• Wieder einmal der Beweis für den real existierenden Sozialismus.


    Wenn jetzt noch alle normalen Arbeitnehmer und Arbeitslosen statt einer Teilkasko mit SB eine Vollkasko ohne SB fordern, ist der Weg für den Turbosozialismus geebnet.


    Mißwirtschaft und persönliches Versagen wird besonders belohnt.
    So habe ich mir Sozialismus immer vorgestellt.
    Mir war bloß noch nicht bewußt, bereits darin zu leben.


    http://www.zeit.de/2007/51/IKB


    ALEXIS

  • Finde ich auch, Alex.


    "Interessierte Kreise", von den Wohllebens und Bergmännern hier im Forum bis hin zu den Becks im Staatsapparat, wollen uns ja immer weismachen, daß das Turbokapitalismus ist, wenn die korrupten Vorstände zuviel verdienen, und verheißen uns den Sozialismus als Lösung.


    In der Tat ist das was herrscht, nämlich die Pervertierung jedweden Leistungs- und Verantwortungsprinzips, ja bereits der real existierende Sozialismus.


    Ist Dir das erst seit heute bewußt ?( :D


    Gruß Milly

  • Vollkasko suggeriert Sorglosigkeit und real nicht vorhandene Sicherheit.
    Natürlich ist jeder auch noch so ab-normale Zustand eine Zeitlang aufrechtzuerhalten - aber eben nur eine Zeit lang.


    Die Vollkakso-Versicherung der Notenbanken gegenüber den Geschäftsbanken (wir lassen keine untergehen) ist ebenso ein Spuk der Geschichte wie die Vollkaskosuggestion des "real existierenden Sozialismus" des Ostblocks.


    Naturgesetzlichkeiten lassen sich auf Dauer nicht überwinden.


    Gruß
    Eulenspiegel

  • mesodor,


    ich habe mich nicht geirrt,Du hast es nur ausführlicher,und richtig beschrieben.Bis auf einen kleinen Denkfehler.Zur Tilgung einer Grundschuld,reicht es völlig,die Löschungsbewilligung der Bank in " Sicherer " Verwahrung zu haben.


    Wenn die Schulden des Staates,des Landes,der einzelnen Bezirke,und die der Komunen,eines Tages,durch eine Art " Bodenreform " umgelegt werden sollten,dann hätte ich ganz gern schon was drin stehen :D


    War doch alles schon mal da?? Jurististische Personengesellschaften,mit ihren niederigen Kapitalanteilen,werden da sicherlich anders behandelt ;)


    Immobil,aber so flexibel wie nur irgent möglich ;)




    Milly,


    Ich muss die Fraktion um Bergmann und Co. mal in Schutz nehmen,soweit liegen wir da ,ich Du,und die Bergmannfraktion,garnicht aus einander,wir legen es nur unterschiedlich aus.Wenn die heinzelmänner dann noch provoziert werden,dann sind sie sogar zu Spitzenleistungen möglich.


    Bergmann hat z.B. so ein Posting,zum Mindestlohn verfasst,wo er dies anhand des Beispiels Chile,sehr aufschlussreich darstellt.


    gruss


    kalle

  • Doch, doch, Kalle.


    Sozialismus ist per se immer Bonzokratie, und IKB mit astronomischen Ruhestandsgeldern bis in die dritte Erbengeneration :P ist auch Bonzokratie.


    Leider hat es die Sozialistenfraktion hier nie vermittelt, wie sie in "ihrem" System der Ausbreitung einer Bonzenclique vorbeugen wollen. Ich weiß, da war ein Posting bzgl. der Unterschiede von Venezuela und Chile. Aber letztlich ist doch egal, ob die Bonzenschichten aus der Familientradition kommen wie in Chile oder aber sich aus dem Arbeitervolk rekrutieren durch "hervorragende Linientreue" während Schule und Studium, wie in der DDR oder hierzulande die Schröders & Co.


