pro aurum ValueFlex

  • Einen richtigen Fonds-Bereich gibts ja hier nicht so richtig, aber ich denke Diskussionen z.B. über ETFs und ähnliches stehen auch überwiegend im Derivate-Bereich, deswegen schreib ich das mal hier rein.....


    Im Prinzip interessiert mich der Fonds nicht sonderlich, aber vielleicht geht das anderen ja nicht so. Da das Ding schon recht groß aufgezogen wird, lohnt ja vielleicht eine generelle Diskussion dazu. Hoffe, es gibt dazu noch keinen Fred. Sufu hat bei mir dazu nix ergeben. Wenn doch, bitte einfach zusammenlegen.



    Was ich eigentlich dazu fragen will: Mein Stand der Dinge, allerdings nicht auf echter eigener Recherche basierend, war immer, dass man Edelmetalle in D nicht in Sondervermögen stecken kann. Deswegen auch keine in D zugelassenen ETFs, nur Xetra-Gold, was nur eine Schuldverschreibung ist. Ist das nun doch anders? Laut Prospekt wollen die physisches EMs (geplant ca. 30%, aber alle Assetklassen können beliebig verteilt werden) ins Sondervermögen legen. Geht das nun also doch laut InvG?

  • Bis zu 30% in der selben Anlageklasse sind nach InvG zulässig, deshalb laut Prospekt max. 30 % physische Edelmetalle. Mehr geht nicht, egal wie das Gesamtanlagevermögen verteilt ist.


    Für echte Edelmetallanleger taugt der Fonds deshalb nicht.


    Echte Edelmetall - ETFs sind deshalb in D nicht zulässig. Frei zu erwerben sind aber ETFs nach Schweizer Recht, z.b. die Edelmetall - ETFs der Züricher Kantonalbank, die jeweils zu 100 % in physische Edelmetalle investieren.


    Aus steuerlichen Gründen sind die aber für deutsche Steuerpflichtige nicht empfehlenswert. Da sie als Sondervermögen nach InvG in D nicht anerkennungsfähig sind gelten sie als "Zertifikate" ,u.a. mit der Folge, dass sie uneingeschränkt der Abgeltungssteuer unterliegen.

  • Tja, nun hab ich doch mal eine Kurzinvestigation gestartet, und da finde ich den §46 InvG, den ich hier mal vollständig zitiere:


    "Die Kapitalanlagegesellschaft darf für ein Sondervermögen nur die in den §§ 47 bis 52 genannten Vermögensgegenstände erwerben. Edelmetalle und Zertifikate über Edelmetalle dürfen von der Kapitalanlagegesellschaft für ein Sondervermögen nicht erworben werden."



    Nix 30%, null. So les ich das jedenfalls. Im Prospekt ist aber ganz klar von Edelmetall im Sondervermögen die Rede. Wenn der Gesetzeslink noch aktuell ist, dürfte es das garnicht geben....


    Mit 30% in einer Anlageklasse kann auch so pauschal nicht sein, es gibt bekannntlich 100%ige Aktienfonds, die haben nur eine Anlageklasse. Vermutlich dürfen die nicht mehr als 30% in einer einzelnen Aktie halten....müsste ich mal nachschauen.



    EditIch bitte um Verzeihung, ich hab nicht genau genug geschaut. Es handelt sich um ein "sonstiges Sondervermögen" (siehe auch S. 7 des Prospektes), und hier sind EM bis zu 30% tatsächlich erlaubt, §90h InvG.


    Problem meinerseits damit gelöst, weiter viel Spaß bei der Diskussion über den Fonds ansich....


    Immerhin, mir ist kein anderer in D zugelassener Fonds bekannt, der physische EM hält, bzw. halten will. Innerhalb der Grenzen von 0-30% kann die KAG ja formal machen, was sie will....wie immer bei Fonds ist man also auch hier darauf angewiesen, dass das Management die richtigen Entscheidungen trifft.
    Was mich auch etwas stören würde, ist die gesetzliche 30% Grenze. Wenn die EM stark steigen, der rest des Fondsvermögens aber nicht mit, dann müsste alleine durch Wertsteigerungen EM verkauft werden, um unter 30% zu bleiben. Man kann das als Sicherung von Gewinnen bezeichnen, oder auch als idiotisch, je nach Investorentemperament.....

  • An dem Fonds hat Herr Ziemann anscheinend keine Freude:
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    "Es gibt kein Treffen in Luxemburg", sagte Guy Schuller, Sprecher des Vorsitzenden der Euro-Gruppe, Jean-Claude Juncker, am Freitag der dpa. "Das sind Gerüchte ohne Substanz."

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