Kein anonymer Goldkauf mehr? (Geldwäschebelämpfungsergänzungsgesetz)

  • An einer Sparkasse in Baden-Württemberg kann man seit kurzem kein Gold mehr anonym kaufen. Man sagte mir, das liege am neuen "Geldwäschebelämpfungsergänzungsgesetz". Ich konnte dazu aber nichts finden. Gibts das wirklich? Kann man noch irgendwo anonym kaufen?

  • Vielleicht solltest Du bei Deiner Bank mal die Kompetenz- und/ oder Ehrlichkeits-Frage stellen ;)

    "Ess und trink so lang Dir´s schmeckt scho 2mal ist uns´s Geld verreckt!"; "Steuerbetrug ist der strafbare Versuch des Steuerpflichtigen den legalisierten Diebstahl durch die Herrschenden zu verhindern." "Goldpreis = Gold/Vertrauen in die Geldwertstabilität."

  • Bei erstem Überfliegen hat sich aber an der 15k€-Grenze nichts geändert. Oder halt, wenn der Verdacht auf Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung bestünde. Übervorsichtige Banken können natürlich bei jedem Goldkäufer unterstellen, der will das Gold nur zur Terrorismusfinanzierung kaufen.....


    Eventuell wäre noch §6 Abs. 3 zu beachten, nach dem Innen-, Finanz- oder Wirtschaftsministerium Rechtsverordnungen rausgeben können, die das ganze konkretisieren. Wäre also theoretisch denkbar, dass eine neue Rechtsverordnung den anonymen Goldkauf als grundsätzlich verdächtig ansieht. Glauben tu ich das aber erst, wenn auch ausgewiesene Goldhändler eine Kopie vom Perso machen vor dem Kauf, nicht nur irgendeine Provinzbank.

  • Die Aussage der Sparkasse ist falsch. Nach § 3 II Nr. 2 des Geldwäschegesetzes (GwG) erst bei Transaktionen ab 15.000 EURO (außerhalb konkreten Verdachtsfällen). Wenn die Sparkasse Datenaufzeichnungen bei kleineren Geschäften macht, dann nach eigenem Ermessen und ohne Gesetzesgrundlage oder weil sie den Kunden pauschal verdächtigt. Gegenmaßnahme: Filialleiter holen und zeigen lassen, nach welcher Vorschrift konkret Datenaufzeichnungen erfolgen. Wenn Stottern oder Verweis auf Spaka-interne Absprachen, dann Ende der Geschäftsbeziehung ankündigen, weil das Vertrauen erschüttert ist, wenn man für verdächtig gehalten wird. Das wirkt. Außerdem ankündigen, dass man das publik machen wird. Dann bekommst Du Ware ohne Bespitzelung.

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    Gebt den Kindern der kommenden Generationen eine Chance und beendet die unwirtschaftliche, kaum beherrschbare und letztlich katastrophale Kernspaltungstechnik mit ihrem jahrtausendelang lebensbedrohendem Müll.

    4 Mal editiert, zuletzt von Wayne Schlegel ()

  • Eine LB in Nord verlangt nun auch schon bei kleineren Summen den Perso.
    Beziehen sich ebenfalls auf das "neue " Geldwäschegesetz. Laut dem Angestellten auch auf Devisen jeglicher Art und Größe. Das soll angeblich auch Bundesweit so sein.
    Die Spk vor Ort macht es ebenfalls so.

  • Eine LB in Nord verlangt nun auch schon bei kleineren Summen den Perso.
    Beziehen sich ebenfalls auf das "neue " Geldwäschegesetz. Laut dem Angestellten auch auf Devisen jeglicher Art und Größe. Das soll angeblich auch Bundesweit so sein.
    Die Spk vor Ort macht es ebenfalls so.


    vorauseilender gehorsam?

    Erfolgreich gehandelt u.a. mit smp, Flo, ertz78, foxl60, samba, ziemer, mütze, silberbuggy, EM-Hamster

  • mein problem ist, daß meine Quelle für anonymen Erwerb auch versiegt ist. Nun geht nur noch der Einsatz eines Strohmannes und der Kauf in der Apotheke. Oder ich mach Urlaub in Berlin, München, Hamburg und kaufe vor Ort (wenn dann noch möglich) :( ich mache die Erfahrung, daß mit dem GWG vieles begründet wird. Auch wenn offensichtlich die Argumente ins leere laufen. Entweder der Verkauf gegen bar ist lt. GWG nur mit Perso-Vorlage möglich, dann gilt es für alle, oder aber eben nicht.


    Wirklich Sorgen mache ich mir aber nicht. Selbst wenn man mir eines Tages vorhält, ich hätte vor fünf oder zehn Jahren EM erworben, so kann ich mich mit ziemlicher Sicherheit damit herausreden, daß ich Privatverkäufe getätigt habe. Was ja auch stimmt.


    Ich seh das momentan sehr entspannt.


    MfG

  • Teileweise kommen solche Vorschriften auch vom Finanzamt, insbesondere wenn viele Bargeschäfte getätigt werden.


    Das wäre nun aber doch erstaunlich. Auch das Finanzamt ist an Recht und Gesetz gebunden und kann nicht irgendwas vorschreiben. Das FA müsste sich also für so eine Vorschrift auf ein Gesetz oder eine Rechtsverordnung berufen. In der Fassung, in der hier das GWG herumfliegt, scheint mir das nicht gedeckt zu sein. Wie ich schon weiter oben schrieb, könnte es eventuell eine neue Rechtsverordnung nach §6 Abs.3 geben. Dann müsste aber jemand dazu was sagen können.


    Ich gehe weiter davon aus, dass diejenigen, die pauschal immer nen Perso wollen, sich potenziellen Ärger vom Hals halten wollen, falls doch mal ein Geldwäschevorwurf bei irgendeinem Kunden auftaucht. Dann hat man halt in vorauseilendem Gehorsam alles getan, was man tun konnte....

  • Ich bin vor kurzem doch noch etwas weiter gefahren und man kann noch problemlos Gold anonym kaufen (wie von euch richtig erklärt). Ich werd mal "meine" Sparkasse darauf ansprechen, dass dieses "Gesetz" von dem die reden nicht existiert. Mal sehen...

  • Wir sind inzwischen alle irgendwie zu "gläsernen Patienten" mutiert. So ist die Faktenlage dank Schäuble und Co. Wir sind hier im I-Net sicherlich ebenfalls nicht "allein". Dies zu glauben wäre sicherlich naiv. Die USA haben es ja schon zu Zeiten vorgemacht mit dem Verbot privaten Edelmetallbesitzes. Auch im "Dritten Reich" waren da Beispiele. Anonym ist illegitim- bis wir alle uns einmal dagegen erwehren.


    Mit freundlichen Grüßen


    Xaver

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