Abgeltungssteuer bei EM-Verkauf über eine Bank

  • Gibt es eigentlich Kapitalerträge, die der Abgeltungssteuer nicht unterliegen ?


    Alles, was nicht ausdrücklich laut EStG der Abgeltungssteuer unterliegt, unterliegt nicht der Abgeltungssteuer. So einfach ist das. Abgeltungssteuer ist ja nicht nur, dass man überhaupt Steuern auf Erträge zahlen muss. Es beinhaltet, dass es immer nur 25% (wenn der persönliche Steuersatz niedriger ist, kann man sich in der Steuererklärung die Differenz zurückholen) sind (plus Soli, plus Kirchensteuer, weil die beide nunmal immer auf alle Steuerschuld draufkommen) und dass es unabhängig von der Haltedauer fällig wird und direkt ab Quelle abgeschöpft wird.


    Ansonsten gilt bei allem, was eben nicht explizit Abgeltungssteuerpflichtig ist, nach einem Jahr haltefrist Steuerfreiheit. Außer bei Immos, da sinds zehn Jahre. Wenn man innerhalb der Spekulationsfrist verkauft und also steuerpflichtig ist, dann wirds nach dem persönlichen Steuersatz versteuert, nicht pauschal mit 25%. Das ist dann also trotzdem keine Abgeltungssteuer!


  • Achtung: bin juristischer Laie und gebe ausdrücklich keine Rechtsberatung sondern meine bürgerlich-laienhafte Meinung:


    Rein rechtlich ist es zunächst mal ein privates Veräußerungsgeschäft. Die Bank selber wird zwar die Personalien aufnehmen, aber nicht von sich aus melden, so lange der Bänker keinen Verdacht auf Geldwäsche hat. Und eine Abgeltungssteuer wird prinzipiell nicht fällig, wie schon ausführlich besprochen. Glaube auch nicht, dass sich das für physische Wirtschaftsgüter je ändern wird, weil unpraktikabel.


    Für Deine konkrete Frage mit der Erbschaft ist es im Prinzip egal, ob Du unter der Matraze des Erblasser eine Millioen Papiereuro in Bar findest, oder Goldunzen. Zeitpunkt des Erwerbs für Dich ist der Zeitpunkt des Erbes. Du müsstest also bei entsprechenden Summen Erbschaftssteuer zahlen. Wenn Du Kohle oder Gold einfach heimlich einsteckst, ist es zunächst mal Hinterziehung von Erbschaftssteuer (wenn die Summen groß genug sind). Eventuell hätten sich auch andere berechtigte Erben über eine Beteiligung gefreut.


    Wenn Du also befürchtest, man könnte Dir später mal "Schwarzgoldbesitz" unterstellen, dann gib das gefundene Gold als Erbschaft an. Der rechtmäßige Besitz ist damit für alle Zeiten belegt. Zumindest bei "normalen" Mengen halte ich es für unwahrscheinlich, dass das Finanzamt noch nachschaut, ob wohl der Erblasser da unrechtmäßige Vermögen angehäuft hat.


    Tatsächlich glaube ich auch, dass im Falle eines explodierenden Goldpreises und einer implodierenden Währung Leute, die plötzlich mit ner Unze Gold auftauchen, um damit ein Haus zu kaufen, genau von den Finanzämtern unter die Lupe genommen werden. Das ist heute auch nicht anders, wenn ein vormals armer Schlucker plötzlich die Villa in Bad Homburg oder Schwabing bar bezahlen geht. Der muss sich heute auch einige Fragen anhören darüber, wo er denn das viele Geld her hat. Und tatsächlich ist in solchen Situationen durchaus auch die Tendenz zur Beweislastumkehr in diesem unseren Lande zu erkennen. Wer mit enormen Mengen Bargeld rumwirft, muss beweisen, dass es "rechtmäßiges" Geld ist. Sollte Gold einmal den Stellenwert bekommen, den Bargeld heute hat, wird das eben analog auch für Leute gelten, die plötzlich und unvermittelt viel Gold zeigen......Das Aufbewahren von Rechnungen (auch beim anonymen Kauf als Indiz) kann also in Zukunft durchaus hilfreich sein. Und natürlich ein glaubwürdiges Verhältnis zwischen sonstigen versteuerten Einkünften und dem gekauften Gold. Für kleinere Beträge ist das alles vermutlich auch in Zukunft irrelevant, aber spätestens wer ab fünfstellig anlegt, sollte das beherzigen.

Schriftgröße:  A A A A A