Internationale Regulierungen des privaten Handels mit AU und AG

  • Hallo Edelmetallfreunde,
    ich habe ein wenig im Forum rumgesucht, aber nicht gefunden: Eine Übersicht über Regulierungen/Beschränkungen des privaten EM-Handels. Natürlich ändert sich da immer mal wieder was oder kommt hinzu/weg. Deshalb stelle ich mir so eine lebendige, sticky Tabelle vor, in der man schnell mal nachgucken kann. Anflanschen könnte man auch z.B. die aktuellen Zahlen zur Münzverschlechterung wie bei 'unserem' 10er.
    Vielleicht können diejenigen, die international den Überblick haben, mit ihrem Wissen die von mir begonnene Zusammenstellung ergänzen?
    Für die Hilfe besten Dank
    -nemo-

  • USA
    Seit 15.07.2011 Verbot von OTC-Geschäfte mit Gold und Silber.
    Ab 01.01.2012 Erfassung privater Goldhandelsgeschäfte per Formular ab $600.


    EU
    Regelungen Grenzübertritt
    Innerhalb der EU gibt es keine aktive Deklarationspflicht. Wenn aber ein offizieller in Grenznähe oder irgendwo nach Barmitteln oder ähnlichem fragt, dann ist ab insgesamt über 10000 Euro alles anzugeben. Die entsprechende Regelung erwähnt explizit auch Gold.


    Bei Grenzübertritt an einer EU Außengrenze müssen Barmittel, Tafelpapiere und ähnliches ab insgesamt 10000 Euro vom Reisenden aktiv ungefragt gemeldet werden. Lustigerweise erwähnt die Verordnung aber keine EM....vorsicht aber mit Goldmünzen mit zu hohem Nennwert. Wurde Reisenden schon angelastet, mit Vrenelis über 10000 Euro nominal aus der Schweiz zu kommen.


    Deutschland
    Regelungen Handel
    Goldkauf/verkauf bis zu einem Betrag von 15.000 Euro ohne Angabe persönlicher Daten.


    EM Münzverschlechterung
    Seit 01.01.2011 625/1000 AG bzw. 0/1000 AG


    Frankreich
    Ab 1.9.2011 ab dem 1. Euro unbar.

  • Gute Idee, der Thread.


    Evtl. könnte man auch die Regulierungen beim Grenzübertritt mit EM ergänzen:


    Von/zu D nach AU / CH deklarationspflichtig ab 15.000.- EUR

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