Urteil: eBay muss betrogenem Gold-Käufer 16.000 Euro Schaden ersetzen

  • Das Landesgericht St. Pölten (Niederösterreich) hat am 31.03.2010 einem eBay-Nutzer 16.463 Euro Schadenersatz zugesprochen. Dieser hatte im September 2007 bei einem deutschen eBay-Powerseller namens »ML-Agentur« Goldbarren gegen Vorkasse erworben, die dann nicht geliefert wurden. Erst nach dem missglücktem Kauf erfuhr der Kunde, dass eBay in den vorausgegangenen Monaten in Mails, Telefonaten und Forenbeiträgen nachdrücklich vor diesem Händler gewarnt wurde.


    Der geschädigte Käufer reichte über die Anwaltskanzlei Urbanek Lind Schmied Reisch Rechtsanwälte OG (St. Pölten) Klage gegen eBay ein. Prozessvertreterin war RAA Dr. Gabriela Richter. Das Gericht gab der Klage im vollen Umfang statt und führte im Urteil (AZ: 4 Cg 144/08i) aus:




    Zitat


    "Die Beklagte wäre aufgrund der Vielzahl von Warnungen, die ihr insbesondere von B. mitgeteilt wurden, aufgrund des zwischen den Parteien mit Teilnahme an der Versteigerung durch den Kläger geschlossenen Nutzungsvertrages verpflichtet gewesen, die ML-Agentur - trotz des guten Geschäftes, das sie mit ihr machte -, sorgfältig zu überprüfen und aufgrund der Verstöße gegen die eBay-Grundsätze und gegen die Power-Seller-Bestimmungen entsprechend zu sanktionieren.(...)


    Die Beklagte haftet daher aufgrund einer an bedingten Vorsatz grenzenden grob fahrlässigen Verletzung von vertraglichen Schutz- und Sorgfaltspflichten aus ihrem Nutzungsvertrag mit dem Kläger (...) für den gesamten eingetretenen Schaden."



    Textfortsetzung bei falle-internet.de:


    Zitat
  • Sauber! :thumbup:
    Ich hoffe, dass auch in einer Berufung der gleiche Schluss gezogen wird. Ich will zwar nicht, dass eBäh jetzt für alles mögliche haftbar gemacht wird, und natürlich kann man nicht immer alles zu 100% kontrollieren (ich weiß ja nicht, wie hoch das Beschwerdeaufkommen ist). Aber im Fall ML-Agentur hätten sie wirklich definitiv handeln müssen, schon allein wegen der hohen Umsätze und - daraus folgend - dem möglichen, exorbitant hohen Schaden für die Kunden. Schön, dass das Gericht da sogar einen "bedingten Vorsatz" unterstellt hat, nach dem Motto, der zahlt gut, den lassen wir mal gewähren.

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  • Gott sei Dank geht es Ebay jetzt endlich mal an den Kragen, vorausgesetzt die zahlen und verschleppen den Prozess nicht solange bis der Geschädigte sich auf einen Vergleich einlässt.


    Seitdem ich erfahren habe, dass bei Leuten die hohe Umsätze generieren negative Bewertungen rausgenommen werden, ist für mich Ebay sowieso gestorben.

  • bubu.m
    schönes Urteil...aber noch nicht das Ende der Fahnenstange. ;)
    Warten wir mal ab was das Ösi OLG dazu meint.


    Sanfte Grüße
    Der Misanthr :whistling: p


    eBay wird sich eine Berufung sehr genau überlegen. Dann sitzt nämlich die Presse im Gerichtssaal und bekommt vorgeführt, wie fahrlässig eBay im Fall von ML-Agentur die Kunden hat ins offene Messer laufen lassen.


    Die 16.000 Euro Schadenersatz (oder die paar 10.000 die noch folgen könnten) wiegen weniger, als die negative Presse die eine Fortsetzung mit sich bringen würde.

  • eBay wird sich eine Berufung sehr genau überlegen. Dann sitzt nämlich die Presse im Gerichtssaal und bekommt vorgeführt, wie fahrlässig eBay im Fall von ML-Agentur die Kunden hat ins offene Messer laufen lassen.


