Problem mit Ebay... bräuchte Hilfe

  • Hallöchen...


    Ich hab mir vor einiger Zeit einen 50g Goldbarren bei Ebay ersteigert und diesen noch immer nicht bekommen. Da ich bisher mit dem GEsetz/Recht etc. zum Glück noch nicht viel zu tun hatte, kenne ich mich jetzt da leider auch nicht sooo 100%ig gut aus...


    Am besten ich Schildere euch mal den genauen Ablauf bisher.



    Mitte Dezember 2006 ersteigerte ich einen 50g Goldbarren von einem privaten Verkäufer (330 Positive bewertungen).
    2 Tage später habe ich das Geld überwiesen und dann begann die warterei...


    Nach mehreren Mails und Anfragen meldete ich den Vorfall 3 Wochen nach Auktionsende (und bezahlung) an Ebay.
    Kurze Zeit später antwortete auch dann endlich der Verkäufer. Er meinte er wäre mit der Familie in Urlaub gewesen und würde die Ware umgehend verschicken. Anfangs machte ich mir darüber keine GEdanken... war schließlich froh das er sich endlich gemeldet hat, wobei es mir doch schon komisch und seltsam vorkam... 3 Wochen Urlaub ?


    Naja.. jedenfalls passierte erstmal wieder nichts... nach nochmaligen Anfragen schickte ich dem Verkäufer dann per Einschreiben einen Brief in dem ich Ihme ine Frist auf Erfüllung des Kaufvertrages zum 29.1 setze.


    Kurze Zeit später gab es dann von Ihm Post... --> Gold war der Inhalt. Allerdings kein 50g-Barren sondern ein 1g-Barren !!!!
    Also nochmals einen Brief per Einschreiben in dem stand das ich seine Post im Beisein von 2 weiteren Personen geöffnet habe die bestätigen können das es sich um einen 1g-Barren handelte und er garnicht erst versuchen braucht zu behaupten er hätte einen 50g-Barren verschickt.


    Es kam dann die Antwort das er sich leider nicht schneller melden konnte da er ländlich wohne (die 330 anderen positiv abgelaufenen Auktionen machen diese Aussage ebenfalls komisch...) zudem habe seine Frau die päckchen fertig gemacht und es könne ja sein das sie was vertausch habe....


    Ich habe mir dann mal seine anderen Auktionen angeschaut und tatsächlich: Er hat auch einen 1g-Barren verkauft.. und laut Bild ist es wirklich der, den ich bekommen habe... sollte aber nicht mein Problem sein, denn ER, der Verkäufer muss sich drum kümmern.


    Jedenfalls ließ er die von mir gesetzte Frist verstreichen und ich ging dann auch gleich 2 Tage nach dem Fristtermin (hätte ja sein können das er das Geld doch noch überweist) zur Polizei und erstattete Anzeige wegen Betruges.


    Nun dauerte die Sache bei der Polizei wie man weiß recht lange und erst vor einer Woche bekam ich Post von der Staatsanwaltschaft Verden in dem gefragt wurde ob in dem Ermittlungsverfahren wegen Betrugen das Geld von dem VErkäufer bereits zurücküberwiesen wurde. --> Also nochmals einen Brief schreiben in dem Stand: "NEIN" und noch ein paar Zusätze wie die Sache mit den ganzen Ausreden und das er nun ersteinmal den Verlauf der Ermittlung abwarten wolle.




    Soviel zum bisherigen Verlauf. Ich warte nun seit ca. 4 Monaten auf meinen Barren... bzw. darauf das ich mein Geld zurückbekomme.



    Nun meine Frage: Was soll ich jetzt tun ?


    Soll ich ihm einen Mahnbescheid zuschicken lassen ? Wenn ja: Was kann ich dort alles in "Rechnung" stellen ?
    Kann ich nicht auch Schadensersatz fordern indem ich mir jetzt auf der Bank einen 50g-Barren für 830€ kaufe und ihm den Betrag in Rechnung stelle ?


    Was soll ich machen ? :(

  • Erstmal solltest du uns den Namen des Schlingels mitteilen, damit wir gewarnt sind.
    Dann gucken ob bei ihm was zu holen ist. Also Anfrage beim zuständigen Amtsgericht seines Wohnorts.
    Hat er die EV noch nicht abgegeben....dann kannst du das volle Programm ablaufen lassen.
    In Verzug setzen (wichtig!) und dann die Sache einem guten Anwalt übergeben....


    Sanfte Grüße
    Der Misanthrop

  • Hallo Untoter,


    Ach, bei sowas kommt richtig Laune auf, was? Ich hatte einen ähnlich unerfreulichen Vorfall mit einem gewerblichen Verkäufer. Nachdem ich ihm aber ein Fax mit der nachdrücklichen Bitte, das Geld (es war nicht viel, mir ging's aber ums Prinzip) innerhalb einer Frist von x Tagen zurückzuüberweisen geschickt hatte, tat er dies auch. Das war allerdings noch alles innerhalb der gesetzlichen Rücktrittsfrist, bei dir zieht sich das ja schon über Monate ...


    Privaten Verkäufern beizukommen, scheint generell schwieriger zu sein, weil du da weniger "Drohmöglichkeiten" hast, wie z.B. Handelskammer oder ähnliches - da backt so einer sich natürlich ein Ei drauf.


    Was du, abgesehen vom Rechtsweg (Anzeige, Anwalt usw), noch versuchen könntest, ist, mit anderen unzufriedenen Ebay-Kunden Kontakt aufzunehmen, die bereits geklagt haben und anzufragen, wie es denen ergangen ist. Wenn du in der Bewertungsliste schaust, findest du dort einen solchen, der am 06.12.2005 einen entsprechenden negativen Kommentar reingesetzt hat. Ein anderer am 18.11.2005. Vielleicht kann einer von ihnen dir die ein oder andere nützliche Information geben, wie der Verkäufer so drauf ist, was gezogen hat und was nicht. Es kann nie schaden, möglichst viel über seinen "Gegner" zu wissen. Und alles gut aufheben, was mit dem Fall zu tun hat: Notizen zu Telefonaten, E-mails, Kopien von Briefen usw.


    Gruß,
    MS

  • ok, ich werd mal schauen ob ich was von den beiden anderen Handelspartner rausfinden kann.


    Also meine Idee wäre gewesen die Tage mal zum Amtsgericht zu gehen und dem einen Mahnbescheid zukommen zu lassen.
    Soviel Zeit wie der sich bisher immer gelassen hat wird er sicherlich die 2 Wochen Widerrufsfrist verstreichen lassen (Dann hätte ich ja eigentlich schon gewonnen). Sollte er jedoch Widerspruch einlegen gehts glaub ich sofort zum Gericht :( (worauf ich ehrlichgesagt keine Lust hätte... bin mir zwar recht sicher das ich dort "gewinnen" würde, aber der ganze Stres geht mir einfach nicht ab) :(

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