Schadenersatz für Fälschungen

  • wird es wohl auch kaum werden ...


    Wenn ich bei ePay jede primitive Fälschung kaufe die dort ( ohne Kennzeichnung ) für ein paar euro angeboten wird
    und hinterher vom Gericht den Wert des echten Stückes zugesprochen bekomme, ist das ein wahrer Reichmacher. [smilie_happy] [smilie_happy] [smilie_happy]


    Versteht mich nicht falsch, mir gehen die fakes bei ePay genauso auf die Nerven wie vermutlich jedem ausser den Anbietern,
    aber dass die gierigen Schlaumeier oder Dummbeutel, die glauben bei ePay für ein paar Euro eine 2000 Euro-Münze kaufen zu können,
    belohnt werden, kann es ja auch nicht sein. :wall: :wall: :wall:


    Goldchild-8888

    Bankraub: eine Initiative von Dilettanten. Wahre Profis gründen eine Bank.
    ( Bertold Brecht, 1898 - 1956 )

  • wird es wohl auch kaum werden ...


    Wenn ich bei ePay jede primitive Fälschung kaufe die dort ( ohne Kennzeichnung ) für ein paar euro angeboten wird
    und hinterher vom Gericht den Wert des echten Stückes zugesprochen bekomme, ist das ein wahrer Reichmacher. [smilie_happy] [smilie_happy] [smilie_happy]


    Versteht mich nicht falsch, mir gehen die fakes bei ePay genauso auf die Nerven wie vermutlich jedem ausser den Anbietern,
    aber dass die gierigen Schlaumeier oder Dummbeutel, die glauben bei ePay für ein paar Euro eine 2000 Euro-Münze kaufen zu können,
    belohnt werden, kann es ja auch nicht sein. :wall: :wall: :wall:


    Es kommt immer auf den Einzelfall an, aber ich halte es nicht für unwahrscheinlich, daß der Fakeverkäufer schlußendlich tatsächlich wird zahlen müssen (so bei ihm denn etwas zu holen ist, aber das ist dann wieder ein anderes Thema...). Und das ist m. E. auch richtig so.


  • Es kommt immer auf den Einzelfall an, aber ich halte es nicht für unwahrscheinlich, daß der Fakeverkäufer schlußendlich tatsächlich wird zahlen müssen (so bei ihm denn etwas zu holen ist, aber das ist dann wieder ein anderes Thema...). Und das ist m. E. auch richtig so.

    ich habs mal erfolgreich bei silbergebrauchsgegenständen durchgezogen. zuschlag für insgesamt 12,- €, schadenersatz 300,- €.


    vertrag ist eben vertrag. der kaufpreis ist dabei nicht von belang, da dieser durch den käufer nicht beeinflusst werden kann. schließlich hängt das von anderen bietern ab.


    edit: dabei fällt mir ein, dass ich da mal wieder einen vollstreckungsversuch unternehmen muss. :thumbup:


  • Werden sie auch nicht, weil sie zumeist das Risiko bewußt eingehen und daher nicht schützenswert sind.


    Aber grundsätzlich gilt der alte Grundsatz ein Vertrag ist ein Vertrag ist ein Vertrag oder - wie der Lateiner sagt: "pacta sunt servanda". Wenn Du mit jemandem einen Vertrag schließt, dann ist dieser Vertrag zu erfüllen. Punkt. Dann gibt es auch grundsätzlich keine Rücktrittsrechte, Kündigungsrechte etc., wie man es hier so oft liest, daß irgendeiner "vom Vertrag zurückgetreten" sei. Das ist nur in Ausnahmefällen möglich, z.B. bei einer Anfechtung wegen Irrtums.


    Daher ist es nicht weiter verwunderlich, daß das Gericht hier so entschieden hat.


    Gruß,
    Goldelefant

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