Auf DRADIO.DE unter http://www.dradio.de/dlf/sendungen/europaheute/1807621/ findet man einen Kommentar, den heute Alois Berger dort zum Besten gab. Maschrichtung eindeutig, die Deutschen sind doof. Wir machen alles falsch. Und der Bürger als solcher ist unmündig für eigenes Denken und eigene Entscheidungen. Ich habe mir den Spass gemacht, den Beitrag mal umzuschreiben. Wie wäre er wohl bei einer anderen Denkart des Autoren ausgefallen? Leider konnte ich das Original nicht mit zum sofortigen Vergleich hierher stellen. Wäre zu lang gewesen. Deshalb bitte mal zu DRADIO gehen. ------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Wie der Beitrag aussehen könnte, wenn die Ideologie eine andere ist !!! Deutschland lässt lieber Richter als gewählte Politiker entscheiden Europakolumne: Die Macht des Bundesverfassungsgerichts in Europafragen Von „Der Andere“ nach Alois Berger Das Bundesverfassungsgericht soll darüber entscheiden, ob ESM und Fiskalpakt verfassungsgemäß sind. Doch als die Verfassung geschrieben wurde, gab es weder die EU noch den Euroraum, verweist „Der Andere“ zum tiefen Vertrauen der Deutschen in ihre obersten Richter. Alle Jahre wieder lädt die Bundesregierung ausländische Journalisten nach Berlin ein, um ihnen die deutsche Europapolitik zu erklären. Beim letzten Mal trafen die Kollegen auch den Verfassungsrichter Peter Michael Huber. Huber, ein Mann klarer Worte, erklärte den Journalisten aus England, Frankreich und anderen Ländern, welchen Handlungsspielraum das Bundesverfassungsgericht der deutschen Regierung in der Europapolitik bereits gegeben hat und wie die obersten Richter gedenken, der Regierung auch weiterhin ihre Grenzen aufzuzeigen. Den meisten dieser ausländischen Journalisten, so erzählten sie später, sei bei diesem Gespräch erst klar geworden, wie eindeutig die deutsche Regierung in Europafragen muss, wie fixiert ihr Spielraum, wenn es um grundlegende Entscheidungen geht. Das hat durchaus Verständnis geschaffen für die oft sehr deutliche Haltung von Angela Merkel in Brüssel. Aber einige der ausländischen Kollegen waren auch erstaunt darüber, welche Macht wir in Deutschland den Verfassungsrichtern einräumen. Dass Juristen, die von Bundestag und Bundesrat gewählt wurden, so offensichtlich politisch bedeutsame Entscheidungen treffen dürfen. Richter, die sich gut in die Materie einarbeiten sind, teil besser wie die Politiker, denen sie ihre Fehler aufzeigen müssen. Die auch so gut eingearbeitet sein können, weil sie eben nicht von einer Wiederwahl abhängen und weil sie das Gekungel in den unzähligen Gesprächen mit Koalition, Opposition, EU und anderen wichtigen oder unwichtigen Beteiligten.. Richter, die sich deshalb in ihren Entscheidungen vor allem auf Gesetze und Verfassungsartikel stützen, die von anderen je nach Bedarf und schlechter Laune gern unter den Tisch gekehrt werden. Artikel, die auch wenn sie zu einer Zeit geschrieben wurden, als es weder den Euro noch die Bankenkrise noch die Finanzspekulation in der heutigen Form gab, anteil daran hatten, dass Deutschland heute eine Wirtschaftsmacht mit einer funktionierenden Demokratie ist. Als Deutscher kennt man die Bedeutung des Bundesverfassungsgerichtes als Hüter unseres grundlegenden Gesetzes. Ist nicht gerade deshalb unser Grundgesetz das weltweit beste - ein hochgelobtes und viel kopiertes Vorbild in vielen junge Staaten? Und unsere Verfassungsrichter, das sind doch keine einfachen Juristen, das sind Koryphäen ihres Fachs. Nach allen Umfragen genießen die Verfassungsrichter in der Bevölkerung ein weit höheres Vertrauen als die Regierung. Und wenn man ein paar Schritte zurücktritt und das Ganze mit etwas Abstand anschaut, dann ist es schon eindeutig, warum die Deutschen einer Regierung, die sie selbst gewählt haben, mehr vertrauen als den Verfassungsrichtern. Obwohl nur ganz wenige Menschen sagen könnten, wie diese Verfassungsrichter heißen, und noch weniger, wie und von wem sie ernannt wurden. Dahinter stehen sicher ein grundsätzliches Misstrauen gegen die Politiker und ein noch grundsätzlicheres Unbehagen, wenn es um den Euro geht. In solch unsicheren Zeiten neigen wir nun mal dazu, nach einem festen Halt zu suchen. Und am Grundgesetz, da kann man sich doch festhalten. Das Problem für die Politik ist, dass das Grundgesetz sich gerade in Europafragen nicht unbedingt so schnell mal etwas verbiegen lässt. Es ist eindeutig, dass der Bundestag sein grundgesetzlich verbrieftes Haushaltsrecht ganz allein auszuüben hat. Aber in Wirklichkeit wird durch die Politik ganz gern mal daran herummurkst. Konjunktur und Rezession und Börsenhändler entscheiden nicht erst heute mit, wie es in der Staatskasse aussieht. Und wenn uns die Währungsunion um die Ohren fliegt, weil noch nicht einmal die einfachsten Festlegungen zur Verschuldung der Mitgliedsländer und zum Bail-Out-Verbot eingehalten werden, wird das für den Haushalt des deutschen Staates Konsequenzen haben, welche auch immer. Beim europäischen Rettungsschirm geht es um die Frage, ob man einfach zuschauen kann, wie der Nachbar das eigene Haus anzündet und den Wiederaufbau sich bezahlen lässt, oder ob man vielleicht noch zusätzlich Benzin liefert, damit das Feuer beim „Löschen“ ordentlich lodert. Im Grundgesetz ist dieser Unfug nicht vorgesehen, deshalb werden die Verfassungsrichter heute hoffentlich das machen, was ihre Aufgabe ist: Sie prüfen die Rechtslage. Und wenn sich die Richter täuschen? Dann passiert nichts anderes, als wenn sich Politiker täuschen. Die rechtfertigen sich auch nicht, sondern reden schön. Für unsere ausländischen Kollegen fallen mir viele Argumente ein, warum wir in Deutschland über unsere Zukunft lieber Richter entscheiden lassen als gewählte Politiker. Am besten man schaut sich den Zustand der einzelnen Länder an. Warum sollten da ausgerechnet wir etwas ändern?