Übersicht Mwst?

  • Mich würde mal interesieren wie hoch die Mwst in den einzelnen Ländern auf Silver und Platin ist. In Deutschland ist auf alle fälle weniger Mwst drauf als in Österreich. Hat wer eine Liste der Mwst der einzelnen europäischen Ländern?


    Österreich 20%
    Deutschland 16%


    Interesieren würden mich vorallem:


    Italien und Schweiz Da die Grenzen nur ein paar km weg sind von hier.
    Aber auch andere Länder wie zb.: Frankreich, Holland, Luxenburg, Polen, Belgien usw... würden mich interesieren.


    Bei grösseren Silver/Platinmengen könnte man damit mächtig Geld sparen oder?

  • @ Karl


    so ganz richtig ist das nicht mit den 7 % auf Silber!


    Grundsätzlich gilt in Deutschland ein Mehrwertsteuersatz von 16 %


    Davon gibt es Ausnahmen:


    - Silbermünzen
    diese fallen anscheinend unter die Anlage zu § 12 UStG:


    "54 Sammlungsstücke,
    c) von münzkundlichem Wert, und zwar
    aa) kursungültige Banknoten einschließlich Briefmarkengeld und Papiernotgeld, aus Position 97.05
    bb) Münzen aus unedlen Metallen, aus Position 97.05
    cc) Münzen und Medaillen aus Edelmetallen, wenn die Bemessungsgrundlage für die Umsätze dieser Gegenstände mehr als 250 vom Hundert des unter Zugrundelegung des Feingewichts berechneten Metallwerts ohne Umsatzsteuer beträgt, aus Positionen 71.18, 97.05 und 97.06"


    so ganz sind mir diese juristisch-fiskalistischen Wortspielchen auch nicht wirklich klar


    Es sollte für diese ein Mehrwertsteuersatz von 7 % gelten



    Für Silberbarren (gilt auch für Platin, Palladium in Münzen und Barrenform) gilt somit der Umsatzsteuersatz von 16 %

  • für die Umsatzsteuer beim Gold ist das dann noch ein wenig komplizierter im § 25 UStG gelöst:


    "§ 25c


    Besteuerung von Umsätzen mit Anlagegold
    [§ 25c eingefügt durch das Gesetz zur Bereinigung von steuerlichen Vorschriften (Steuerbereinigungsgesetz 1999 - StBereinG 1999) vom 22.12.1999 BGBl. I 1999 S. 2601] [Inkrafttreten: 01.01.2000]


    (1) Die Lieferung, die Einfuhr und der innergemeinschaftliche Erwerb von Anlagegold, einschließlich Anlagegold in Form von Zertifikaten über sammel- oder einzelverwahrtes Gold und über Goldkonten gehandeltes Gold, insbesondere auch Golddarlehen und Goldswaps, durch die ein Eigentumsrecht an Anlagegold oder ein schuldrechtlicher Anspruch auf Anlagegold begründet wird, sowie Terminkontrakte und im Freiverkehr getätigte Terminabschlüsse mit Anlagegold, die zur Übertragung eines Eigentumsrechts an Anlagegold oder eines schuldrechtlichen Anspruchs auf Anlagegold führen, sind steuerfrei. Satz 1 gilt entsprechend für die Vermittlung der Lieferung von Anlagegold.


    (2) Anlagegold im Sinne dieses Gesetzes sind:
    1. Gold in Barren- oder Plättchenform mit einem von den Goldmärkten akzeptierten Gewicht und einem Feingehalt von mindestens 995 Tausendstel;
    2. Goldmünzen, die einen Feingehalt von mindestens 900 Tausendstel aufweisen, nach dem Jahr 1800 geprägt wurden, in ihrem Ursprungsland gesetzliches Zahlungsmittel sind oder waren und üblicherweise zu einem Preis verkauft werden, der den Offenmarktwert ihres Goldgehaltes um nicht mehr als 80 vom Hundert übersteigt.


    (3) Der Unternehmer, der Anlagegold herstellt oder Gold in Anlagegold umwandelt, kann eine Lieferung, die nach Absatz 1 Satz 1 steuerfrei ist, als steuerpflichtig behandeln, wenn sie an einen anderen Unternehmer für dessen Unternehmen ausgeführt wird. Der Unternehmer, der üblicherweise Gold zu gewerblichen Zwecken liefert, kann eine Lieferung von Anlagegold im Sinne des Absatzes 2 Nr. 1, die nach Absatz 1 Satz 1 steuerfrei ist, als steuerpflichtig behandeln, wenn sie an einen anderen Unternehmer für dessen Unternehmen ausgeführt wird. Ist eine Lieferung nach den Sätzen 1 oder 2 als steuerpflichtig behandelt worden, kann der Unternehmer, der diesen Umsatz vermittelt hat, die Vermittlungsleistung ebenfalls als steuerpflichtig behandeln.


