Wer wofür hafet ist von ganz unterschiedlichen Faktoren abhängig. Ist der VK gewerblich oder privat. Bei einem gewerblichen VK wird er mit in die Pflicht genommen . Bei privat liegt das Risiko des Versandweges beim Käufer. Auf jeden fall würde ich als erstes den VK informieren und zunächst einmal um eine einvernehmliche Regulierung bemüht sein. Wie hoch ist der Schaden wirklich ? Ist ein Abschlag gerechtfertigt ? Hat der VK diesen Artikel ordungs und sachgemäss verpackt ? Meist klärt sich schon vieles im Vorfeld wenn es sich um einen anständigen VK handelt. Erst wenn man merkt das auf der anderen Seite kein Dialog möglich ist sollte man PP einschalten. Aber Achtung - du hast eine maximale Frist einzuhalten - um Unstimmigkeiten über PP zu regulieren. Paralell dazu solltest du eine Schadensaufnahme bei der DP machen - diese dokumentieren den Schaden und dein gesamtes Paket wird nochmals zu einer Prüfungsstelle eingeschickt die dann entscheiden ob der Schaden durch den Postlaufweg eingetreten sein kann oder auf unsachgemässe Verpackung zurückzuführen ist. Du musst also wissen - wie hoch für dich der materielle Schaden ist - und ob du diese Wege dafür in Kauf nehmen möchtest.... Hoffe aber das du dich da schnell und gütlich mit dem VK einigen kannst... Viel Glück...
bt.