Gavia - Erfahrungen?

  • Ich hatte vor einigen Wochen bei Gavia Goldunzen im Onlineshop (knapp unter Spot) bestellt. Lieferung? Fehlanzeige! Antwort auf Mails? HAHAHAHA - Guter Scherz.


    Aber: inzwischen habe ich schon 4 Werbesendungen per Post erhalten.
    U.a. für eine Gold-ML 1/4 oz für schlappe 698 Euro! 8o


    Da wäre ich fast schwach geworden... :D :D :D





  • Aus gegebenen Anlass bei mir selbst und zur Info aller weiteren Betroffenen den vorletzten Absatz beachten:



    http://www.mdr.de/ratgeber/2247789.html

  • Zitat

    Original von Rente-mit-67
    Aus gegebenen Anlass bei mir selbst und zur Info aller weiteren Betroffenen den vorletzten Absatz beachten:



    http://www.mdr.de/ratgeber/2247789.html


    Vorsicht, der MDR-Artikel ist (wundert kaum) schlecht recherchiert bzw. formuliert. Ich darf die Sendung zu Hause verwahren, soweit korrekt, sobald ich sie aber nutze, was meines Erachtens der Satzteil "wenn er Ihnen gefällt" suggeriert, kommt ein konkludenter Kaufvertrag zustande.


    Marty

  • .. jo, habe ich auch bekommen.... obwohl nicht bestellt.



    Habe das Paket geöffnet, reingeguckt, dort angerufen und denen mitgeteilt das
    ich das nicht will und sie mir mitteilen sollen wann sie es abholen.


    Daraufhin wurde mir von Gavia eine 'Paketmarke' geschickt, draufgeklebt
    zurück.


    Habe der Dame am Telefon klargemacht, das ich bei Wiederholung schwere
    Geschütze auffahre.... und doch bitte von der Adressliste (warum bin ich da drauf, kenne den Laden gar nicht - bestelltechnisch gesehen) zu nehmen.


    Wurde mir zugesagt. Mal abwarten.............


    Damit für mich erledigt.


    Mann muß sich ja nicht immer gleich AUFREGEN X( UND ÄRGERN X(, NICHT WAHR? :evil: das schadet nur der Gesundheit. Saftladen.

  • Ich kann auch nur sagen FINGER WEG!


    Ich hatte bei Gavia Goldmark über den Webshop bestellt und natürlich per Vorkasse bezahlen müssen.
    Dann passierte erst mal gar nichts. Nach 3 Wochen habe ich dort angerufen und auch Mails geschickt. Außer mündlichen Zusagen passierte nichts.
    Nachdem ich das ganze schriftlich angemahnt hatte, kam nach 2,5 Monaten die Lieferung, ABER: da in der Zwischenzeit der Preis gestiegen war, sollte ich nachzahlen.
    Telefonische Beschwerden brachten wiederum nichts. Wieder schriftlich reklamiert und eine Gutschrift gefordert, die auch ausgeführt wurde.


    Nach einiger Zeit habe ich dann wie Ihr die Blechmünzen (die ich nicht bestellt hatte) bekommen. Am Telefon sagte man mir, dass jeder, der einmal dort bestellt hat und nicht ausdrücklich widersprochen hat, ein Abo-Kunde wird. Ich habe nicht mal die Passage gefunden, wo ich das hätte nachlesen/widersprechen können.


    Alles in allem erscheint mir das ganze äußerst unseriös!!!


    Das tollste war ja in der Vorkasserechnung der Abschnitt: "Sie werden verstehen, dass wir bei Neukunden per Vorkasse liefern. Dies dient dem VERTRAUENSAUFBAU ..."


    NIE WIEDER GAVIA!

  • Habe jetzt eine "Erinnerung" bekommen und ein wenig gegoggelt. Ich glaube, ich halt mich ans Gesetz.


    § 241a BGB
    Unbestellte Leistungen


    (1)
    Durch die Lieferung unbestellter Sachen oder durch die Erbringung
    unbestellter sonstiger Leistungen durch einen Unternehmer an einen
    Verbraucher wird ein Anspruch gegen diesen nicht begründet.



    (2) Gesetzliche Ansprüche sind nicht ausgeschlossen, wenn die
    Leistung nicht für den Empfänger bestimmt war oder in der irrigen
    Vorstellung einer Bestellung erfolgte und der Empfänger dies erkannt
    hat oder bei Anwendung der im Verkehr erforderlichen Sorgfalt hätte
    erkennen können.



    (3) Eine unbestellte Leistung liegt nicht vor, wenn dem
    Verbraucher statt der bestellten eine nach Qualität und Preis
    gleichwertige Leistung angeboten und er darauf hingewiesen wird, dass
    er zur Annahme nicht verpflichtet ist und die Kosten der Rücksendung
    nicht zu tragen hat.



    Ich halt mich da jetzt dran und mach erstmal gar nix :D


    greetz anwir


  • TIPP: Halte dich unbedingt auch hier dran


    Zitat

    (2) Gesetzliche Ansprüche sind nicht ausgeschlossen, wenn die
    Leistung nicht für den Empfänger bestimmt war oder in der irrigen
    Vorstellung einer Bestellung erfolgte und der Empfänger dies erkannt
    hat oder bei Anwendung der im Verkehr erforderlichen Sorgfalt hätte
    erkennen können.


    Deshalb das Zeug zur Seite legen und wenn sie es zurück haben wollen sollen sie für den Abtransport sorgen oder haben sie dir einen Retourschein beigelegt wie es MDM macht?

Schriftgröße:  A A A A A