• wie soll das bewiesen werden? Hermes darf das Paket so ohne Weiteres nicht öffnen.
    MfG 18K

    Ich könnte mir vorstellen, daß mit Inanspruchnahme der Versandhaftung die Ansprüche an der Sendung abgetreten werden. Zudem kann so eine Sendung ja durchaus auch auf dem Versandweg beschädigt worden sein. Versicherungsbetrug ist aber so oder so keine empfehlenswerte Lösung, denn

    Wenn ich Fair-play von meinen Geschäftspartnern erwarte, dann spiele ich auch fair, oder nicht? :hae:

    sehe ich auch so :!:

  • Mal so gefragt. Mit welchem handelsüblichen Paketdienst versendet ihr denn, damit der Inhalt versichert ist. :hae:

    Und es macht, dass sie allesamt, die Kleinen und Großen, die Reichen und Armen, die Freien und Sklaven, sich ein Zeichen machen an ihre rechte Hand oder an ihre Stirn und dass niemand kaufen oder verkaufen kann, wenn er nicht das Zeichen hat, nämlich den Namen des Tieres oder die Zahl seines Namens. Off. 13, 16+17


  • Mal so gefragt. Mit welchem handelsüblichen Paketdienst versendet ihr denn, damit der Inhalt versichert ist. :hae:


    Da gibt es eigentlich gar nicht so viele Möglichkeiten, solange keine Zusatzversicherung vorliegt. Bei Privatpersonen wird dies in der Regel nicht der Fall sein.


    Bis 500€ geht DHL. Darüber bleibt außer eigenem Risiko nur Wertetransport (z.B DWL).

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