Darf jeder Händler Edelmetalle verkaufen?

  • Seit mehrerenJahren bin ich im Handel aktiv und verkaufe im Internet über Ebay und einen eigenen Online Shop. Ich möchte nun regelmässig Silber anbieten. Gibt es da etwas Wichtiges was Silber von anderen Handelswaren unterscheidet, weswegen die AGB geändert werden müssten? Details würde ich natürlich mit einem Rechtsanwalt besprechen, aber für mich geht es erstmal generell darum, ob der Verkauf von Silber etwas anderes ist als der von jeder anderen 19 % MwSt. enthaltenen Ware.


    Oder braucht man gar eine Art "Lizenz" um Silber verkaufen zu dürfen als gewerblicher Händler?


    Würde mich sehr über hilfreiche Antworten freuen!


    celone

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    Vielen Dank für den erfolgreichen Handel an: silveradder, Rambo, Flo (gleich doppelt), goldblume, rk1966, markus123, HeinzD, rfan, Jack Daniels, torti, Pat-Man1st, John Ruskin und viele weitere...

  • gestern "Dienstag, 27. Januar 2009, 02:13"

    Bin auf der Suche nach günstigen Silber 1 OZ Münzen (eventuell auch höher bis 10 oz) und 1 kg Barren.


    Zur Wertanlage. ...


    wenn Du Silber als Wertanlage suchst, dann solltest Du es nicht gleich wieder verkaufen :wall: :

    Ich möchte nun regelmässig Silber anbieten.


    ... und wenn Du keine günstige Quelle für den Einkauf (zu Großhandelspreisen) hast - es gar nötig hast, hier ein Gesuch zu posten, dann kannst Du zwar so tun, als wenn Du Silber anbieten würdest - dieses aber nicht mit Gewinn verkaufen/liefern :wall:

    darauf einfach mal ein dreifaches :wall: :wall: :wall:

  • Hallo Celone,


    Interessante Frage.


    Wenn es der Gesetzgeber als Anlage sieht benötigst du die Erlaubnis nach 34C Gewerbeverordnung.


    (Wird benötigt bei Verkauf von Wertpapieren oder Immobilien)


    Ich kann mir vorstellen das es bei Barren und Bullioncoins auch so gesehen wird.


    Bei Sammlermünzen kann ich es mir nicht vorstellen.


    Rufe doch einfach mal bei deinem örtlichen Gewerbeamt an.


    Es grüsst ein in dieser Frage unsicherer


    Knölly

  • Vielen Dank für die beiden hilfreichen Antworten!


    Brauche ich denn schon eine so eine Verkaufsgenehmigung wenn ich nur verkaufe um liquide zu sein? Bei mir ändert sich der Bedarf immer sehr schnell, mal brauche ich eine große Summe zum vorfinanzieren von unregelmässig eingehenden Großbestellungen. Ich möchte das Geld lieber in Form von Silber abgesichert haben möchte, anstatt es Bar oder auf dem Konto zu haben, trotzdem aber immer drauf zugreifen können wenn der Bedarf besteht.


    @ skeptisch4ever
    Du hast keine Ahnung was die Hintergründe sind und dein Beitrag hilft niemanden weiter. Sind deine anderen über 562 innerhalb von nichtmal einem Jahr genau so konstruktiv und hilfreich?

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  • die agb müssen allerdings überarbeitet werden, vermute ich einfach mal, denn die werden bislang kaum auf edelmetallhandel ausgelegt sein. und für den edelmetallhandel gelten bestimmte eigene vorschriften. ich nenne mal als wichtigsten punkt das rückgaberecht des käufers. außerdem gilt für silber nicht grundsätzlich 19% mehrwertsteuer, da gibt es ja nun ein paar differenzierungen, die es zu beachten gilt. aber das muss ein anwalt vernünftig überarbeiten. an so etwas sollte man sich lieber nicht selbst setzen.

  • Ich hab die Info, daß Edelmetalle keine solche Genehmigung brauchen... siehe u.a. auch hier:
    http://www.einkaufsgemeinschaft-silber.de/bafin.html


    In der Schweiz übrigens auch nicht: http://www.ezv.admin.ch/ezv/00433/02164/index.html?lang=de


    Wenn aber edel-metall sowas dazu schreibt, dann muß ich das wohl aber nochmal überprüfen...

  • Ein Karpfen im Teich bin ich noch lange nicht, will ich auch garnicht werden :) Wie gesagt, mir gehts dabei mein Geld in Silber angelegt zu haben aber im Bedarfsfall trotzdem linnerhalb von 1-2 Wochen wieder liquide zu sein. Für den auf lohnenswerte Gewinne ausgelegten Handel bleibe ich lieber bei meinen bisherigen Verkaufsgütern.


