Brauche mal schnell Hilfe, habe Krügerrand 2009 bestellt, aber einen von 1979 bekommen

  • Hallo,
    ich habe heute eine Lieferung erhalten. Bestellt habe ich Krügerrand aus 2009, erhalten habe ich welche von 1979 (in einem Online-Shop). Würde mich ja normalerweise sehr ärgern. Aber was meint ihr, ist der Jahrgang egal? Bei manchen Shops sind neue Krügerrands ja teurer, somit hab ich doch "billigere" Ware erhalten, oder?


    Bin über jede Stellungnahme dankbar, überlege nämlich, mich beim Shop zu beschweren.


    Gruß Goldrocky

  • Da es sich hierbei um reine Anlagemünzen handelt ist es prinzipiell völlig egal welcher Jahrgang auf den Münzen steht


    Kenn mich mit den Krügerrand nicht ganz genau aus, aber ich meine es gibt viele "Verrückte" die für die alten Jahrgänge ordentliche Aufschläge zahlen, vorallem wenn die Münzen über 40 Jahre alt sind!


    Wenn diese dann noch in einem guten Zustand sind, würde ich sie auf alle Fälle behalten...


    Ein Nachteil ist das in keinem Fall - eher ein Vorteil

  • Das kommt auf den Zustand an.


    Die 2009er sind ja insbesondere deshalb teurer, weil sie Neuware und ungebraucht sind. Ist das bei Deinem 1979er ebenfalls der Fall, dann würde ich ihn behalten. Hat er aber Kratzer und/oder Gebrauchsspuren, dann würde ich ihn umtauschen - was sicherlich auch kein Problem ist, da Du ausdrücklich einen 2009er bestellt hast.


    Gruß,
    Goldelefant

  • Ja, so in etwa hab ich das auch vor. Habe ihn bereits angemailt (noch ohne Antwort) und werde ggf. einen Thread diesbezüglich aufmachen. Aber vielleicht kommt er mir ja auch in irgendeiner Art und Weise entgegen und ich bin besänftigt.


    Mal gucken.

  • 1979 8|


    Da ist ja das Mindesthaltbarkeitsdatum schon abgelaufen, schau mal ob Du's findest :D


    Spaß beseite, ne Unze ist ne Unze, ob da 1979 oder 2009 draufsteht ist letztlich unerheblich, das ist keine Sammler- sondern Anlagemünze mit Riesenauflage, keep cool ;)

    „Wenn kein Mensch mehr die Wahrheit suchen und verbreiten wird, dann verkommt alles Bestehende auf der Erde, denn nur in der Wahrheit sind Gerechtigkeit, Frieden und Leben!“ Friedrich von Schiller

  • Hallo,
    ich habe heute eine Lieferung erhalten. Bestellt habe ich Krügerrand aus 2009, erhalten habe ich welche von 1979 (in einem Online-Shop). Würde mich ja normalerweise sehr ärgern. Aber was meint ihr, ist der Jahrgang egal? Bei manchen Shops sind neue Krügerrands ja teurer, somit hab ich doch "billigere" Ware erhalten, oder?


    Bin über jede Stellungnahme dankbar, überlege nämlich, mich beim Shop zu beschweren.


    Gruß Goldrocky


    Du hast zumindest Umtauschrecht.
    Rückgaberecht ist ja bei GOLD ausgeschlossen, jedoch ein Umtausch 1 oz gegen 1 oz steht dir zu wenn du 2009 bestellt und 1979 erhalten hast.
    1979 Bullion hat eine Auflage von 4.940.755 Exemplaren, diese Zahl wird 2009 niemals erreichen, dagegen ist 2009 schon eine Rarität.
    Ich würde auf jeden Fall auf Umtausch bestehen. 1979 hat "nur" den reinen Goldwert, keinen Cent mehr.


    http://krugerrandgoldsamint.blogspot.com/


    ab den 90 er Jahrgängen sind sogar die Krugerrand Bullions Raritäten gegen die 70 er Millionenauflagen:
    Mintage Bullion 1 oz KR
    1992 1.265
    1993 162.340
    1994 129.530
    1995 58.630
    1996 9.834
    1997 proof only
    1998 6.276
    1999 25.265
    2000 31.739
    2001 33.406
    2002 85.841
    2003 41.995
    2004 85.456

  • Ist doch wohl klar, wenn es sich um einen gewerblichen Anbieter handelt, hast du ein Rückgaberecht. Wenn er 2009 angeboten hat, sowieso! Oder?
    Also schreib oder ruf ihn an, wie er dazu steht. Sonst Ware zurück = Geld zurück.
    Nicht rumeiern!