    Die 16.000 Euro Schadenersatz (oder die paar 10.000 die noch folgen könnten) wiegen weniger, als die negative Presse die eine Fortsetzung mit sich bringen würde.

    das stimmt, das könnte in der Angelegenheit eine Rolle spielen. Ich habe einmal mit Hilfe der Kronenzeitung die Firma Chello in die Mangel genommen, die haben dann innerhalb von einer Stunde ihre unberechtigten Forderungen zurückgezogen. Vorher aber schon das Inkassobüro auf mich angesetzt 8)

  • bubu.m
    das ist denen wurscht...siehe Prozesse in Frankreich mit "Louis Vuitton" etc.....
    Ich wette, die machen weiter. ;)


    Sanfte Grüße
    Misan

    ich fürchte fast auch, denn die leute lassen sich von solchen sachen kaum abschrecken. es wird trotz 8% verkaufsgebühr kräftigst verkauft. meine freundin hat letztens einen gesehen der "originale" 8) chanel-handtaschen verkauft hat und einen bewertungsstand von 60% hatte, in den bewertungen wurde eindringlich vor einem betrüger gewarnt und die leute haben trotzdem geboten. manche sind auch wirklch selbst schuld, dass sie beschissen werden. wer kauft schon einen golbarren über ebay.....

  • bis zum jüngsten Gericht :D


    ,, man bedenke , ein Krieg ist erst gewonnen ,wenn alle Schlachten geschlagen sind ,,


    Gruss


    alibaba :D

    " Wo ich willkommen bin' lass ich mich nieder ,ansonsten geh ich wieder " ;)


    " jeden Morgen steht die Lüge als erste auf ,bis die Wahrheit ausgeschlafen hat " :D


    "Ich bin für mein Textinhalt verantwortlich ,nicht für das was du verstehst" 8o

  • eBay wird sich eine Berufung sehr genau überlegen. Dann sitzt nämlich die Presse im Gerichtssaal und bekommt vorgeführt, wie fahrlässig eBay im Fall von ML-Agentur die Kunden hat ins offene Messer laufen lassen.


    Die 16.000 Euro Schadenersatz (oder die paar 10.000 die noch folgen könnten) wiegen weniger, als die negative Presse die eine Fortsetzung mit sich bringen würde.



    Aus meiner Sicht MÜSSEN die sogar weitermachen, Presse hin oder her.


    Im Moment haben Sie jedenfalls ein zitierfähiges Urteil gegen sich, das alle ebay-Nutzer ermutigt, es ebenfalls zu versuchen. Wäre ich ebay-Anwalt, dann würde ich in jedem Fall in Berufung gehen und wenn die Sache dort schlecht aussieht, auf Teufel komm raus einen Vergleich abschliessen.


    Gruß,
    Goldelefant

  • Dann würde sicher auch zur Sprache kommen, daß wir in SCHRIFTFORM den damaligen Geschäftsführer von Ebay Deutschland auf die Causa ml-agentur aufmerksam gemacht haben, mit Hintergrundwissen und Details, die eigentlich nur einen Schluß zugelassen hätten: Die sofortige Suspendierung des betrügenden Verkäufers ml-agentur von Ebay. Stattdessen gab es selbst danach noch lange Zeit keine erkennbare Handlung von Ebay.


    Gerne stehen wir persönlich für eine nächste Instanz als Zeuge zur Verfügung. Kopien von Emails, Schriftverkehr, Zustellnachweise von Einschreiben etc. stehen uns noch zur Verfügung.


    Ich kann mir nicht vorstellen, daß Ebay so blöde ist.


    Klüger wäre es, es darauf beruhen zu lassen und zu hoffen, daß es möglichst wenig Leute mitbekommen.


    Bei einer Verhandlung in der nächsten Instanz würde ich persönlich dafür Sorge tragen, daß eine ausreichende Medienberichterstattung stattfindet. In Wort, Bild und Ton.

  • Realistische Ebay Alternativen ? Habe zwar ein 100% positiv Profil bei EB, aber der Laden wird immer unsymphatischer. Und will noch eine Haufen Zeug loswerden (früher ging das mal auf dem Flohmarkt aber die Standgebühren wurden siet den 80ern verdreifacht) :hae:

  • iHbeh wurde auch im Falle Bodenseepowershop x-fach gewarnt. Auch dort keinerlei Reaktion, er konnte extrem hochtouren. Leider ist das o.g. Urteil das einzige, das gegen iHbeh erging. Diesen Gierhälsen in Dreiblinden gönne ich jede Schadenersatzzahlung, die sie leisten müssen. Aber ob sie so einen Präzedenzfall dulden werden, wer weiß.

    "Niemand hat die Absicht, eine Mauer zu errichten" W. Ulbricht
    "... gebe ich Ihnen, gebe ich den Bürgerinnen und Bürgern des Landes Schleswig-Holsteins und der gesamten deutschen Öffentlichkeit, mein Ehrenwort, ich wiederhole: Ich gebe Ihnen mein Ehrenwort, daß die gegen mich erhobenen Vorwürfe haltlos sind.“ U. Barschel
    "Es gibt kein Treffen in Luxemburg", sagte Guy Schuller, Sprecher des Vorsitzenden der Euro-Gruppe, Jean-Claude Juncker, am Freitag der dpa. "Das sind Gerüchte ohne Substanz."