    (4) Bei einem Unternehmer, der steuerfreie Umsätze nach Absatz 1 ausführt, ist die Steuer für folgende an ihn ausgeführte Umsätze abweichend von § 15 Abs. 2 nicht vom Vorsteuerabzug ausgeschlossen:
    1. die Lieferungen von Anlagegold durch einen anderen Unternehmer, der diese Lieferungen nach Absatz 3 Satz 1 oder 2 als steuerpflichtig behandelt;
    2. die Lieferungen, die Einfuhr und der innergemeinschaftliche Erwerb von Gold, das anschließend von ihm oder für ihn in Anlagegold umgewandelt wird;
    3. die sonstigen Leistungen, die in der Veränderung der Form, des Gewichts oder des Feingehalts von Gold, einschließlich Anlagegold, bestehen.


    (5) Bei einem Unternehmer, der Anlagegold herstellt oder Gold in Anlagegold umwandelt und anschließend nach Absatz 1 Satz 1 steuerfrei liefert, ist die Steuer für an ihn ausgeführte Umsätze, die in unmittelbarem Zusammenhang mit der Herstellung oder Umwandlung des Goldes stehen, abweichend von § 15 Abs. 2 nicht vom Vorsteuerabzug ausgeschlossen.


    (6) Bei Umsätzen mit Anlagegold gelten zusätzlich zu den Aufzeichnungspflichten nach § 22 die Identifizierungs-, Aufzeichnungs- und Aufbewahrungspflichten des Geldwäschegesetzes mit Ausnahme der Identifizierungspflicht in Verdachtsfällen nach § 6 dieses Gesetzes entsprechend."


    ganz genau genommen dürfte die Goldmark bereits nicht mehr unter die Umsatzsteuerbefreiung fallen...

  • EU
    Belgien: 21 %
    Dänemark: 25 %
    Deutschland: 16 %
    Finnland: 22 %
    Frankreich: 19,6 %
    Griechenland: 18 %
    Großbritannien: 17,5 %
    Irland: 20 %
    Italien: 20 %
    Luxemburg: 15 %
    Niederlande: 19,0 %
    Österreich: 20 %
    Portugal: 17 %
    Schweden: 25 %
    Spanien: 16 %


    Andere Staaten
    Japan: 3 %
    Kanada: 7 % bis 19 %
    Norwegen: 24 %
    Schweiz: 7,6%
    USA: sehr unterschiedlich von Staat bzw. und Stadt


    Um es etwas komplizierter zu gestalten, als es mit der Umsatzsteuer eh schon ist, sei noch darauf hingewiesen, dass es im Europa auch noch Steuerbefreite(reduzierte Sonderzonen gibt...

  • Zitat

    Original von karl
    Für Silber gilt in Deutschland ein MwSt-Satz von 7% (nicht 16, wie in Posting 1 genannt)! Mehr kann ich leider nicht zu diesem Thema beitragen.


    Er bezog sich auf Silber und Platin. Zumindest fürs Silber in D kann ich sagen, dass es unter Bestimmten Bedingungen "nur" 7% MwSt hat.

  • Eigentlich einfach:


    Silber Maple Leaf 1oz = 7% MwSt.
    DEGUSSA Kiloklötzchen = 16% MwSt./USt./VSt.
    oder wie man es nennen mag/kann.


    Bei kauf von Privat keine Rechnung :P keine MwSt. (ist einfach eingepreist X() und bar, hinterlässt keine Spuren für dumme Fragen :rolleyes:


    Grundsätzlich kaufe ich mir nichts anderes als Degussaklötzchen und Maples, da hab ich die wesentlichen Vorteile vereint bei sehr guter Übersichtlichkeit/Vergleichbarkeit!


    N8 bzw. guten Morgen Jungs und Mädelz


    Gruß



    HORSTWALTER


    PS: Nimms nicht hart Karl, der Wille war ja da ;)

  • Allerdings frage ich mich schon, wieso ich mir die Sache (Silber = 7%) so einfach gemacht habe, denn wir leben ja immerhin in Deutschland, und da hätte ich doch eigentlich wissen müssen, dass es nach dem Motto 'Warum einfach, wenn's auch kompliziert geht' läuft.


