Weiß jemand, wo man in Deutschland so Churchill Krügerrands bekommen kann ? Wäre an der einen Unze interessiert
Beiträge von Silbini
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Die Frage ist, was passiert mit den 10 Euro Münzen, wenn ab nächstes Jahr die 20er eingeführt werden... gehen die 10er dann ab wie Schnitzel oder verlieren sich in der Bedeutungslosigkeit... ?
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Bei Ebay im Moment incl. Versand nur 22,90 - wer nur eine will, für den dürft das günstig sein... ganz unten auf: http://www.ebay.de/rpp/deals
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Kilo Pferd 12 Euro unter günstigestem auf gold.de : http://www.ebay.de/sch/M%C3%BC…40&_nkw=1kg+pferd&_sop=15
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Ich find´s gut.... die Canadier machen das mit den Wildlife-Motiven ja auch: 1 Mio Bullionmünzen und thats it... gibt ab und zu aber schon etwas mehr als die normalen Maples..genauso wirds bei Trichternetzspinne und Co. werden... kosten bei der Erstausgabe human und werden vermutlich über die Zeit ein leichtes Aufgeld entwickeln... als Beimischung für die Silberanlage durchaus interessant.. nicht zentnerweise...aber ein paar Stück oder ein Masterböxchen...
Gold.de : http://www.gold.de/preisvergle…7,Trichternetzspinne.html
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da hast Du Recht... Frage des Winkels und der Beleuchtung oder es gibt verschiedene Chargen...oder Deins ist eine Grafik (obwohl es aussieht wie ein Foto)
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Habe mir so einen Andorra Silberadler 2014 in st geholt, so einen wie hier: http://www.ebay.de/itm/Andorra…in_77&hash=item51ceab0137 ... ich dachte erst, das Bild wäre geschönt, aber zu meinem Erstaunen sahen die Dinger in natura auch tatsächlich aus wie PP !! Kein Vergleich zu früheren Andorra st-Münzen, die teilweise ein bißchen schröggelig waren...
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Reinhard schrieb:
ZitatKann es sein das Du ein Querulant bist??? Kannst Du ihm nicht 48 Stunden Reaktionszeit lassen??? Oder bist Du der einzige Kunde???? Wenn Du original Ware der Prägestätte bekommst, dann kann der Händler wohl Nichts dafür!!! Meinst Du nicht es wäre besser als "möglichst billig" zu kaufen, sich die Ware vor Ort ansehen???
Der Händler hat doch reagiert und avisiert, nicht umtauschen zu können. Muß man nach einer solchen Händlerreaktion nochmal 48h warten ?
Händler, die mehr als einen Kunden haben, sollten vielleicht auch eine Infrastruktur haben, die das Bedienen mehrerer Kunden erlaubt, d.h. z.B. Angestellte oder Familienangehörige. Ich kann auch keinen Ikea mit einem Angestellten aufmachen....
Auch wenn man Original-Ware von der Prägestätte bekommt, hat diese ganz zu sein. Was nützt mir eine Original-Nespresso-Maschine, die defekt ist. Die muß der Händler auch dann austauschen oder reparieren, wenn sie von Nespresso ist.
Genauso mit der Goldmark: Wenn der Haller Goldmünzen mit "Masern" verschickt, hat er diese gegen einwandfreie auszutauschen. Punkt. Egal, ob die ursprünglich in einer "Original Prägestätte" hergestellt worden sind oder nicht. Oder er muss sie als 2.Wahl-Ware anbieten. Er kann aber nicht 1.Wahl anbieten und 2.Wahl liefern.Nur, weil man im Fernabsatz kauft, hat der Händler noch nicht das Recht, Ramsch zu schicken.
Insgesamt: Deine Argumentation ist bemerkenswert, aber nicht nachvollziehbar und in sich nicht schlüssig.
