würdet ihr die münze behalten??

  • Hallo,


    würde ich auch rückabwickeln.


    Goldhamster

    „Wenn kein Mensch mehr die Wahrheit suchen und verbreiten wird, dann verkommt alles Bestehende auf der Erde, denn nur in der Wahrheit sind Gerechtigkeit, Frieden und Leben!“ Friedrich von Schiller

  • ich meine, Milchflecken (so heißen diese häßlichen Dingens) kommen immer wieder mal auf Silbermünzen vor. Der Verkäufer müßte dann aber darauf hinweisen und dürfte die Ware nicht als 1A verkaufen. Ach ja, ich würde mir auch die Portokosten (seine und deine für die Rücksendung) erstatten lassen. Ware erst losschicken, wenn du das Geld hast (ansonsten ist das "Beweisstück" weg). Mach ruhig richtig Druck, Rechtsschutz hast du ja bestimmt. IMHO grenzt sowas schon an Betrug.

  • Das Porto gibt euch im Normalfall kein Mensch zurück, höchstens eine Erstattung für die Rücksendung an den Verkäufer ist denkbar.
    Die Portoübernahme schließt jede Firma aus, warum sollte es also bei privaten Anbietern anders sein?


    Wobei man hier evtl. auf arglistige Täuschung gehen kann, weil bewußt wichtige Tatsacchen verschwiegen wurden.

  • Das Porto gibt euch im Normalfall kein Mensch zurück, höchstens eine Erstattung für die Rücksendung an den Verkäufer ist denkbar.
    Die Portoübernahme schließt jede Firma aus, warum sollte es also bei privaten Anbietern anders sein?


    Wobei man hier evtl. auf arglistige Täuschung gehen kann, weil bewußt wichtige Tatsacchen verschwiegen wurden.


    richtig, genau das Wort hab ich gesucht: argliste Täuschung. Porto mit zurück oder Anzeige! so würd ich es machen.

  • Das Porto gibt euch im Normalfall kein Mensch zurück, höchstens eine Erstattung für die Rücksendung an den Verkäufer ist denkbar.
    Die Portoübernahme schließt jede Firma aus, warum sollte es also bei privaten Anbietern anders sein?


    Wobei man hier evtl. auf arglistige Täuschung gehen kann, weil bewußt wichtige Tatsacchen verschwiegen wurden.


    Die Erstattung der Hin- und Rücksendekosten kann der gewerbliche Verkäufer nur im Falle eines Widerrufs beim Fernabsatzvertrag verweigern, sofern der Preis der zurückgesendeten Sache 40 € nicht übersteigt bzw. noch nicht gezahlt worden war.


    Hier handelt es sich um die berechtigte Reklamation eines Sachmangels der Ware. Sowohl bei Nachbesserung als auch bei Rückabwicklung sind dabei die Versandkosten immer vom Verkäufer zu erstatten.

    • Offizieller Beitrag

    Eine Alternative wäre es den Preis neu zu verhandeln. Voraussetzung wäre für mich allerdings das der Mangel durch einen Fachhändler beseitigt werden kann (reicht da noch ein Münzbad?)...

    Gruß Twinson

  • hi


    also ich würde mir auch das geld zurückgeben lassen. die münze nimmt dir keiner ab der bei normalem verstand ist, wenn du die mal verkaufen willst...
    und das experiment ob man die münze wieder gereinigt bekommt oder nicht, würde ich lieber sein lassen... lieber kaufst dir von dem geld ne münze die inordnung ist..


    mfg stargate

  • Ich würde sie behalten.


    Denn: Die Schlange wird sich in 1-2 Jahren auf die jetzigen Sphären des Drachen bewegen und damit schon mal 200 Euro zulegen. Davon 100 Euro abgezogen wegen des schlechten Zustandes hat sich immer noch gelohnt.


    2cents

  • Ich hab schon versucht bei Maples die weißen Flecken mit Münzbad weg zu kriegen...ohne jeden Erfolg.

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