    Alexis, mache auch grade Steuersachen, auf mich kommt schätzungsweise ein halbes Kilo Gold an Nachzahlung zu :( Reicht für 1 Woche Pension für einen führenden IKB-Pleitier X(


    Gruß Milly

  • Zitat

    Original von ALEXIS
    Mißwirtschaft und persönliches Versagen wird besonders belohnt.
    So habe ich mir Sozialismus immer vorgestellt.
    Mir war bloß noch nicht bewußt, bereits darin zu leben.


    http://www.zeit.de/2007/51/IKB


    ALEXIS


    Über den Zeit-Artikel hier ein interessanter Faden: http://www.dasgelbeforum.net/forum_entry.php?id=2472


    v.a. das hier (alles FALSCH laut dottore): http://www.dasgelbeforum.net/forum_entry.php?id=2484

  • Zitat

    Original von mesodor39


    [
    Der Trick dabei: Die Banken "vergessen" einfach, ihren Rechtsfolgern rechtsverbindlich aufzuerlegen, daß sie die Grundschuld lediglich als Darlehnssicherheit verwenden und nicht gesondert verwerten / verkaufen dürfen. Und selbst wenn sie es nicht "vergessen", sondern dem Verkäufer auferlegen, die Sicherheiten nur bis zur Höhe des aus dem Darlehns resultierenden Anspruches zu verwenden, braucht sich der Erwerber daran nich tzu halten (!). Oder er verkauft einfach weiter. Natürlich dann ohne Auflagen. Und an jemanden ohne Banklizenz.


    Auch wenn die Bank (theoretisch) nur die Grundschulden (geht bei abbezahlten Krediten nicht anders) verkaufen würde, könnte der Käufer formal "legal" vollstrecken. Und zwar solange, bis ein Gericht diese Praxis als Illegal / betrügerisch bewertet hat. Das Opfer kann sich dann gegen seine Bank wenden und Schadensersatz verlangen (wenn da noch was zu holen ist). Das Objekt aber ist, sofern die Mittel zur Auslösung fehlen, dann weg.


    Hallo Mesodor,


    vom Bauchgefühl teile ich deine Meinung, aber wie könnte sowas denn dann ablaufen?


    Annahme:


    - ich habe eine Grundschuld von 100000 euro
    - der Kredit ist vollständig abbezahlt
    - die Grundschuld aber nicht gelöscht


    - die Bank verkauft die Grundschuld weiter??
    - was kann der Käufer damit machen??
    - wie oder was kann er vollstrecken, ich habe doch keine Schulden bei ihm??


    Grüße


    Goldamsel

  • Noch ein Gedanke zum Beitrag von mesodor:


    Zur Bestellung einer Grundschuld sollte eine Zweckerklärung abgeschlossen werden.
    In aller Regel wird diese bereits durch die Bank "mit untergeschoben".
    Normalerweise ist der Vertragsinhalt relativ frei vereinbar.


    Auf gar keinem Fall sollte darin eine Haftung für zukünftige Dritte übernommen werden.


    Wer bereits solche Zweckerklärungen hat, sollte sich diese auf genannten Sachverhalt durchlesen.
    Hat man einen guten Stand bei der finanzierenden Bank - verhandeln und Passus ersatzlos streichen lassen.


    Vor Neuabschluß einer Zweckerklärung - z.B. von einem Notar prüfen lassen.



    Ansonsten gilt, keine Schulden, mehr Freiheit = mehr Lebensqualität! :P


    Die Banken kämpfen aktuell wieder viel aggressiver um Neuschuldner.
    Ursachen sind hinreichend bekannt.
    Basel II hat die potentielle Opferzahl nur begrenzt.


    ALEXIS


  • Zu jeder Grundschuld exestiert ein sogenannter Grundschuldbrief.
    (Ähnlich wie zu jedem Auto ein KFZ-Brief.)
    Hast Du Deine Schulden abbezahlt, so hast Du anspruch darauf, daß Dir die Bank diesen Grundschuldbrief aushändigt.


