@Wächter
Hast recht, sorry
Aber auch § 973 BGB gibt keine Anspruchsgrundlage, da dieser die Anzeige des Fundes voraussetzt.
Jo, diese Art von Ausreden hört man vor Gericht tagtäglich. Vielleicht kennst Du ja den alten Spruch "Unkenntnis schützt vor Strafe nicht." ? Besser wäre das
Und ein Ehering (auch noch mit Glitzersteinchen), der weniger als 10 Euro wert ist
Hätte ich echt gerne gesehen, wie Du das einem Richter beizubringen versuchst
Aber mach Du nur, paßt schon.
Gruß,
Goldelefant