Gibt es eigentlich Kapitalerträge, die der Abgeltungssteuer nicht unterliegen ?
Alles, was nicht ausdrücklich laut EStG der Abgeltungssteuer unterliegt, unterliegt nicht der Abgeltungssteuer. So einfach ist das. Abgeltungssteuer ist ja nicht nur, dass man überhaupt Steuern auf Erträge zahlen muss. Es beinhaltet, dass es immer nur 25% (wenn der persönliche Steuersatz niedriger ist, kann man sich in der Steuererklärung die Differenz zurückholen) sind (plus Soli, plus Kirchensteuer, weil die beide nunmal immer auf alle Steuerschuld draufkommen) und dass es unabhängig von der Haltedauer fällig wird und direkt ab Quelle abgeschöpft wird.
Ansonsten gilt bei allem, was eben nicht explizit Abgeltungssteuerpflichtig ist, nach einem Jahr haltefrist Steuerfreiheit. Außer bei Immos, da sinds zehn Jahre. Wenn man innerhalb der Spekulationsfrist verkauft und also steuerpflichtig ist, dann wirds nach dem persönlichen Steuersatz versteuert, nicht pauschal mit 25%. Das ist dann also trotzdem keine Abgeltungssteuer!