Goldkonto - Abgeltungssteuer?

  • Ich habe einen Teil meiner EM-Bestände auf einem Goldkonto bei der Sparkasse Pforzheim angelegt.


    Meine Information bis jetzt ist, dass Gewinne auch auf dem Goldkonto nach einem Jahr Haltefrist steuerfrei sind. Aber ganz sicher bin ich mir nicht.


    Ich erhalte bei jedem Kauf eine Rechnung über xxx Gramm Gold, mit dem Vermerk, dass das Gold auf meinem Konto hinterlegt wird.


    Da ich das Gold auch jeder Zeit abholen kann, gehe ich davon aus, dass Gewinne nach eine Jahr steuerfrei sein müssten.



    Was sind die Kriterien für die Abgeltungssteuer?


    Das es sich um ein Wertpapier handelt (wäre hier nicht der Fall)?
    Oder das sich die Ware wirklich physisch ein Jahr in meinem Besitz befunden hat?


    Rechtlich müsste ich Eigentümer des Goldes sein dass ich an SK Pforzheim verliehen habe.


    Wie ist das eigentlich bei Futures (oder auch ETFs) wenn man sich die Ware liefern lässt?


  • Rechtlich müsste ich Eigentümer des Goldes sein dass ich an SK Pforzheim verliehen habe.

    Wenns so ist, dürfteeigentlich keine Abgeltungssteuer anfallen, sondern die alte Spekulationssteuer mit 1 Jahr haltedauer. Obs wirklich so ist, gilt es zu klären. Ich hätte da teilweise zweifel, dass können aber nur Rechtsanwälte, Steuerberater, das Finanzamt und im Zweifel ein Finanzgericht festlegen.....

    Zitat

    Wie ist das eigentlich bei Futures (oder auch ETFs) wenn man sich die Ware liefern lässt?


    Das weiß genaugenommen keiner. 100% goldgedeckte ETFs sind in D nicht zugelassen und daher steuerlich eh eine Extrawurst. Xetra-Gold meint ja noch, gegen die Besteuerung der Veräußerungsgewinne einer Schuldverschreibung klagen zu können, viel Glück sag ich da.....Wie es bei der physischen Auslieferung ausschaut, die ja auch Xetra-Gold garantiert, ist schwer zu sagen. Ich bin ja weiter der Meinung, dass man das im Extremfall einfach als kombinierten Verkauf des Papiers und Kauf des Goldes ansehen kann. Dann fällt selbst dort Abgeltungssteuer an.

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