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Hier gibt es auch noch Erfahrungen mit Münzhandel Haller:
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Dr.Neugebauer / Bullionaer hat wieder deutlich aufgedreht, was China Numismatik anbelangt... auf seiner Seite sehe ich jetzt auch China-Numismatik im fünfstelligen Bereich... back to the roots, könnte man meinen: http://www.bullionaer.de/index…4e7295ad013318b352d8afa3f
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Der Insolvenzverwalter hat dem Gericht die Masseunzulänglichkeit mitgeteilt, d.h. Nix mehr da.... Bzw. Nur noch so wenig, dass noch nicht mal die Kosten des Verfahrens gedeckt sind... Wo denn wohl die ganzen Talerchen sind...?
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Dann warst Du nicht an deren Gebäude: als ich da war: zweigeschossig, mit empfangsthresen und begehbaren Tresor... incl. Sicherheitsschleuse am Eingang.
Unter Klitsche... stelle ich mir was anderes vor...
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Das vorläufige Insolvenzverfahren über die Ex-Oriente-Lux (Goldsupermarkt, gold-to-go) ist nunmehr in das richtige Insolvenzverfahren übergegangen...damit sieht es wohl duster für die Anleger und Kunden aus:
ZitatAz.: 1 IN 256/14
Verfahrens-ID: 11437
Amtsgericht Tübingen
Beschluss vom 01.12.2014
Über das Vermögen der
Ex Oriente Lux AG, Hohbuchstr. 59, 72762 Reutlingen (AG Stuttgart, HRB 725521),
vertreten durch:
Thomas Geissler, Hohbuchstr. 59, 72762 Reutlingen, (Vorstand),
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Schultze & Braun GmbH, Danneckerstr. 52, 70182 Stuttgart,
Geschäftszweig:
der Erwerb, das Halten, Verwalten, Entwickeln und Verkaufen von Grundstücken und Grundstücksrechten sowie von Grundstücksgesellschaften und Beteiligungen an solchen Gesellschaften (Grundstücksgeschäfte).
Handel mit physischen Edelmetallen, insbesondere Gold, das über das Internet als auch über sogenannte Warenverkaufsautomaten angeboten wird
wird wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung heute, am 01.12.2014, um 09:00 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.
Zum Insolvenzverwalter wird ernannt:
Rechtsanwalt Jochen Sedlitz, Raiffeisenstr. 30, 70794 Filderstadt, Tel.: 0711/6647350, Fax: 0711/66473520.
Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 13.01.2015 unter Beachtung des § 174 InsO bei dem Insolvenzverwalter anzumelden.
Die Gläubiger werden aufgefordert, dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer diese Mitteilungen schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Wer Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin hat, wird aufgefordert, nicht mehr an die Schuldnerin, sondern nur noch an den Insolvenzverwalter zu leisten.
Termin zur Gläubigerversammlung, in der auf Grundlage des Berichts des Insolvenzverwalters über den Fortgang des Verfahrens beschlossen wird (Berichtstermin), und zur Prüfung der angemeldeten Forderungen (Prüfungstermin) ist am
Dienstag, 03.02.2015, 09:30 Uhr, Gerichtssaal/Erdgeschoss (Nr.1.01), Außenstelle, Schulberg 14, 72070 Tübingen.
Der Termin dient zugleich zur Beschlussfassung der Gläubiger über
- die Person des Insolvenzverwalters, § 57 InsO
- den Gläubigerausschuss, § 68 InsO
- die Bestimmung der Hinterlegungsstelle, § 149 InsO
- die Verwertung der Insolvenzmasse, § 159 InsO
- die Entscheidung über die Zustimmung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen, §§160,161 InsO
- die Unternehmens- oder Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder unter Wert, §§ 162,163 InsO
- die Stilllegung oder vorläufige Fortführung des Unternehmens, § 157 InsO
§ 160 Abs. 1 InsO: Der Insolvenzverwalter hat die Zustimmung des Gläubigerausschusses einzuholen, wenn er Rechtshandlungen vornehmen will, die für das Insolvenzverfahren von besonderer Bedeutung sind. Ist ein Gläubigerausschuss nicht bestellt, so ist die Zustimmung der Gläubigerversammlung einzuholen. Ist die einberufene Gläubigerversammlung beschlussunfähig, gilt die Zustimmung als erteilt.