    Falls es jemand interessiert: in Hamburg ist für solche Meldungen das Verbraucherschutzamt zuständig. Das polizeichliche Führungszeugnis, sowie einem Auszug aus dem Gewerberegister holt sich das Amt selber ein, die Kosten trägt aber natürlich der Antragssteller (2 * 13 €).

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  • Vielen Dank für die beiden hilfreichen Antworten!


    Brauche ich denn schon eine so eine Verkaufsgenehmigung wenn ich nur verkaufe um liquide zu sein? Bei mir ändert sich der Bedarf immer sehr schnell, mal brauche ich eine große Summe zum vorfinanzieren von unregelmässig eingehenden Großbestellungen. Ich möchte das Geld lieber in Form von Silber abgesichert haben möchte, anstatt es Bar oder auf dem Konto zu haben, trotzdem aber immer drauf zugreifen können wenn der Bedarf besteht.


    Ich bin kein Jurist, denke, dass Du diese Genehmigung einholen solltest, BEVOR Du gewerbsmässig mit Edelmetallen handelst. Dabei ist es m. W. unerheblich, wie häufig Du kaufst/verkaufst und in welcher Grössenordnung. Der Antrag kostet je GF sowieso nur ca. 26 Euro - diese würde ich an Deiner Stelle investieren.

  • @ skeptisch4ever
    Du hast keine Ahnung was die Hintergründe sind und dein Beitrag hilft niemanden weiter. Sind deine anderen über 562 innerhalb von nichtmal einem Jahr genau so konstruktiv und hilfreich?

    Ist doch für alle, die hier lesen, hilfreich, wenn sie dadurch sehen, was für einen Stuss hier so manche Nulpe abläßt.
    Danke @ skeptisch4ever!
    Und wieder eine Nulpe auf der Liste :sleeping:

    "Niemand hat die Absicht, eine Mauer zu errichten" W. Ulbricht
    "... gebe ich Ihnen, gebe ich den Bürgerinnen und Bürgern des Landes Schleswig-Holsteins und der gesamten deutschen Öffentlichkeit, mein Ehrenwort, ich wiederhole: Ich gebe Ihnen mein Ehrenwort, daß die gegen mich erhobenen Vorwürfe haltlos sind.“ U. Barschel
    "Es gibt kein Treffen in Luxemburg", sagte Guy Schuller, Sprecher des Vorsitzenden der Euro-Gruppe, Jean-Claude Juncker, am Freitag der dpa. "Das sind Gerüchte ohne Substanz."

  • Ich bin kein Jurist, denke, dass Du diese Genehmigung einholen solltest, BEVOR Du gewerbsmässig mit Edelmetallen handelst. Dabei ist es m. W. unerheblich, wie häufig Du kaufst/verkaufst und in welcher Grössenordnung. Der Antrag kostet je GF sowieso nur ca. 26 Euro - diese würde ich an Deiner Stelle investieren.


    Stimmt:


    http://www.juraforum.de/gesetz…bed%FCrftige_gewerbe.html

  • .... Gibt es da etwas Wichtiges was Silber von anderen Handelswaren unterscheidet, weswegen die AGB geändert werden müssten? Details würde ich natürlich mit einem Rechtsanwalt besprechen, aber für mich geht es erstmal generell darum, ob der Verkauf von Silber etwas anderes ist als der von jeder anderen 19 % MwSt. enthaltenen Ware.


    ...


    AGB: Rückgaberecht kann bei Waren, die Kursschwankungen unterliegen (z. B. Edelmetalle) eingeschränkt bzw. ausgeschlossen werden (wenn die Artikel keinen anderen - rückgabeberechtigenden - Mangel haben).


    P.S. : Bei Silbermünzen fallen nur 7% Märchensteuer an :-))

  • Toll.


    Beim Verkauf von Privat an Privat fällt keine (erneute) Mwst. an (höchstens Ebay-Steuer :D ), die steckt nur quasi drin vom Erstverkauf ab Münze.


    .....


    Celone hatte eingangs geschrieben, dass er als Händler tätig sei (eBay und eigener Shop). Von daher fällt bei seinen Verkäufen m. E. immer MWSt an....


    Es ging mir nur darum, dass er nicht überall 19 % an Herrn Steinbrück abführen muss, sondern bei Münzen 12 % "sparen" kann :)

  • Das mit der Diffrenzbesteuerung ist mir schon geläufig, das kommt öfter vor bei meinen bisherigen Verkäufen.


    Bisher biete ich das Widerrufsrecht an. Durch die Kusschwankungen, muss dies wohl sicher auf den speziellen Fall angepasst werden. Naja das werde ich dann besser mal mit meinem Anwalt durchgehen.

    celone - Bewertungen


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