Bankenpleite und Bankschließfach - verträgt sich das ?

  • Der Inhalt des Schließfachs gehört ausschließlich dem Kunden. Die Bank stellt ja nur den sicheren Lagerplatz gegen Gebühr zur Verfügung. Wenn Du in einer Mietwohnung wohnst und Dein Vermieter muss die Finger heben, kann ja der Gerichtsvollzieher auch nicht in Deine Wohnung kommen und Deine Sachen pfänden. So wurde mir das auf jeden Fall bei der Eröffnung meines Bankschließfachs (Deutsche Bank) von dem Kundenberater erklärt. =)

  • wenn die bank kriminell wird und die schließfächer konfisziert dann ist die lage schon so kritisch dass man wenn man das EM zu hause hätte mit dem mob rechnen müsste der plündernd durch die straßen zieht und alles mit nimmt was er greifen kann. ob hier oder da wäre dann wohl auch egal. dann sollte man lieber vorher woanders hin ziehen (wenn es woanders besser ist).

  • Zitat

    Original von HIghtekki
    daher sagte ich ja: wenn sie kriminell wird (oder der staat wird es). man kann dann sicher gern mal versuchen ihn zu verklagen...wäre interessant ob man recht bekommt.


    Die Klage dürfte man wohl gewinnen, ob man allerdings den Inhalt wiedersieht ist eine andere Sache...


    siehe Heros.

  • Wie schon richtig erwähnt, der Inhalt war nie Eigentum der Bank nur das Schließfach. Damit gehört der Inhalt auch nicht zur Konkursmasse des Unternehmens.


    Sollte jedoch - auf welchem Weg auch immer - etwas aus dem Schließfach entwendet oder zerstört werden, greift die Versicherung (Frage: welche Schadensfälle sind versichert und welche nicht!) der Bank bzw. die Zusatzversicherung die man bei Anmietung des Schließfaches abgeschlossen hat. Generell gilt bei Versicherungen, immer auf die maximale Deckungssumme achten!


    Ich würde auch empfehlen ein Inventar zu führen über den Inhalt - bei Kunstgegenständen / Sammelobjekten sollte man auch eine Expertise vorweisen können.


    Gruß
    Panda

  • Eigentum: ist schon alles gesagt. Dein Auto wird auch nicht konfisziert, wenn der Gerichtsvollzieher ein Geschäft besucht, wo Du gerade einkaufst und das Auto auf dem Hof geparkt hast.


    Versicherung: die Schliessfächer sind in der Regel nicht oder nur trivial versichert, die Bank haftet aber für Fahrlässigkeit oder Straftaten ihrer Angestellten.


    Aber meines Wissens hat es in der BRD seit Bestehen genau einen Fall von Einbruch in Kundenschliessfächern gegeben.

  • Zitat

    Original von juergenlangen
    ...Aber meines Wissens hat es in der BRD seit Bestehen genau einen Fall von Einbruch in Kundenschliessfächern gegeben.


    Einbruch vielleicht, aber es gibt noch andere Umstände...
    z.B. bei der Flut in Sachsen, kam es bei mind. zwei Banken dazu, daß dort die kompletten Räume mit den Schließfächern geflutet wurden, die waren halt im Keller untergebracht. Da kamst Du als Kunde etliche Tage (auch nach Rückgang der Flut) nicht ran (mußte erst der Schlam raus..). Wasser kann den EMs natürlich nichts, aber alle Papiere waren verloren.
    Nebenbei: Die eine Bank hatte auch ihr Archiv im Keller, das meiste war verloren. Etliche Ordner haben die Angestellten noch versucht zu retten, indem sie die Blätter einzeln auf Wäscheleinen im Hof aufgehangen haben....
    OK, die Flut war schon einzigartig, aber so etwas kann überall vorkommen. Da muß nicht mal ein Fluß in der Nähe sein.
    Wo sind Eure Schließfächer, auch im Keller?

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