Alles anzeigenvielen, vielen dank zum link!!!
schon das zweite mal heute, dass ich mit meinen gedanken und überlegungen nicht alleine bin.
sehe ich absolut genauso wie dort argumentiert!
hab ich jetzt nicht verstanden worauf du dich dies bzgl beziehst, was kannst du dir nicht vorstellen?
auch dafür herzlichen dank, der ist mir bisher zumindest nicht bewusst über den weg gelaufen, aber absolut empfehlenswert (hat mir die letzten 2h geraubt
)!
Ich könnte jetzt sehr technisch werden, aber das was dort zur Aktie beschrieben wird, stimmt seit 2003 eins zu eins für das deutsche Recht. Durch die Globalurkunde, die bei der Clearstream AG in Luxemburg hinterlegt wird, ist der „juristische“ Wertpapierbegriff obsolet geworden. Das Recht aus dem Papier folgt nicht mehr dem Recht am Papier, weil es das Papier nicht mehr gibt. Es gibt nur noch mehrfach gestufte Besitzmittlingskonstitue zwischen Kunde und depotführender Bank, Bank und Depotbank, Depotbank und Wertpapiersammelverwahrstelle. Diese Verhältnisse werden auch nicht in Echtzeit aktualisert, sondern nur die Summen per 24:00/00:00 Uhr aktualisiert. Von 00:01 bis 23:59 ist rechtsfreier Raum. Wer um 00:03 kauft und um 16:32 Uhr verkauft war technisch gesehen nie Aktionär.
Hoffe, das war noch verständlich
Fazit: Der Mann hat 100 % Recht
greetz anwir