    In diesem Brief steht z.B. Haus Nr.xxx Flurstück xxx wird im Heft xxx eine Grundschuld zu Gunsten der Sparkasse in höhe von xxx € eingetragen.
    Diesen kannst Du aber auch einer anderen Bank die günstigere Kedite hat aushändigen, solltes Du mal Geld brauchen.
    Die Neue Bank, setzt sich dann mit der Begüstigten Bank in Verbindung zwecks abtretung der Forderungen.
    Hat also auf Dich keinen Einfluß, ist aber im Prinzip schon das selbe wie der Verkauf von Grundschulden.
    Dies wird übrigens gerne zwischen Banken und deren Bausparkassen so gehandhabt.


    Im übrigen, bist Du schuldenfrei, kannst Du den Grundschuldbrief einfordern und die Bank muß diesen Rausrücken.
    Allerdings, behandle den Brief wie Bargeld.
    Wird er vom Hund gefressen oder von einem Feuer zerstört, muss eine öffentliche Bekantmachung erfolgen- und die kostet.


    Edit:
    wenn Du keine Grudschuld mehr eingetragen haben möchtest (was eigendlich blödsinnig ist) so kanst Du mit dem Grundschuldbrief einen Notartermin vereinbaren und diese löschen lassen- was Geld kostet.


    Ich habe 5 Grundschuldbriefe von verschiedenen Banken.
    So kann ich immer zur günstigsten Bank, wenn ich mal was brauche und habe den passenden Brief.
    Und da ich keine Schulden habe, liegen die gut verwahrt bis in alle Ewigkeit.
    Amen

    Lieber der Rattenfänger von Hameln, als Maustreiber von Microsoft.

    Einmal editiert, zuletzt von zoppo ()

  • mesodor39


    Jetzt bin ich aber auch ganz schoen verunsichert. :(
    Ich habe auch noch 2 eingetragene Grundschulden, die Loeschungsbewilligungen und Grundschuldbriefe liegen bei mir im Safe. :]
    Somit duerften diese doch nicht mehr veraeuserbar sein ?(
    Kann mich bitte mal jemand aufklaeren.
    Ich moechte wenn es geht die Grundschulden aus privaten Gruenden nicht loeschen lassen :D


    Gruß GF

  • Zitat

    Original von Goldfuechsle
    Ich habe auch noch 2 eingetragene Grundschulden, die Loeschungsbewilligungen und Grundschuldbriefe liegen bei mir im Safe. :]
    Somit duerften diese doch nicht mehr veraeuserbar sein ?
    Gruß GF


    Hallo Goldfuechsle,


    da bist du m.M. nach auf der sicheren Seite.


    Bei Grundschulden muss man BUCHgrundschulden und BRIEFgrundschulden unterscheiden. Außerdem muss man unterscheiden, ob das Darlehen abgezahlt ist oder noch besteht.


    Bei abgezahlten Darlehen gilt:


    BRIEFgrundschulden: Derjenige, der den Grundschuldbrief hat, ist in einer "starken" Position. Das bist in dem Fall du. Dazu liegen dir die Löschungsbewilligungen vor. Da kann eigentlich nichts anbrennen. Grundschuldbriefe, die bei der Bank liegen, sollte man herausverlangen.


    BUCHgrundschulden: Bei Rückzahlung eines Darlehens steht die Grundschuld weiterhin im Grundbuch zu Gunsten der Bank. Hier besteht das Risiko, dass die Bank diese Grundschuld missbräuchlich verwendet. Auf der sicheren Seite ist man, wenn die Grundschuld gelöscht wird. Nachteil: Kosten und bei einem neuen Kredit müsste die Grunschuld wieder eingetragen werden (wieder Kosten).


    Ob eine Änderung des Begünstigten im Grundbuch (von der Bank auf mich selbst) zu einer "Eigentümergrundschuld" möglich ist, weiß ich nicht.
    Grundsätzlich gibt es die "Eigentümergrundschuld", es sollte also möglich sein.