Hinweis: Veröffentlichungen des Insolvenzgerichts erfolgen im Internet unter http://www.insolvenzbekanntmachungen.de.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem
Amtsgericht Tübingen
Doblerstraße 14
72074 Tübingen
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung bzw. mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (http://www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 S. 3 InsO.
Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis ( Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung ) maßgeblich.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift beim Insolvenzgericht Tübingen oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang der sofortigen Beschwerde beim Insolvenzgericht Tübingen ankommt.
Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen. Die Beschwerde soll begründet werden.Vor ein paar Minuten stand auf der Seite des Gold-Supermarkts noch, daß man sich bisher nur im vorläufigen Insolvenzverfahren befände. Diese Aussage ist FALSCH.
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Mit in den Strudel des Insolvenzverfahrens der Ex Oriente Lux (Goldsupermarkt , Gold-to-go) ist jetzt auch eine der Anteilseigner, die Geissler CBT Holding gerutscht, auch Insolvenzverfahren... :
ZitatAmtsgericht Tübingen, 1 IN 333/14 , Beschluss vom 24.11.2014
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der
GEISSLER C-B-T GmbH, Hohbuchstr. 59, 72762 Reutlingen, vertr. d.: 1. Thomas Geissler, Hohbuchstr. 59, 72762 Reutlingen, (Geschäftsführer)
ist heute, am 24.11.2014 , um 9.45 Uhr, angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Dr. Michael Riegger, Hagellocher Weg 1, 72070 Tübingen, Tel.: 07071/9456-660, Fax: 07071/9456-650 bestellt .
Verfügungen der Antragstellerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 InsO).
Den Schuldnern der Antragstellerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Antragstellerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Antragstellerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Antragstellerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).Bemerkenswert die Anmerkung in einem der letzten Geschäftsberichte, wo zu einer Patronatserklärung geschrieben wurde:
ZitatIn 2011 hat die Gesellschaft eine angabepflichtige Patronatserklärung über die Sicherung der Liquidität eines verbundenen Unternehmen abgegeben.
Mit einer Inanspruchnahme aus diesem Haftungsverhältnis ist nicht zu rechnen, da dem verbundenen Unternehmen durch Kostensenkungsmaßnahmen und der Verlängerung von Inhaber-Teilschuldverschreibungen ausreichend liquide Mittel zur Verfügung stehen. 
Das wurde jetzt wohl von der Realität eingeholt...
Geissler-Webseite: http://www.geissler.de/
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jetzt scheint es auch ein Aktenzeichen zu geben, damit ist das vorläufige Insolvenzverfahren eröffnet, welches dann ja i.d.R. in das endgültige Insolvenzverfahren umgewandelt wird... damit ist NOBLE METAL HOUSE dann wohl mal PLATT....
gefunden hier: http://bullion-investor.de/ind…ENZ/?postID=6158#post6158
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So dumm sind die Kookas mit den Privys gar nicht... natürlich alles Geldschneiderei...wo sich Münzprägestätten oder Händler eine goldene Nase verdienen wollen, aber das wollen die im Prinzip mit jeder Münze
guckt man sich aber in ebay die ausgelaufenen Auktionen von einigen Privys der letzten Jahre an, ist das in der Tat deutlich über aktuellen Kookaburra-Preisen und natürlich auch über aktuellem Silber:
2014er Kookaburra mit Privy Pferd über 29 Euro: http://www.ebay.de/itm/1-OZ-SI…illen&hash=item1e8fedf4a2
2013er Kookaburra mit Privy Schlange bringt über 30 Euro: http://www.ebay.de/itm/1-AUSTR…illen&hash=item1e91e15117
2012er Kooka mit privy Drache immer noch über 27,- http://www.ebay.de/itm/1-x-Koo…illen&hash=item486fcfb754
....wobei frühere Privys wegen der kleineren Auflagen natürlich deutlich höher notieren, z.B.
