Das Landesgericht St. Pölten (Niederösterreich) hat am 31.03.2010 einem eBay-Nutzer 16.463 Euro Schadenersatz zugesprochen. Dieser hatte im September 2007 bei einem deutschen eBay-Powerseller namens »ML-Agentur« Goldbarren gegen Vorkasse erworben, die dann nicht geliefert wurden. Erst nach dem missglücktem Kauf erfuhr der Kunde, dass eBay in den vorausgegangenen Monaten in Mails, Telefonaten und Forenbeiträgen nachdrücklich vor diesem Händler gewarnt wurde.
Der geschädigte Käufer reichte über die Anwaltskanzlei Urbanek Lind Schmied Reisch Rechtsanwälte OG (St. Pölten) Klage gegen eBay ein. Prozessvertreterin war RAA Dr. Gabriela Richter. Das Gericht gab der Klage im vollen Umfang statt und führte im Urteil (AZ: 4 Cg 144/08i) aus:
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"Die Beklagte wäre aufgrund der Vielzahl von Warnungen, die ihr insbesondere von B. mitgeteilt wurden, aufgrund des zwischen den Parteien mit Teilnahme an der Versteigerung durch den Kläger geschlossenen Nutzungsvertrages verpflichtet gewesen, die ML-Agentur - trotz des guten Geschäftes, das sie mit ihr machte -, sorgfältig zu überprüfen und aufgrund der Verstöße gegen die eBay-Grundsätze und gegen die Power-Seller-Bestimmungen entsprechend zu sanktionieren.(...)
Die Beklagte haftet daher aufgrund einer an bedingten Vorsatz grenzenden grob fahrlässigen Verletzung von vertraglichen Schutz- und Sorgfaltspflichten aus ihrem Nutzungsvertrag mit dem Kläger (...) für den gesamten eingetretenen Schaden."
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