  • Hoffentlich liest hier ein Fachkundiger mit und kann folgende Frage klären:


    Ist es möglich, dass eBay doch in Berufung gehen wird nur um weiteren Klagen anderer ML-Geschädigter zu entgehen? Und zwar mit dem taktischen Hintergedanken, dass die Verschleppung eines rechtsgültigen Urteils eBay den Vorteil der Verjährung bescheren würde. Die Verjährungfrist wäre im aktuellen Fall natürlich unterbrochen. Aber was ist mit anderen möglichen Fällen?

  • a) Auch in Österreich gibt es einen Weg durch die Instanzen wie in Deutschland... ebay hat kurz nach dem Prozeß angekündigt, die Entscheidung vom nächst höheren Gericht überprüfen lassen zu wollen, - ob die das auch tun, bleibt abzuwarten.


    b) Wer nicht klagt, läuft Gefahr, daß das verjährt. Wer in Deutschland geschädigt ist, muß selber klagen und darf dies dann in DEUTSCHLAND tun, wenn er ein Verbraucher ist, - trotz Luxemburg-Sitz Ebays.



    Wäre ich Geschädigter, hätte ich schon längst gegen Ebay geklagt. Hierzo sollte man sich dann aber eine Top-Sozietät und nicht den Dorf-Anwalt aus dem Kegelclub aussuchen.

  • Ebay muß also endlich mal - wenn auch voerst nur in Österreich - Schadensersatz leisten.
    Doch kann denn eine selbstverständliche Ersetzung des Schadens überdies auch schon Strafe dafür sein,
    dass sie unzählige Male beihilfe zum Betrug leisteten bzw. so oft erst ermöglichten?


    .

    Zitat

    Bonus Maimonides: "Aber grundsätzlich würde ich es natürlich immer begrüssen, wenn ihr euch vor dem Kampf gegen den Zionismus gegenseitig entsorgt :D ."


    "Auf lange Sicht bieten radikaler Individualismus unter Nichtjuden und die Zersplitterung der [jeweiligen] nichtjüdischen Kultur[en] ein besseres Umfeld für den Judaismus als gruppenevolutionäre Strategie, und dies ist tatsächlich eine bedeutende Richtung der gegenwärtigen jüdischen intellektuellen und politischen Aktivität."

  • Möglicherweise werden weitere durch ML-Agentur Geschädigte überlegen, Klage gegen eBay einzureichen. Das bietet sich besonders dann an, wenn eine Rechtsschtzversicherun zum damaligen Zeitpunkt bereits bestanden hat. Bei dem Kläger in Österreich hat z.B. die ARAG eine Kostenübernahmezusage gegeben.


    Als Zeuge in dem Prozeß habe ich dem Gericht umfangreiches Material zur Verfügung gestellt. Dazu gehörten diverse Mails an eBay und eine Reihe von warnenden Forenbeiträgen, die eBay ebenfalls kannte. Daneben gibt es weitere qualifizierte Warnmails, die eBay von anderen Nutzern bekommen hat. Die protokollierte Aussage der eBay-Mitarbeiterin aus dem Prozeß bietet zusätzliches Material, welches für eine Haftung eBay sprechen könnte.


    Käufer, die ab etwa dem 15. September 2007 noch bei ML-Agentur Gold erworben haben, würde ich realistische Chancen einräumen, mit einer Forderung gegenüber eBay erfolgreich zu sein. Möglicherweise könnte man sich auch im Vorfeld eines Verfahrens auf einen Vergleich einigen.


    Bei den Nutzern, die allerdings die 175 Euro Käuferschutz bei eBay beantragt und bekommen haben, könnte die Situation anders aussehen, denn nach meiner Kenntnis haben sie mit Erhalt des Geldes auf alle weiteren Forderungen gegenüber eBay verzichtet.


    Mails an mich sind über das Forum möglich.

  • Hierzo sollte man sich dann aber eine Top-Sozietät und nicht den Dorf-Anwalt aus dem Kegelclub aussuchen.


    Warum glauben eigentlich immer alle, daß die Anwälte in den riesigen, internationalen super-duper Top-Sozietäten besser seien als die anderen ? Bloß weil sie damit werben, daß sie mindestens 5000 Top-Anwälte weltweit beschäftigen, von denen jeder mindestens zwei Doktortitel und einen Mastertitel hat ?


    Was man braucht ist einen engagierten Anwalt, möglichst mit einer gewissen Berufserfahrung auf dem fraglichen Gebiet - sonst nix !


    Gruß,
    Goldelefant

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