    Bei bestehenden Darlehen gilt:


    Schuldner, die ihren Kredit teilweise zurückgeführt haben, sollten eine Anpassung der Grundschuld (Teillöschung) im Grundbuch vornehmen. Bei Buchgrundschulden wird diese im Grundbuch durchgeführt. Bei Briefgrundschulden ebenfalls, zusätzlich wird der Grundschuldbrief "angepasst" (neu ausgestellt ?).

  • Zoppo,


    erst mal vielen Dank für deine Info!!!


    Hab gerade mal in meinen Unterlagen gestöbert und die Löschungsbewiligung der Bank gefunden, d.h. ich sollte auf der sicheren Seite sein.


    Interessieren würde mich aber auch noch folgender (für mich jetzt gottseidank hypothetischer ) Fall:


    eingetragene Grundschuld 100.000
    80% bereits getilgt
    die Bank "meines Vertrauens" :D verkauft den Kredit weiter


    Was kann der Käufer schlimmstenfalls unternehmen?


    -kann er die Restschuld von 20.000 sofort fordern?
    - falls ich diese nicht bezahlen kann, kann er das Haus zwangsversteigern lassen?


    Grüße


  • Hallo goldamsel,


    die Frage wurde im Thread weiter oben schon mehrfach besprochen.


    Die Grundschuld ist ein eigenständiges Recht N E B E N dem Kredit.


    Durch die Zweckerklärung wird die Grundschuld an den Kredit gekoppelt und darf nur noch für den "Zweck" benützt werden, dass der Kredit notleidend wird, d.h. nicht ordnungsgemäß getilgt und verzinst wird.


    Solange das Darlehen bei der Hausbank liegt, sollte der Schuldner durch die Zweckerklärung geschützt sein, d.h. die Bank darf nur im Rahmen der Vereinbarungen der Zweckerklärung von der Grundschuld Gebrauch machen.


    Das Risiko liegt im Verkauf des Darlehens + der Grundschuld (O H N E die Zweckerklärung). Der Käufer des Darlehens erwirbt hier zwei selbständige Rechte, die er getrennt voneinander geltend machen kann.
    Wollte die Bank die Zweckerklärung mit "verkaufen", so müsste sie eine Unterschrift des Kreditnehmers einholen, da die Zweckerklärung von der Bank + Kreditnehmr unterschrieben war und jetzt zwischen dem Darlehenskäufer und dem Kreditnehmer unterschrieben werden müsste. Und gerade das will die Bank nicht tun - der Kreditnehmer soll von der Verkaufsaktion nichts erfahren.


    Zu deiner Frage:


    Der Käufer kann aus der Grundschuld 100.000 Euro + Zinsen (hier im Thread werden 18 % p.a. für 3 Jahre genannt) verlangen. Er stellt hier seine Forderung aus der Grundschuld und nicht aus dem Darlehen !
    Wenn der Schuldner die 154.000 Euro nicht aufbringen kann -> Zwangsversteigerung.


    Das ist geradezu kriminell aber nach meinem bisherigen Kenntnisstand die aktuelle Rechtslage. Dass der Schuldner den überzahlten Betrag wegen "ungerechtfertigter Bereicherung" wieder einfordern kann, hilft ihm wenig, denn der prozessuale Weg dauert lange, kostet viel und die Immobilie ist schon lange verloren.


    Alternativ könnte der Käufer aus dem Darlehen die Zahlung der 20.000 Euro fordern, allerdings nicht sofort, sondern entsprechend der ursprünglich vereinbarten Darlehensbedingungen.
    Beim Verkauf des Darlehens findet ein Forderungsübergang statt. Die Konditionen der Forderung werden dadurch nicht verändert.

  • Unter Umständen kann man sich allerdings noch mit Juristen rumstreiten, ob der Kredit notleidend wird, wenn der Wert der Sicherheit, die Immobilie, sich verschlechtert.


    http://www.vzbv.de/go/presse/932/index.html





    http://www.ftd.de/boersen_maer…e%20Geldmarkt/294292.html


    EZB-Liquiditätsspritze beruhigt Geldmarkt


    Die EZB hat den Banken der Eurozone mittels eines 2-Wochentender in Höhe von 348,6 Mrd. Euro die größte Liquiditätsspritze in ihrer Geschichte bereit gestellt.


