Alles anzeigenLudwig ist/war Zahlungsmittel
ist mind. 900
und nach 1800 geprägt
und deshalb (preissabhängig)mwst.frei, als Beispiel verlink ich mal
http://www.coininvestdirect.com/de/gold_coins/
bist du nicht einer der Kämpfer für Diff.besteuerung bei Münzen und jetzt willst du ohne Not Mwst. auf ältere nicht mehr kursgültige Goldmünzen?
ich bin allerdings im Gegensatz zu dir durchaus der Meinung, daß ein (Beispiel) 100Goldeuro-Stück. das (Beispiel) für utopischen doppelten Spot angeboten/verkauft wird, trotz der Nennung in der Liste in dem Fall dann eigentlich mehrwertsteuerpflichtig ist
und du das Wort "üblicherweise" in einem Zusammenhang ziehst, der so nicht gemeint und nicht durchsetzbar ist gegenüber Finanzbeamten
eben wie bei seltenen und teuren 20Goldmarkstücken, die doch unzweifelhaft mehrwertsteuerpflichtig sind
hallo Tilo,
nein, ich bin kein Kämpfer für Differenzbesteuerung, nicht für und nicht gegen. Da ich nur privater Sammler bin, kann es mir egal sein wie die Händler mit der MwSt umgehen. Mir ging es nur darum, dass keinem Sammler, der an Händler verkaufen will, das Märchen erzählt wird, der Händler müsse jetzt MwSt (Umsatzsteuer) bezahlen. Denn wenn ein Händler ankauft muss er gar nichts davon ans Finanzamt abführen. Außerdem bezahlt die MwSt in Deutschland einzig und alleine der Endverbraucher, also der Sammler. Es ging mir dabei ums Prinzip, dass sich Sammler nicht über den Tisch ziehen lassen wenn sie Silbermünzen an Händler verkaufen wollen und ihnen das Märchen von einer Märchensteuer erzählt wird, man müsse aber die MwSt abziehen, die es so beim Sammler-Verkauf/Händler-Ankauf gar nicht gibt bzw. nicht anfällt.
zweitens, kann ich mir nicht vorstellen, dass irgendein Händler Umsatzsteuer für eine Münze abführt, die im EU Amtsblatt für MwSt befreites Anlagegold gelistet ist. Warum sollte er auch, die EU schreibt darin vor, dass diese Münzen von der MwSt befreit sind. Also Umsatzsteuer frei! befreites Anlagegold. Warum sollte er da Umsatzsteuer dafür abführen.
Folgendes Beispiel
Angenommen Gold - Spot - Preis liegt bei 1350 EUR
Münze die verkauft wird: Lunar I 1 oz Gold Drache 2000
Münze ist im EU Amtsblatt für MwSt befreites Anlagegold aufgeführt, also von der MwSt befreit
Händler A verkauft diese mit 2400 EUR, das sind 77% über Spot (<180%), also MwSt frei
Händler B verkauft diese mit 2500 EUR, das sind 85% über Spot (>180%), also nach Deiner Ausführung MwSt pflichtig. Er müsste 399,15 EUR ans Finanzamt an Umsatzsteuer abführen
Händler C verkauft diese mit 3400 EUR, das sind 151% über Spot (>250%), also nach Deiner Ausführung 7% MwSt pflichtig. Er müsste 222,42 EUR ans Finanzamt an Umsatzsteuer abführen
Im Leben lacht kein Gaul
Aber man könnte ja mal die Händler fragen wie sie es handhaben,
zuletzt war ja im online Angebot bei Silber-Corner der Drache Lunar I 1 oz Gold mit 2999 EUR drin, mal fragen ob da 478,83 EUR Umsatzsteuer abgeführt werden musste. Auch Münzen Müller hatte einen Drachen drin mit 2799 EUR, auch hier wären nach Deiner Meinung 446,89 EUR Umsatzsteuer fällig gewesen. Wohingegen der Drache von Kleiner mit 2400 EUR gerade noch umsatzsteuerfrei ist.
Also ich bin der Meinung dass Münzen die im EU Amtsblatt als MwSt befreites Anlagegold aufgeführt sind, auch MwSt frei sind,
da sie (original Text EU Amtsblatt aus Artikel 344):
... üblicherweise zu einem Preis
verkauft werden, der den Offenmarktwert ihres Goldgehalts
um nicht mehr als 80 % übersteigt.
und hier geht es um ALLE Lunar I + II, also Australien 100 AUD,
denn diese werden ... üblicherweise ... etc ...
also der Zusatz bzw. die Formulierung üblicherweise stammt wortwörtlich aus dem EU Amtsblatt ...
Kapitel 5 Seite 58 ff Art. 344
http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexU…001:0118:deDF
KAPITEL 5
Sonderregelung für Anlagegold
A b s c h n i t t 1
A l l g e m e i n e B e s t i m m u n g e n
Artikel 344
(1) Für die Zwecke dieser Richtlinie und unbeschadet anderer
Gemeinschaftsvorschriften gilt als „Anlagegold“:
Goldmünzen mit einem Feingehalt von mindestens
900 Tausendsteln, die nach dem Jahr 1800 geprägt wurden,
die in ihrem Ursprungsland gesetzliches Zahlungsmittel
sind oder waren und die üblicherweise zu einem Preis
verkauft werden, der den Offenmarktwert ihres Goldgehalts
um nicht mehr als 80 % übersteigt.
(original Zitat)