Hausratversicherung - Zählen 10 EUR Gedenkmünzen zum Bargeld oder zu Wertsachen ?

  • .


    Hallo zusammen,



    mich würde mal interessieren, ob die 10 EUR Gedenkmünzen bei der Hausratversicherung zu Bargeld oder zu den sonstigen Wertsachen gehören.


    Bargeld ist ja oft nur bis 750 oder 1000 EUR mitversichert.


    Wertsachen im Normalfall bis 30% der Versicherungssumme.


    Hat da jemand schon Erfahrungen mit gemacht?



    .

  • Sind 10 EUR Gedenkmünzen Bargeld oder Wertsachen?
    es ist BEIDES!
    1) Wertsachen
    1 a) Bargeld


    Was sollten 10 EURO sonst sein?
    Das sind 10 EURO, also ganz klar BARGELD (und Wertsachen)
    Ist doch auch ein OFFIZIELLES ZAHLUNGSMITTEL und die sind immer BARGELD.
    Natürlich sind Bargeld auch Wersachen, aber wenn Bargeld extra aufgeführt ist, dann fällt es mit Sicherheit auch unter Bargeld.
    Warum sollte es dann "sonstige Wertsachen" sein?
    vielleicht in der Schweiz, da würde es vielleicht unter sonstige Wertsachen und Münzen fallen, da dort der EUR kein offizielles Zahlungsmittel ist, also dann auch keine Bargeld.
    ... und natürlich wird das die Versicherung im Schadensfall so auslegen "wie sie es braucht" ist doch allen klar


    Um sicher zu gehen, frag bei deiner Versicherung nach ...


    http://www.preiswerte-hausratv…de/lexikon/wertsachen.htm


    Wertsachen
    Unter Wertsachen versteht man in der Hausratversicherung Bargeld, Urkunden, Sparbücher, Wertpapiere, Schmuck, Edelsteine, Perlen, alle Sachen aus Gold, Platin oder Silber, Briefmarken, Münzen, Telefonkarten, Medaillen, Pelze, handgeknüpfte Teppiche, Gobelins, Kunstgegenstände (z.B. Gemälde, Zeichnungen, Grafiken, Plastiken, Collagen und alle Sachen, die über 100 Jahre alt sind (Antiquitäten). Möbelstücke zählen hier nicht dazu


    Für Wertsachen ist in den Bedingungen eine Entschädigungsgrenze von 20 % der Versicherungssumme vorgesehen. Sofern Ihnen diese Summe nicht ausreichen sollte, können Sie diese gegen Mehrbeitrag erhöhen.


    Neben der 20%igen Entschädigungsgrenze gelten für bestimmte Wertsachen folgende Begrenzungen: 1.100,00 Euro für Bargeld, 2.600,00 Euro für Urkunden, Sparbücher und Wertpapiere, 21.000,00 Euro für Schmuck, Edelsteine, Perlen, Briefmarken, Münzen, Telefonkarten, Medaillen und Sachen aus Gold oder Platin.

Schriftgröße:  A A A A A