    Gruß
    ich

  • Ist doch wohl klar, wenn es sich um einen gewerblichen Anbieter handelt, hast du ein Rückgaberecht. Wenn er 2009 angeboten hat, sowieso! Oder?
    Also schreib oder ruf ihn an, wie er dazu steht. Sonst Ware zurück = Geld zurück.
    Nicht rumeiern!


    Gruß
    ich


    theoretisch KEIN Rückgaberecht bei GOLD


    BGB §312d Abs. 4 Nr. 6
    Das Widerrufsrecht besteht, soweit nicht ein anderes bestimmt ist, nicht bei Fernabsatzverträgen ... die die Lieferung von Waren oder die Erbringung von Finanzdienstleistungen zum Gegenstand haben, deren Preis auf dem Finanzmarkt Schwankungen unterliegt (hier: Edelmetalle / Gold) auf die der Unternehmer keinen Einfluss hat und die innerhalb der Widerrufsfrist auftreten können.


    Aber bei Falschlieferung, Mangelware, etc ... JA !!!

  • Die meisten Shops geben den Hinweis, dass Jahrgangswünsche grds. nicht oder nur wenn möglich berücksichtigt werden. In diesem Fall hast du keine Handhabe.
    Brauchst du auch gar nicht, KR ist KR, egal welcher Jahrgang. Hauptsache echt :D

  • wenn ich 2009 bestellt habe, dann erwarte ich einen tiptop krügerrand im makellosem zustand.


    wenn dieser zustand bei dem anderen jahrgang gegeben ist, dann ok, andernfalls wäre ich schon verärgert, da die 2009er münzen beim händler schon häufig einen kleinen aufpreis (weil neu und makellos) gegenüber älteren krügerrands (häufig mit kratzern, kleinen macken) haben.



    dem satz eine unze ist eine unze kann ich überhaupt nicht zustimmen, wenn es beim vergleich um eine tiptop erhaltenen münze mit einer nicht tiptop erhaltenen münze geht
    spätestens beim verkauf wirst du für eine makellose münze vermutlich mehr bekommen als für eine unze mit kratzern und macken

  • theoretisch KEIN Rückgaberecht bei GOLD


    BGB §312d Abs. 4 Nr. 6
    Das Widerrufsrecht besteht, soweit nicht ein anderes bestimmt ist, nicht bei Fernabsatzverträgen ... die die Lieferung von Waren oder die Erbringung von Finanzdienstleistungen zum Gegenstand haben, deren Preis auf dem Finanzmarkt Schwankungen unterliegt (hier: Edelmetalle / Gold) auf die der Unternehmer keinen Einfluss hat und die innerhalb der Widerrufsfrist auftreten können.


    Aber bei Falschlieferung, Mangelware, etc ... JA !!!


    Ach herrje, die Hobbyjuristen sind wieder unterwegs :pinch:


    Es geht hier doch nicht um ein Verbraucher-Widerrufsrecht, sondern schlicht darum, daß etwas anderes geliefert als bestellt wurde. Die Rechte des Käufers bestimmen sich also nach dem Sachmängelrecht (§ 434 BGB). Und wenn ich es richtig verstanden habe, dann will der gute goldrocky hier auch nicht widerrufen, zurücktreten oder ähnliches, sondern statt des 1979er einen 2009er Krügerrand. Und den kriegt er nicht über die §§ 312, 355 BGB, sondern über die §§ 434, 437 Nr. 2, 439 BGB, sofern der Verkäufer ausdrücklich 2009er angeboten und sich den Jahrgang nicht vorbehalten hat.


    Gruß,
    Goldelefant

  • Ach herrje, die Hobbyjuristen sind wieder unterwegs :pinch:


    Es geht hier doch nicht um ein Verbraucher-Widerrufsrecht, sondern schlicht darum, daß etwas anderes geliefert als bestellt wurde. Die Rechte des Käufers bestimmen sich also nach dem Sachmängelrecht (§ 434 BGB). Und wenn ich es richtig verstanden habe, dann will der gute goldrocky hier auch nicht widerrufen, zurücktreten oder ähnliches, sondern statt des 1979er einen 2009er Krügerrand. Und den kriegt er nicht über die §§ 312, 355 BGB, sondern über die §§ 434, 437 Nr. 2, 439 BGB, sofern der Verkäufer ausdrücklich 2009er angeboten und sich den Jahrgang nicht vorbehalten hat.


    Gruß,
    Goldelefant


    mal richtig und vor allem komplett lesen ist immer von Vorteil !
    Genau das habe ich nämlich oben geschrieben !!!
    "Aber bei Falschlieferung, Mangelware, etc ... JA !!!

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