    Gruß
    Karl


    P.S.: Ich mache mir nicht mehr die Mühe, diese merkwürdigen politischen Entscheidungen noch zu verfolgen. (Dazu gehören auch Änderungen bei den MwSt-Sätzen.)
    Früher - noch vor wenigen Jahren - galt, dass politische Entscheidungen für viele Jahre Bestand haben. Mittlerweile ist die Sache schon so weit, dass nachmittags die Dinge vom Vormittag nicht mehr aktuell sind. Was soll man da Zeit verschwenden?!
    Für mich ist klar: Um meine eigenen Dinge muss ich mich selbst kümmern. Die Politik wird mich nicht nur nicht unterstützen - sie wird sogar im Wege stehen.


    P.P.S.: Dir ist sicherlich aufgefallen, wie oft die Mitglieder der Berliner Faschingstruppe im Fernsehen auftreten. Vergleiche das mal mit der Häufigkeit der Auftritte der Budnespolitiker vor einigen Jahren! Stichwort: Selbstdarstellung!

  • @Horstwalter


    ganz so einfach ist es dann doch nicht:


    Silber steht bei...6,55 USD = 5,22 EUR


    Händler 1: 12,80 EUR ohne USt und
    Händler 2: 13,20 EUR ohne USt,


    Händler 1 muss 16 % MwSt berechnen, da der Preis nur 245 % beträgt
    Händler 2 kann 7 % MwST berechnen, da der Preis über 250 % beträgt


    Endpreise:
    Händler 1: 14,85 EUR
    Händler 2: 14,12 EUR


    Sind nur Beispielspreise um mal den Unsinn der Deutschen Steuergesetzgebung zu verdeutlichen. Da ein Anbieter grundsätzlich das Recht hat sich zu entscheiden ob der Vortageskurs (Silber) oder der Novemberschlusskurs des Vortages für ihn die Basis für die 250 % ist, kann das ganze in der Realität noch viel verrückter sein... (An die angeführte Entscheidung hat dieser sich für ein GJ zu halten)

  • Karl


    so ganz unrecht hast Du nicht... was bei der Hyperinflation beim Geld galt, die Preise von morgens waren abends schon nichts mehr wert gilt inzwischen leider auch in unserer Politik... dort haben wir eine inflationäre Gesetzgebung...


    einfach die Hälfte der Leute in den Ministerien entlassen und dann haben die restlichen soviel zu tun, dass wir Bürger eine Chance auf konstante Gesetze bekommen... ach besser gleich 3/4 rauswerfen...


    und der Bundeshaushalt wird wahrscheinlich gleich auch um etliche MRD EUR entlastet

  • Da vor kurzem der Ministerpräsident von NRW stolz verkündete, daß über 50.000 Erlasse (~50 %) ersatzlos gestrichen wurden um das System zu vereinfachen wäre das vielleicht gar keine so schlechte Idee, je weniger Leute da sind umso weniger Zeit haben sie sich Unfug auszudenken. Ich hätte mich gar nicht getraut überhaupt von einer solchen Aktion groß Reden zu machen aber die haben es doch tatsächlich als große Leistung hingestellt was sie da für den Bürger und die Wirtschaft vollbracht haben. Ob die Landesregierung selber auf den Trichter kam oder 'nen Berater hinzuziehen mußte weiß ich leider nicht.

  • ich habe mal gehört, dass wenn man eine Bibliothek aufbaut in der nur Steuergesetzgebung enthalten ist, von dieser Bibliothek etwa 63 % von Deutschland beansprucht würde, während die restlichen 37 % für den Rest der Welt reichen würde...

  • @ Goldjunge


    Komisch, habe mir Silbermaples gekauft für ca. 7€ mit asugewiesener MwSt. von 7% bei einem Silberpreis von ca. 4,50€ ?


    MwSt. also falsch berechnet?



    @ Karl


    in mancherlei Hinsicht schalte ich auch (wegen drohender Reizüberflutung) innerlich ab.

  • grundsätzlich scheint dieses Vorgehen verkehrt zu sein. Eine Ausnahme wäre es wenn der Verkäufer, die 250 %-Regelung anhand des Novemberfixings durchgeführt hätte und dort der Silberpreis entsprechend günstiger war. Allerdings hätte dann die Unze zu dem Zeitpunkt nur rund 2,61 EUR kosten dürfen, und so billig war Silber schon lange nicht mehr.



    Für Dich dürfte das jetzt keine weiteren Konsequenzen haben. Allerdings könnte der Verkäufer bei einer Umsatzsteuerprüfung erhebliche Nachzahlungsforderungen von Seiten des Finanzamtes erwarten...


    weiterhin gibt es jetzt unterschiedliche Sichtweisen...


    wenn du sie gewerblich gekauft hast: PECH, da du nur 7 % Vorsteuer erstattet bekommst


    wenn du sie privat gekauft hast: Glück gehabt, da du 9 % USt gespart hast und somit günstiger investieren konntest

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