Mit welchen Folgen muss der Reisende rechnen, der falsche oder keine Angaben zu seinem mitgeführten Bargeld (dazu zählen auch: macht?
Zitat aus dem "Merkblatt zu Bargeldkontrollen": In besonders schweren Fällen, z.B. bei einem Verbergen des Bargelds am Körper, in der Kleidung oder im Fahrzeug, kann ein Bußgeld verhängt werden, das bis zu 100 % des mitgeführten Geldes beträgt.
http://www.zoll.de/e0_download…att_bargeldkontrollen.pdf
http://www.zoll.de/c0_reise_un…bargeldverkehr/index.html
Eine besonders tolle Idee: Der Zoll kontrolliert nicht nur an den Grenzen, sondern auch im Inland.:
http://www.zoll.de/d0_zoll_im_einsatz/d0_mkg/index.html
Na dann: Gute Reise.