Posten ausbucht.
Dass eine Rechnung für nicht bestellte Ware nicht gezahlt werden muss, versteht sich von selbst.