Beiträge von uhrenfan

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    Etwa eine Zwangsanleihe, die über 10 Jahre abgezahlt werden kann? Manch
    ein Häuslebesitzer (der via Kredit sein Eigenheim finanziert hat) wird
    da in die Totalüberschuldung getrieben. Auf Immos ist das meiner Ansicht
    nach nicht so einfach durchführbar, weil viele eben fremdfinanziert
    sind und wohl kaum ein Hausbesitzer 10% seines Hauswerts an Barvermögen
    für den Staat übrig hat.

    Gerade bei Immos wird man es ganz sicher machen, allein schon wegen dem Argument, daß die Immobilienbesitzer in den letzten Jahren von den künstlich niedrigen Zinsen profitiert haben. Aber da kann man sich ja ruhig etwas mehr Zeit lassen, denn Immobilien können nicht weglaufen, im Gegensatz zu mobilen Sachwerten und Firmenanteilen, die man innerhalb Sekunden nach Singarur transferieren kann, siehe Paypal, ebay, Amazuo, Google und Co. Und wer überschuldet ist, wird eben zwangsversteigert, das war immer so. In Griechenland hat es doch auch funktioniert mit der einmaligen Abgabe von 10 % auf alle Immobilien, sogar ohne Schuldenabzug.

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    Bei Gold, Silber, Platin wird es auch schwierig werden. Denn ich denke,
    dass manch ein Goldbesitzer (sofern man ihn überhaupt kennt) auch eine
    Waffe zu Hause hat, die er ggf. benutzen wird. Will man etwa alle
    Verkäufe von Proaurum, Westgold, etc. kontrollieren und dann auf eine
    Hetzjagd auf Goldanleger gehen?

    Bei Gold und Silber wird es da schon schwieriger, das kann man verstecken. Aber, daß die großen Goldhandelshäuser auf Verkäufe durchsucht werden, da kannst Du dir 100 % sicher sein, eine der leichtesten Übungen für die Finanzamtshure.


    Da lob ich mir doch ein Investment in andre mobile Sachwerte, Gold kann man verbieten, aber eine alte Uhr am Arm, die niemand so leicht einschätzen kann, die kann einem niemand verbieten.


    siehe auch diesen thread: Warum die meisten Käufer mit Uhren nur Geld verlieren ?

    Das wird passieren und es wird auf Dauer nicht bei den 10 % bleiben, wir treiben in der EU auf einen Superkommunismus zu, der das gesamte Privatvermögen schlucken wird.


    Es war zwar ursprünglich als Satire gedacht, bewahrheitet sich aber langsam: "Honeckers Rache. Wir machen die Grenzen auf und ruinieren den Westen"


    http://www.youtube.com/watch?v=Aje_agMaV3o

    Raus aus Lebensversicherungen,
    Bankanlagen, manipulierten Goldpreisen und Immobilien, rein in mobile
    Sachwerte*, die Sie über jede Landesgrenze mitnehmen können und notfalls
    auch in China und Indien verkaufen können.


    *mobile Sachwerte = Vintage Uhren, klassische Briefmarken, Sammlermünzen, Kunst, Antiquitäten, Oldtimer, etc.

    Zitat

    Vielleicht noch als ergänzende Information zur privaten Ausfuhr von Anlagegold aus der EU. Wie die meisten wissen, besteht eine Deklarationspflicht für Bargeld, Aktien etc. bei einem Wert von über 10.000,- Euro beim Grenzübertritt und empfindlichen Strafen bei Verstoß dagegen. Barrengold ist in den entsprechenden Formularen nicht aufgeführt, müßte aber nach meiner Einschätzung wohl ähnlich wie Bargeld behandelt werden, da es ja jederzeit wieder in Bargeld umgetauscht werden kann.


    Dem ist aber nicht so. Ich habe zu diesem Thema etliche Telefonate geführt unter anderem mit dem Zollwissensmanagement in Dresden, die mir bestätigt haben das privates Anlagegold in unbegrenzter Höhe ausgeführt werden darf ohne dieses zu deklarieren. Es müsse nur auf entsprechende Nachfrage des Zolls an der Grenze deklariert werden. Man empfahl wir aber trotzdem das Zollamt an dem geplanten Grenzübergang zu kontaktieren und gab mir die entsprechende Telefonnummer.

    Hallo, ich bin neu hier und lese seit einigen Wochen Eure interessanten Informationen hier mit. Ich hab jetzt ein Frage am Rande. Ich bin Uhrensammler und lege mein Geld in klassischen Sammleruhren an, - übrigens von der zu transportierenden Masse her viel effektiver als Gold und Silber, und meist unauffälliger beim Grenzübertritt . Weiß hier jemand, wie es sich dabei mit der Deklarationspflicht beim Grenzübertritt handelt.m Werden Uhren als Valoren betrachtet oder als normaler Gebrauchsgegenstand ?