Verkäufer Bodenseepowershop

  • wenn man bei Ebay erst mal die 'Unstimmigkeit' erklären gewählt hat.


    Aber warten wir einmal ab, Herr MM scheint ja trotz Anzeige und trotz großer
    Versprechen auf diese Seite nicht auf Anfragen bezüglich des 'wie' einzugehen.


    Sollte ich bis nächste Woche weder die Ware vollständig noch mein Geld zurückhaben.... schalte ich die nächste Stufe.....


    Werde dann mal die lokale Presse 'aktivieren'.


    Es ist ja so schön in einer Demokratie mit klarer Rechtsordnung zu leben :)


    Ach ja,


    §§242, 249 , §§284, 286, 287, 288 ff. BGB sollte Herr MM sich mal ansehen...


    ( PS: WIe gesagt: keine Rechtsberatung!)

  • Was sollten wartende Käufer bei eBay tun?


    Bereits 10 Tage nach Angebotsende kann man über eBay eine Mahnung wegen eines nicht erhaltenen Artikels verschicken. Dazu gibt es ein extra Formular, welches man ausdrücklich nutzen sollte:


    http://pages.ebay.de/help/tp/inr-snad-process.html



    Wenn der Verkäufer trotz vorausgegangener Mahnung nicht liefert, kann man 30 Tage nach dem Kauf ein Käuferschutz-Antrag stellen. Dann gibt es in der Regel 175 Euro anteiligen Schadenersatz durch eBay:


    http://pages.ebay.de/help/tp/esppp-process.html


    Es müssen die von eBay vorgeschriebenen Formalitäten und Fristen beachtet werden. Der Zeitraum für das Verschicken der vorgeschriebenen Mahnung beträgt maximal 60 Tage nach dem Kauf. Für den Käuferschutzantrag hat man dann maximal weitere 30 Tage Zeit.



    175 Euro anteiliger Ersatz klingt bei vielleicht 4.000 Euro Forderungssumme erst einmal wenig. Aber das Geld kann man lohnend für einen Mahnbescheid oder für einen Anwaltsbesuch einsetzen. Eine tituliert Forderung gegen M. M. wird man ja noch nach Jahren vollstrecken lassen können. Gute Hinweise zum gerichtlichen Mahnverfahren finden sich auf der Website von "internetrecht-rostock.de:


    http://www.internetrecht-rosto…kasse-keine-lieferung.htm



    Sinnvoll kann auch die Mitgliedschaft in dem folgenden eBay-Club betroffenener Kunden sein. Sie ist mit keinerlei Verpflichtungen verbunden. Die Diskussionen in dem "privaten" Club sind nur den Mitgliedern zugänglich:


    http://groups.ebay.de/forum.jspa?forumID=17000004850



    Die Abgabe einer Bewertung für den Account "bodenseepowershop" spielt keine so große Rolle mehr. Es ist ja kaum noch damit zu rechnen, daß Herr M. unter diesem Account noch einmal aktiv wird. Solange der Account noch offen ist, kann man natürlich weiterhin bewerten.

  • @ bubu.m


    Wie oft hast Du persönlich denn den Käuferschutz - Antrag bei eBay gestellt und wirklich Geld erhalten ?


    Ich zweimal, hat aber mit bodenseepowershop nichts zu tun gehabt ... ich möchte hier ja immer nur über Fakten sprechen ..., und zweimal hat dieser Käuferschutz nicht gegriffen !


    Wie war es bei Dir ???


    Mit freundlichem Gruß


    art.lover

  • Wer sich wegen "bodenseepowershop an die Presse wendet, kann auf die folgende Veröffentlichung der Verbraucher-Website "falle-internet.de" verwiesen. Da wurde einiges zu dem Fall als Presse-Info zusammengestellt:


    http://www.falle-internet.de/de/html/pr_goldvk.php


    Im Goldseiten-Forum und dem eBay-Sicherheitsforum finden sich zwar noch weit mehr Informationen, allerdings sind mehrere 100 teils auch etwas chaotische Postings, für einen Journalisten zu viel. Zumindest, wenn er in das Thema einsteigen will.