    "Nach Ansicht der Geldmarktexperten der WGZ-Bank dürfte sich der Markt aber an der üppigen Liquidität in Kürze "verschlucken, so dass schon bald wieder mit einem Schnelltender der EZB zur Liquiditätsabschöpfung zu rechnen ist". Sie zeigten sich zudem verwundert, dass der höchste akzeptierte Zins bei der Auktion bei 4,45 Prozent lag, obwohl die EZB angekündigt hatte, alle Offerten ab einem Zins von 4,21 Prozent voll zuzuteilen."


    "Am Nachmittag schrieb die EZB noch einen Langfristtender mit 92 Tagen Laufzeit über 50 Mrd. Euro aus."

  • Zitat

    Original von traditional3


    BRIEFgrundschulden: Derjenige, der den Grundschuldbrief hat, ist in einer "starken" Position. Das bist in dem Fall du. Dazu liegen dir die Löschungsbewilligungen vor. Da kann eigentlich nichts anbrennen. Grundschuldbriefe, die bei der Bank liegen, sollte man herausverlangen.


    BUCHgrundschulden: Bei Rückzahlung eines Darlehens steht die Grundschuld weiterhin im Grundbuch zu Gunsten der Bank. Hier besteht das Risiko, dass die Bank diese Grundschuld missbräuchlich verwendet. Auf der sicheren Seite ist man, wenn die Grundschuld gelöscht wird. Nachteil: Kosten und bei einem neuen Kredit müsste die Grunschuld wieder eingetragen werden (wieder Kosten).
    .


    Schlag mich Bitte nicht aber -eine Grundschuld wird ins Grundbuch eingetragen und mit dieser Eintragung gibt`s den Grundschuldbrief.


    Beides geht nur zusammen und gehört auch zusammen.
    Ist doch logisch.
    Der Eintrag im Grundbuch stellt eine pfändbare Forderung dar.
    Der Grundschuldbrief die Rechtmäßigkeit der Forderung.
    Wer Ihn besitzt ist hat eine Forderung (Rückzahlung des Kredits) oder hat abbezahlt (womit der andere keine Rechte mehr besitzt)
    Daher geht das Eine nicht ohne das Andere.
    Daher auch, wer den Grundschuldbrief verliert, oder vom Hund fressen lässt , ist der Gearschte weil es dann zu einer "Auflassung im Bundesanzeiger" (öffenliche Bekanntgabe für mögliche Schuldner) kommt. (siehe Weitergabe des Grundschuldbriefes an eine andere nicht eingetragene Bank.


    Was diese Angelegenheit mit den Verkauften Krediten und der vorzeitigen Künigung derselben angeht.
    So lasst Ihr Euch mit den AGB`s der Banken auf dieses Spiel ein.
    Diese beinhalten nämlich oftmals ein Sonderkündigungsrecht das so schwammig ausgelegt wird und dehnbar ist wie ein Gummiband.
    Merke:
    Ihr habt keine Rechte, die Bank darf alles.
    Und solltet Ihr mal recht haben- viel Vergnügen.
    Ich habe heute noch die Unterlagen meiner Volksbank mit der der Direktor schriftlich die Unterschlagung eines Erbes für 6 Monate zugibt.


    Wen juckts. Klagt mal.
    Das endet wie die Geschichte von Don Cichote und den Windmühlen.


    Im übrigen genügt schon der Grundschuldbrief um den Eintrag im Grundbuch löschen zu lassen.
    Bei uns gehen die Notare davon aus, dass Banken den nicht rausrücken bevor die Schuld getilgt ist.
    Ob und wie Weit es bei Bundesländern unterschiede gibt, weiß ich nicht.
    Ich kann nur von BW und meiner Heimatstadt sprechen.

    Lieber der Rattenfänger von Hameln, als Maustreiber von Microsoft.

    2 Mal editiert, zuletzt von zoppo ()

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