www.rheingold.co - eine alternative Handelsplattform für Edelmetall

  • Ich denke, entscheidend ist die ABSICHT der Gewinnerzielung. Wenn er ohne Provision die Plattform laufen lässt, kann er keine Gewinne erzielen, im Gegenteil, er zahlt ja drauf. Damit sollte ausreichend bewiesen sein, dass er kein Gewerbe betreibt. Frage ist natürlich die Einstufung, wenn man später versucht, durch kleine Gebühren wenigstens die Unkosten rein zu bekommen. Ist für einen Mensch mit klarem Verstand nachvollziehbar, dass dann immer noch kein Gewerbe vorliegt. Nur dann wird die Luft dünner gegenüber den Behörden. Besser das Problem über Spenden lösen, wer was verkauft, spendet mal eine Eurone ;)


    Das ist richtig die ABSICHT ist ein mit entscheidender Punkt. Ich gehen sogar davon aus, dass das Vorhandensein von Gebühren, oder eben wie in meinem Fall, keine Gebühren, nicht als ausreichendes Kriterium für die Klärung der Absicht zur Gewinnerzielung herhalten kann. Ich hoffe ich kann euch diese Woche hierzu updaten. Der Fall ist in Klärung.


    Wenn es vernünftig werden soll, muß man was investieren... wenn man was investieren will, sollte man auch was einnehmen, um die Ausgaben zu decken... dann sind wir im Bereich des gewerblichen... investiert man nichts oder nicht allzuviel, verläuft es im Sande und wird nichts , dann muß man in der Tat nichts befürchten, aber dann wirds eben auch nichts....


    Die anderen Plattformen, die schon ein bißchen weiter sind, sind letztendlich auch da, wo sie sind, weil sie etwas Geld in die Hand genommen haben und in Technik oder Werbung oder sonstwas investiert haben... das geht nur sinnvoll, wenn man auch Einnahmen hat... anfangs war auch hood und muenzauktion.com kostenlos... das geht aber auf Dauer nicht... die sind deshalb so erfolgreich, weil sie z.B. auch in google und anderswo gegen Geld werben...dieses Geld muß ja irgendwoher kommen :)


    Das kann ich alles unterschreiben. Keine kritische Masse ohne Werbung, Marketing und weiterer Technik. Ob bei Werbung ein hinreichender Verdacht auf die Absicht zur Gewinnerzielung vorliegt, auch dies ist in Klärung.



    dort sind nur gewerbliche anbieter trotz geringer gebüren. also ich vermute das es schwer wird dein projekt ins laufen zu bringen.und bei den preisen die sie bereit sind auf ebay zu zahlen sind meißt auch die 9% GEBÜR WIEDER DRINN: :hae:


    Klar, einfach wird das alles nicht. Allerdings darf man auch nicht den Fehler machen anderen hinterherzulaufen. Ich würde nicht im Traum daran denken, ebay, hood, muenzauktion.com, oder gar goldauktion.de nachzubauen. Die sind viel zu gut in dem, was sie da machen.

  • Hallo zusammen,


    hier die vorsichtige Einschätzung meines Anwaltes zum Status meines Projektes:


    • Maßgeblich dürfte im Fall Rheingold die Beantwortung der Frage nach der Gewinnerzielungsabsicht sein
    • da die Plattform tatsächlich vollständig kostenlos ist, dürfte eine Gewinnerzielungsabsicht wohl nicht gegeben sein,
      so dass eine gewerbliche Tätigkeit wahrscheinlich nicht vorliegt.

    Bis hierher ist der Fall eindeutig. Aber:


    • Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Rechtsprechung auch in der Lage ist auf Grund einer Zukunftsprognose, ein Gewerbe zu unterstellen. So nach dem Motto: es ist doch klar, dass du da 10 Tsd User bekommst, deswegen ist es jetzt schon ein Gewerbe.....

    Und um die ganze Sache noch verwirrender zu machen, kann es sogar sein, dass trotz Gebühren und Gewinn, kein Gewerbe vorliegt:


    • allerdings lassen sich aus dem tatsächlich erwirtschafteten Gewinn Rückschlüsse auf die Frage ziehen, ob der erstrebte Gewinn so geringfügig ist, dass nach dem Gesamtbild der Betätigung ein Bagatellfall vorliegt, der den althergebrachten Vorstellungen über Gewerbe nicht entspricht ( Landmann/Rohmer, GewO [font='&quot']Rn.58 )[/font]


    Ich habe dann noch klären lassen, ob die Vermutung einer Gewinnerzielungsabsicht bei Werbung vorliegt. Himtergrund ist, dass ich schon bei einem unserer Foren-Administratoren mal angefragt habe, wie das so mit der Werbung im Forum funktioniert. Hier bekommt mein Anwalt leider erhebliche Kopfschmerzen:


    • Eine Schaltung von Werbung, gleich welcher Art, könnte tatsächlich zu Problemen führen. Wie in Ziffer 1. bereits ausgeführt, beurteilt die Rechtsprechung das Merkmal der Gewinnerzielungsabsicht eher streng. Wenn Sie Werbung schalten, um die Anzahl der User zu erhöhen, könnte darin eine Gewinnerzielungsabsicht gesehen werden..... Schließlich würde man möglicherweise davon ausgehen, dass ein „vernünftig wirtschaftlich denkender Mensch“ nicht auch noch Geld in Werbung für eine Plattform investieren würde, mit der man keine Einnahmen erzielen will.


    Die Folge bei mir ist klar: dann halt eben keine Werbung. Sollte die Rechtsprechung tatsächlich heute noch von einem "vernünftig wirtschaftlichen denkenden Menschen" ausgehen, dann ist das natürlich nicht mehr zeitgemäß. Ich erinnere an die ganze Werbung: Gib Aids keine Chance etc..


    Grüße
    chip

    Citizenfour, der Snowden-Film. Beim Filehoster deines Vertrauens.

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