In den letzten 20 Jahren wurden die Aktienurkunden sukzessive abgeschafft. Es begann mit der Schaffung der sog. Globalurkunde, also einer einzigen Urkunde für alle Aktien einer AG. Damit wurde der grundsätzliche Anspruch des Aktionärs auf Verbriefung und entgegen der Behauptung der damaligen Bundesjustizministerin die Aktie als Wertpapier im juristischen Sinne abgeschafft. Bis dato galt
Das Recht aus dem Papier folgt dem Recht am Papier
Wenn niemand mehr ein Eigentumsrecht am Papier haben kann, da es nur noch ein einziges Papier gibt, das dem Aktionär nur über ein mehrstufiges sog. Besitzmittlungskonstitut (Die Girosammleverwahrstelle hat die Globalurkunde in unmittelbarem Besitz und vermittelt den Depotbanken den mittelbaren Besitz 1. Stufe. Die Depotbanken vermitteln den Geschäftsbanken den mittelbaren Besitz 2. Stufe. Die Geschäftsbank vermittelt ihrem Kunden den mittelbaren Besitz 3. Stufe) den Mitbesitz an der Globalurkunde vermittelt, aber eben kein Eigentum mehr, ist die Aktie ungeachtet der umgangssprachlichen Bezeichnung kein Wertpapier mehr im juristischen Sinne.
Dieses sog. Besitzmittlungskonstitut über Geschäftsbank, Depotbank, Girosammelverwahrstelle birgt mehere Probleme. So werden Aktien während der Handelszeiten mehrfach gehandelt und wechseln ihren „Eigentümer“. Die Handelsbank meldet aber nachts 24:00 Uhr nur den Endstand aller Aktien in all ihren Kundendepots an die Depotbank, die wiederum eine Sammelmeldung an die Girosammelverwahrstelle abgibt.
Diese dem Computerhandel geschuldete rechtliche Verkürzung des tatsächlichen Sachverhalts birgt eine Menge Probleme, die jetzt hier zu weit führen.
Der Aktienbesitz ist schon seit beinahe 20 Jahren ein rein virtuelles Konstrukt und hat mit den Aktien mit Dividendencoupons zum Abschneiden unserer Väter nichts mehr zu tun
greetz anwir