    Neben Basisinfos interessieren sich Presse-Leute fast immer auch für die konkrete Geschichte einzelner Geschädigter. Das sollte man ihnen anbieten.

  • @ bubu.m


    Wer bist Du denn nun .......


    Geschädigter und Wartender .... auf Ware oder Geld ?


    eBay - Profi ... der den Käuferschutz - Antrag gestellt hat und sein Geld zurückbekommen hat .... in welchen Fällen auch immer ?


    Oder 3. .... jemand der im Auftrag von einem Unternehmen hier postet ?


    Danke für eine ehrliche Antwort !


    MfG. art.lover

  • art.lover


    Ich schreibe seit über 5 Jahren zu Risiko- und Schadensfällen bei eBay. Käuferschutz habe ich noch nicht beantragen müssen.


    Nach meiner Erfahrung und nach der Erfahrungen aus den eBay-Foren wird in aller Regel von eBay gezahlt. Voraussetzung ist aber die genaue Beachtung der einzelnen Schritte und der Fristen.


    (Eine Diskussion über eventuelle Alt-Probleme bei eBay solten wir in diesem wichtigen Thread aber nicht weiter führen.)

  • @ bubu.m


    Ich finde das was Sie hier so allgemein gepostet haben .... interessant ...


    Ob sie wirklich von der Presse sind, Ihre Aussage von 21:34 Uhr, lasse ich gerade überprüfen .... sorry, aber es gibt viele Menschen die versuchen Unruhe zu verbreiten um Schaden von Bekannten .... oder Freunden .... oder Familienangehörigen .... oder Ihrem Brötchengeber abzuwenden !


    Im Übrigen kenne ich mich bestens mit den eBay - Geflogenheiten, den einzelnen Grundsätzen, Schritten und Fristen in Sonderfällen sehr gut aus, ... nach 5 Jahren als Käufer und Verkäufer !


    MfG. art.lover

  • [quote]Original von art.lover
    .... sorry, aber es gibt viele Menschen die versuchen Unruhe zu verbreiten um Schaden von Bekannten .... oder Freunden .... oder Familienangehörigen .... oder Ihrem Brötchengeber abzuwenden !



    @art lover
    Ihren oben zitierten "Beitrag" finde ich persönlich, völlig daneben!


    bubu.m hat hier und auch an anderer Stelle so viele höchstkarätige Beiträge abgeliefert. Er ist, neben einigen anderen, die eigentlich nicht viel mehr als chatten, eine echte Bereicherung.
    Meine absolute Hochachtung (für bubu.m) und vielen Dank in aller Öffentlichkeit dafür!

  • einen Anbieter auf Seriosität zu überprüfen oder gar darum einem Betrüger das Handwerk zu legen, ist es in der Regel wenig zielführend, wenn sich die "Geschädigten" oder "Beobachter" untereinander zerfleischen.
    Dieser Thread sollte der Aufklärung des Sachverhaltes dienen. Wer Nebenkriegsschauplätze eröffnen möchte, mag dies in einem neuen Thread machen oder per email austauschen


    Dieser Beitrag trägt meine volle Unterstützung. Gruß Twinson

  • Meiner Meinung nach müßten die Käufer mehr Verantwortung für ihr Handeln an den Tag legen.
    Würde man dem "mündigen Verbraucher" nicht bei jeder sich bietenden Gelegenheit "Zucker in den Arsch blasen" und ihn so sukzessive zum "Schlachtkalb" für clevere (...und von mir aus auch kriminelle) Online-Anbieter heranzüchten, dann wäre vieles einfacher.


    Ich denke da insbesondere an den Spruch:
    "Erst die Ware, dann das Geld"
    Diese Weisheit hatte bis eBay´s Eintritt in die bunte Onlinewelt Gültigkeit.
    Verantwortung für sein Handeln auf eBay abzuwälzen ist der falsche Weg. Schließlich ist es in erster Linie die Gier nach dem ultimativen Schnäppchen, die die Käufer in die Hände der unseriösen Anbieter lockt.
    eBay stellt in der Tat nur die Plattform und kassiert Geld dafür.
    Für den weiteren Verlauf sind die Vertragspartner verantwortlich.


