Goldmünze auf dem Postweg geklaut worden?

  • Hallo,
    vielleicht kann mir jemand einen Rat geben:
    Ich habe von einem Schweizer Händler eine Münze gekauft (611,-- Euro).
    Die Freude war groß, als endlich der eingeschriebene Brief kam.
    Als ich ihn öffnete, war nur ein dünner selbstklebender Pappkarton vorhanden - ohne Münze!!! Das seltsame ist, dass der Brief offensichtlich von keinem Unbefugten geöffnet wurde. Der selbstklebende Pappkarton sieht ebenso unbenutzt aus - falls in diesem Pappkarton jemals eine Münze war, dann müsste er irgendwelche Gebrauchsspuren - wie Knicke oder Falten vorweisen - hat er aber nicht - wie gesagt - er sieht aus wie frisch gebügelt!
    Als ich den Verkäufter fragte, wieso er mir einen leeren Umschlag sendet, war seine Antwort: die Münze ist halt geklaut worden - ich soll eine Schadensmeldung bei der Post beantragen!


    Die Münze ist nur bis 300 Euro versichert! Ich bin mir sicher, dass in diesem billigen Briefumschlag niemals eine Münze war - geöffnet wurde der Brief auch nicht - außer von mir - was kann man in diesem Fall tun?
    Klein beigeben und Schadensmeldung bei der Post anzeigen? Oder Rechtsanwalt wegen Verdacht auf Betrug? Hat jemand schon Erfahrung mit sowas?

  • Hi,
    wenn die Münze in einem Brief kam, wieso ist sie dann bis 300 Euro versichert?? Ich kenne nur Einschreiben, und die sind entweder 20 Euro(Einwurfeinschreiben), oder 25 Euro(persönliche Übergabe) versichert.


    Bei Ebay wirst Du wohl auch kaum Schadenersatz bekommen, da ja die eigentliche Verpackung ankam. Ansonsten wären es hier auch nur max 175 Euro. Solltest Du mit Paypal bezahlt haben sind Deine Chancen das Geld zu bekommen weit größer, da der Käuferschutz dort sehr groß geschrieben ist. Das Problem ist nur zu beweisen dass sich niemals etwas in diesem Umschlag befand ausser ein selbstklebender Pappkarton.......Theoretisch könnte der Pappkarton auch von dem dort hineingebracht worden sein der den Brief geöffnet hat......das glaube ich zwar nicht, aber es könnte ja theoretisch so sein.


    Ich wünsche Dir auf jeden Fall viel Glück, und ich würde das in jedem Fall zur Anzeige bringen, schliesslich bist Du ja bestohlen worden, von wem auch immer.


    Viele Grüße


    Volker

  • Zitat

    Original von nixe
    Die Münze ist nur bis 300 Euro versichert! Ich bin mir sicher, dass in diesem billigen Briefumschlag niemals eine Münze war - geöffnet wurde der Brief auch nicht - außer von mir - was kann man in diesem Fall tun?
    Klein beigeben und Schadensmeldung bei der Post anzeigen? Oder Rechtsanwalt wegen Verdacht auf Betrug? Hat jemand schon Erfahrung mit sowas?


    Ich nehme mal an, dass du in der Schweiz lebst.


    Geh mal auf deine Poststelle und spreche mit dem Leiter der Poststelle.


    Nimm auch den Umschlag und den Inhalt des Briefes mit.


    Frage den Poststellenleiter nach dem Gewicht der Sendung bei der Aufgabe. (Einschreiben werden bei Aufgabe alle gewogen, sowie später dann auch in den Paketzentren)


    Dann wiegt ihr mal den Umschlag mit Inhalt, so wie du Ihn bekommen hast.


    Eventuell lässt sich schon anhand des Gewichts feststellen, ob die Münze drin war oder nicht.


    Falls du sonst noch fragen hast, dann bitte per PN an mich.