Kooka 1996 mit Privy basler stab (nur 2500x ), über 40 Euro: http://www.ebay.de/itm/LANZ-Au…illen&hash=item4628901f24
man wird sie vermutlich eine Weile aufheben müssen, um sie dann peu a peu später deutlich teurer verkaufen zu können...
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Nö,es handelt sich dabei um eine Übersicht der sog. Ebay-Wow-Angebote, die vermutlich in ganz Deutschland für alle gleich angezeigt werden. Bei mir gibts auch keine Cookies etc.,sodass auch gar nichts individualisiert werden kann.
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Man muß nur wissen, daß
a) das Zeugs nur bei ganz wenigen Stellen in Frankreich "einzahlbar" ist. Fast alle Banken nehmen das ohne Weiteres NICHT an. Auch nicht die Post-Stellen, die das verkaufen.
b) Die Franzosen haben in der Vergangenheit Münzen schon mal "ausser Kurs gesetzt"
Ansonsten finde ich das gut: Edelmetall-Investment mit "Fangnetz"
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Sehe ich etwas anders. Gemäß gold.de gibt es im Moment niemanden, der fünf Stück billiger in Deutschland anbietet und incl. Versandkosten sofort liefern kann.
Es gibt nur einen preiswerteren Anbieter dort, der aber auf der Homepage eine "rote Ampel" hat und erst in 10-14 Tagen liefern kann/ will / sich vorbehält.
Wenn man Äpfel mit Birnen vergleicht, gibt es exakt einen billigeren Anbieter auf gold.de . Vergleicht man sofort lieferbare Ware, gibt es keinen preiswerteren. Ergo kann das hier aufgeführt werden. (Stand 8.10. 17.10 Uhr)
Wenn ich hier in der Vergangenheit auf das Risiko von Gold-Super-Markt oder anderen hingewiesen habe, die zwischenzeitlich den Exitus erlebt haben oder bereits am Tropf hängen, weiß ich im Nachhinein nicht, ob das so falsch war. Möglicherweise fühlt sich da jemand auf den Schlips getreten.
Aktuell gibt es bei den Ebay-Sonderaktionen nur 2 "deutsche" Anbieter, die unter den grössten und tiefpreisigsten sind , das ist apmex und primus. Wie ich von meinem Lieblings-Edelmetallhändler heute gehört habe, kommt dieser in Kürze auch noch hinzu. Dann werden es drei "deutsche". Vermutlich werde ich dann auch häufiger auf diesen hinweisen können, ansonsten bleibt es bei den beiden erstgenannten...vorausgesetzt das Angebot ist nicht ganz daneben...
Wenn jemand masterboxen-weise kauft, sind solche Angebote natürlich nikkes. Hier tummeln sich aber genug User, die Münzen auch einzeln kaufen. Das darf man nicht vergessen.
Das Bewußtsein in der Bevölkerung für Silber und Gold scheint relativ groß zu sein...immerhin kaufen bei Ebay die Leute mehr Silberphilharmoniker bei ebay als Schuhe oder Sweatshirts, wenn man sich das auf der Startseite von ebay so anguckt.
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Zitat
Von Mike42FFM
Angebot 5 x 1oz für 89.- (17,80/Stk) Versand incl.http://www.ebay.de/itm/Big-Five-5-Silber…a-/251665107365
Gruß
MikeDann doch lieber 5 Unzen für 88,- ... wieder n Euro gespart... lohnt aber nur für Leute, die nur EIN Set bestellen, sonst gibts das incl. Versand im Handel etwas günstiger