    Wenn ein Käufer betrogen wurde, ist das zwar "unfein".....aber mich tangiert das nur seitlich und ich kugel mich vor Schadenfreude ob soviel Blödheit.
    Es gibt ganz einfache und glasklare Regeln an die man sich halten sollte, die einen Betrug oder Betrugsversuch unmöglich machen bzw. erheblich erschweren.
    Der Käufer muss sie nur anwenden.


    "Gebt dem Verbraucher endlich die eigene Verantwortung zurück!"



    Sanfte Grüße
    Der Misanthrop
    PS....Man bekommt auf dieser Welt nix geschenkt.....und wenn doch sollte man besonders gut aufpassen :D


    In eigener Sache:
    Davon abgesehen hab ich bei eBay auch schon mehrfach "ins Klo gegriffen"........ich nehms aber sportlich und nutze meine bescheidenen Möglichkeiten, um die entsprechenden Verkäufer zu bekehren und auf den rechten Weg zu bringen.
    Oft gelingt es mir, sehr selten stoße ich an meine Grenzen.


    "Manchmal verliert man und manchmal gewinnen die Anderen".....wie viel Weisheit steckt doch in dieser Aussage :D

  • lassen Sie mich als Betroffenen ihnen sagen: ...schön das meine 'Blödheit und Gier' Sie zum 'kugeln' bringt.


    Wenigstens stehen Sie zu Ihrer Schadenfreude.


    Das macht es dennoch nicht spaßiger.


    Das Sie wenigstens eingestehen auch schon 'auf die Nase' gefallen zu sein
    bringt mich nicht zum lachen, sehe ich da doch eher denn Bedarf das bei Ebay grundsätzlich ein Problem besteht.


    Was mann da tun kann? DAS ist das Thema hier.


    Ich jedenfalls gehe den eingeschlagenen Weg konsequent. Herr MM wird vor mir solange keinen Frieden finden bis die Restware oder der entsprechende Geldbetrag in meinen Händen ist.


    Das ich dabei aber auf dem Boden der Rechtssprechung bleibe ist klar.
    Grauzonen will ich erst gar nicht betreten.


    Natürlich wäre es schön wenn Herr MM zeitnah handelt, aber seit 3 Tagen keine Antwort auf Mails...... Hatte er nicht gesagt er ist 'jederzeit für seine Kunden' zu erreichen'. Ach ja... er meinte wohl nicht Gläubiger....

  • Guardian of Time
    Sämtliche größeren Probleme ließen sich dadurch lösen das
    zuerst die Ware.....und dann das Geld fließt.


    Wer mal 5 Minuten in Ruhe darüber nachdenkt erkennt die Vorteile.
    Sicher gibt es dann ein paar kriminelle Käufer :D
    ...aber Schäden in Mio. Höhe oder solche Goldangebote kommen dann nicht mehr, bzw. nicht mehr in dieser Form vor.
    Der Käufer ist das Volk!


    Was wären die Nachteile bei meinem Vorschlag?
    Ich höre?


    Wieso zum Teufel bastelt man weiter an einem Problem rum, anstatt den einfachen Weg zu gehen?


    Sanfte Grüße
    Der Misanthrop
    PS.....das mit dem kugeln solltest du nicht wörtlich nehmen...manchmal kringel ich mich auch :D
    PPS....und das mit dem "auf dem Boden der Rechtssprechung bleiben" halte ich für eine verlogene Phrase...am liebsten würdest du dem Kerl den Hals rumdrehen. Also steh dazu.
    PPPS.....Ich bleibe bevorzugt in der legalen Grauzone der Rechtssprechung und bin froh das meine Anwältin Zerberus in nichts nachsteht, was die Schuldnerverfolgung angeht. Schluss ist erst nach Abgabe der EV......
    Grau ist also nix verwerfliches, höchstens für Puristen :D

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