  • Vielen Dank für die Info. Ich lebe in Deutschland und habe mich bereits bei der Swisspost erkundigt. Der Verkäufer hat mir einen Einlieferungsbeleg gesandt, wo angeblich das Gewicht von der Poststelle bestätigt wurde.
    In Wirklichkeit handelt es sich um eine - vom Verkäufer vorgefertigte
    Quittung - die dann lediglich von der Poststelle abgestempelt wurde.
    Auf diesem Einlieferungsbeleg steht nur die Registrierungs-Nummer
    und handgeschrieben "59". Die Antwort von Swisspost war, dass es bei diesen, vom Absender vorgefertigten Einlieferungsbelegen nicht üblich ist, das Gewicht zu vermerken. Die "59" kann also auch nachträglich hingekritzelt worden sein.


    Wenn es offensichtlich wäre, dass jemand die Münze aus dem Umschlag geklaut hat, dann würde ich natürlich ein Schadensprotokoll bei der Poststelle anzeigen. Der Umschlag war aber nicht beschädigt.
    Vom Zoll wurde der Umschlag auch nicht geöffnet. Wenn eine Sendung vom Zoll geöffnet wird, dann wird dies vom Zoll gekennzeichnet - in der Regel durch ein Kebeband "zollamtlich geöffnet".


    Hat man denn als Käufer überhaupt keine Rechte? Kann der Verkäufer machen was er will? Allein die Art, wie er eine 600 Euro teure Münze versendet ist eine Frechheit: ein billiges, dünnes, DinA5 Kuvert! Und als Inhalt - einen selbstklebenden unbenützten Pappkarton.

  • Er hat mir eine Versandversicherung angeboten - für 300,-- Euro.
    Soweit ich weiß, darf aber ein gewerblicher Verkäufer das Risiko nicht auf den Käufer abwälzen. Nachdem es sich hier um einer Schweizer Verkäufer handelt - der aber seine Münzen in Deutschland anbietet,
    müssen die Bestimmungen von Deutschland eingehalten werden und die lauten:


    Ein gewerblicher Verkäufer haftet immer für den Versand, auch bei unversichert versandten Artikeln. Diese Haftung (Transportschaden und -verlust) ist Gesetz und kann von ihm nicht auf den Käufer abgewälzt werden, auch wenn er das im Auktionstext oder den AGB anders schreibt. Eine Formulierung wie "Bei unversichertem Versand liegt die Haftung für Transportschaden und -verlust beim Käufer." ist bei gewerblichen Anbietern unwirksam!"


    Vielleicht hat sich zwischenzeitlich rechtlich was geändert?

  • Zitat

    Original von nixe
    Er hat mir eine Versandversicherung angeboten - für 300,-- Euro.
    Soweit ich weiß, darf aber ein gewerblicher Verkäufer das Risiko nicht auf den Käufer abwälzen. Nachdem es sich hier um einer Schweizer Verkäufer handelt - der aber seine Münzen in Deutschland anbietet,
    müssen die Bestimmungen von Deutschland eingehalten werden und die lauten:


    Ein gewerblicher Verkäufer haftet immer für den Versand, auch bei unversichert versandten Artikeln. Diese Haftung (Transportschaden und -verlust) ist Gesetz und kann von ihm nicht auf den Käufer abgewälzt werden, auch wenn er das im Auktionstext oder den AGB anders schreibt. Eine Formulierung wie "Bei unversichertem Versand liegt die Haftung für Transportschaden und -verlust beim Käufer." ist bei gewerblichen Anbietern unwirksam!"


    Vielleicht hat sich zwischenzeitlich rechtlich was geändert?


    Da der Verkäufer in der Schweiz sitzt gilt Schweizer Recht.


    Und hier darf jeder gewerbliche Anbieter unversichert versenden. Die Haftung liegt beim Empfänger, wenn dieser auf eine Transportversicherung verzichtet und es kommt was weg - Pech gehabt.


    Du hast geschrieben, dass er dir eine Versandversicherung angeboten hat. Hast du das schriftlich?
    Warum wurde die Versicherung nicht über den kompletten Warenwert angeboten.


