Gibt es diesen Straftatbestand noch und wenn ja, welche Strafen sind zu erwarten?
Ich würde mich sehr über einen Link oder eine kurze Aufklärung freuen.
gruss max
10. Januar 2025, 08:54
Gibt es diesen Straftatbestand noch und wenn ja, welche Strafen sind zu erwarten?
Ich würde mich sehr über einen Link oder eine kurze Aufklärung freuen.
gruss max
Ich versteh die Frage nicht so richtig, meines Wissens wurde der § 147 StGB noch nicht aufgehoben.
Aber vermutlich zielst Du auf Sammlermünzen ab...?
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Genau das wollte ich wissen, hatte gegurgelt aber nix gefunden, werde gleich mal nachlesen.
gruss max
hm, dort steht bis zu fünf jahren freiheitsstrafe, und bei 146 mindestens 2 jahre, alles klar.
Ich versteh die Frage nicht so richtig, meines Wissens wurde der § 147 StGB noch nicht aufgehoben.
Aber vermutlich zielst Du auf Sammlermünzen ab...?
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oder besser müsste es anlagemünze heissen.
Bei Anlagemünzen ist das was anderes
Am Besten Du besorgst Dir den Kommentar zur Norm. Ich hab was im Hinterkopf, dass z.B. der Krügerrand da explizit erwähnt (ausgenommen) ist. Es kommt halt immer drauf an, wie die Juristen so schön sagen...
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Das gilt für alle OFFIZIELLEN ZAHLUNGSMITTEL, also auch KRUGERRAND, etc ...
Ja ich weiss, dass Du das seit Jahren hier verbreitest, davon wirds aber nicht richtiger.
Schau einfach mal in ein kommentiertes StGB!
Wenn mir heute abend langweilig ist (was ich aber nicht glaube) such ich´s speziell für Dich raus
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Wenn 2€ oder 10€ Münzen vergoldet werden, verlieren Sie Ihren Stand als Gesetzliches Zahlungsmittel.
Auch 10DM die vergoldet wurden werden von der BuBa nicht mehr umgetauscht/angenommen ...
Aber trotzdem gibt es davon 1,000 von Angebote ...
Ich kann davon wirklich ein LIed singen, oder gleich ein ganzes Album ...
Ausländische Münzen werden hier aber anderes "gehandelt" als Deutsche