  • Hallo Nixe,
    mit fast den selben Worten, habe ich einen ähnlichen "Peanut" Fall hier vor einiger Zeit geschildert.
    Das scheint, wie ich auch von anderen Forumsfreunden gehört habe, zum Geschäftsprinzip zu gehören .
    Also ich habe genau die gleiche Überraschung mit einem 100 Francs "Genius" gehabt. Viele Telefonate und Gänge zur Post haben keine Lösung gebracht. Über ebay ständig hin und her geschrieben, die Dame wollte von der Deutschen Post ein Schadensprotokoll.
    Ich habe dann folgende Lösung erreicht:


    Bei eBay den Artikel als "nicht geliefert" gemeldet mit aller Post, die über die eBay-Plattform lief.


    Nach Rücksprache mit eBay dort Käuferschutz beantragt.


    Daraufhin hat ebay der Dame Sanktionen angedroht und sie wurde bereit den Schaden zu regulieren.


    Danach war auch eine Bestätigung meiner Schadensmeldung, mit natürlich ergebnisloser Untersuchung eingetroffen.
    Die hat sie da nach der Schadensregulierung möglicher Weise bei ihrer Versicherung eingereicht und zu der nichtgelieferten Münze auch noch möglicher Weise die Versicherung kassiert. Letzteres ist "natürlich" reine Spekulation.
    Seitdem halte ich mich aber von Schweizerhändlern fern und kaufe da wo deutsches Recht angewendet werden kann, damit ich notfalls hiesige Gerichte in Anspruch nehmen kann.


    Der Weg über eBay soolte sich aber lohnen, da die Dame etwas zu verlieren hat.
    Wie gesagt, ich hatte mit ebay telefonisch den Weg abgesprochen.
    Wieder ein Lehrbeispiel :(

  • Hallo,


    ist mir auch schon in Deutschand per Brief passiert. Seit dem nur noch versichertes Paket in entspr. Größe und gut verpackt.


    Wenn man in der Schweiz Goldmünzen kauft, hat man meistens auch noch viel Zeitverlust durch die Zollbehörden.


    Gruiß Blaubronco

  • Ich habe jetzt mal den Thread herausgesucht
    http://www.goldseitenforum.de/…sli&hilightuser=0&page=59
    in dem ich ab 22.08.2006 den Fall schildere.
    Blaubronco
    Das Problem kann in Deutschland genauso auftreten, hier kannst du dann zur Polizei gehen und Fa. XY in Kleinsiehstdunicht mit Sitz in Deutschland anzeigen. Wie kennen natürlich Fälle, wo du außer einem Rechtstitel auch nichts bekommt. Ins Ausland wird die Rechtslage dann doch komplizierter.
    Im diesem Falle eines ebay (ich glaube Powerseller) sollte aber der Druck durch ebay ausreichen.
    Ich denke mal positiv, dass nur ab und an mal etwas beim Versand in die Dielenritzen fällt und dann weg ist. Man steht ja auch nicht ständig hinter seinem Personal, dass in meinem Fall allerdings hochdeutsch sprach und hoch und heilig versicherte, dass nichts liegen geblieben war. :D

  • Nach meinen Erfahrungen ist Erdnüssli ein seriöser Händler (abgesehen von oft arg optimistischen Erhaltungsangaben :D)


    Das Problem sind die Zollinhaltsangaben - wenn außen drauf steht "Anlagegold, Wert 600 Euro" ist das eine Einladung an alle Diebe..


    Nichtsdestoweniger: Wenn die Versicherung mit "gekauft" worden ist, wird im Schadensfall auch gezahlt - wer da spart, hat halt eventuell Pech (ich kann ja auch nicht die KfZ-Vollkasko weglassen und im Schadensfall Geld verlangen...).


    P.S.: Erdnüssli gibt m.W. nach immer das Gewicht an (OHNE die zusätzliche Doku-Tasche mit den Zollpapieren)

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